Köln, den 3.5.2022. Anlässlich des am 1.5. in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW hat die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) eine neue Webseite zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte freigeschaltet. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe finden hier vertiefende Informationen, praktische Beispiele und Literaturtipps zum Weiterlesen.
Landeskinderschutzgesetz
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und wahren: Das ist das Ziel des am 1.5.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen).
Unter anderem bezweckt es eine Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Denn Schutzkonzepte dienen als Schlüssel zum systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und weiteren Gewaltformen und zur Stärkung ihrer Rechte.
Rechte- und Schutzkonzepte
Für die zahlreichen Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die sich nun in den Prozess der Konzeptentwickelung begeben oder bereits involviert sind, bietet die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) unter psg.nrw/rechte-und-schutzkonzepte ab sofort eine Webseite mit vertiefenden Informationen zum Thema an.
Die Seite liefert Informationen zu den einzelnen Bausteinen von Schutzkonzepten, praktische Tipps und konkrete Beispiele. Zudem enthält sie passende Literaturtipps zum Weiterlesen.
Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus der Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation, strukturellen Veränderungen, Absprachen und Vereinbarungen aller Beteiligten und einer gemeinsamen Haltung und schützenden Kultur.
Weil ihr Kern die Stärkung von Kindern und Jugendlichen als Rechteträger*innen ist, ist die Bezeichnung „Rechte- und Schutzkonzept“ zutreffender.
Rechtlicher Hintergrund
Die Schutzkonzept-Pflicht des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes betrifft ausschließlich erlaubnispflichtige Einrichtungen und Pflegepersonen.[1] Jugendfreizeiteinrichtungen, Waldkindergärten oder ähnliche Einrichtungen und Angebote waren hingegen davon nicht betroffen.
Nun werden im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes zum einen auch nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen – wie z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen – angesprochen.[2] Zudem werden Träger nichtinstitutioneller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, soweit sie eine Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW erhalten oder beantragen, adressiert. Auch Träger außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sollen auf die Erstellung von Schutzkonzepten hinwirken und eine Verzahnung mit den schulischen Schutzkonzepten anstreben.
Das Landeskinderschutzgesetz greift zentrale politische wie fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in NRW auf. Es enthält verschiedene Maßnahmen, um die Qualität des Kinder- und Jugendschutzes in NRW zu stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Gesetz wird kontinuierlich weiterentwickelt.
[1] gemäß §§ 45 Absatz 2 Nr. 4, 37b Absatz 1 SGB VIII
[2] gemäß § 11 Absatz 3 LKindSchG NRW
Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom MKFFI des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW.