Baustein 2: Risiko- und Potentialanalyse

Die Risiko- und Potentialanalyse steht zu Beginn der Entwicklung des Rechte- und Schutzkonzeptes, sie ist fester Bestandteil davon. Sie beschreibt die sorgfältige und systematische Untersuchung aller Bereiche der Organisation, wie z.B. Räumlichkeiten, Personalverantwortlichkeiten, Konzepte oder die Teilhabe an und Zugänglichkeit von Informationen. Ziel ist es, die ‚verletzlichen‘ Stellen in der Einrichtung oder dem Angebot aufzudecken, mit weiteren Maßnahmen des Schutzkonzeptes darauf zu reagieren und die Risiken zu minimieren.

Die Analyse sollte als partizipativer Prozess der Organisationsentwicklung durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche als Expert*innen ihrer Lebenswelt müssen die Möglichkeit haben, ihre Sorgen und Ängste beizutragen, die Orte zu benennen, an denen sie sich unwohl fühlen, Wünsche für Veränderungen und Weiterentwicklungen zu äußern etc.

Sie verfolgt systematisch zwei Fragen:

  • Welche Bedingungen könnten Täter*innen bei uns nutzen, um sexualisierte Gewalt vorzubereiten und auszuüben?
  • Welche Ressourcen sind zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bereits vorhanden?

Im vorigen Teil haben wir die Choice-, Voice- und Exit-Optionen erläutert. Hier gilt es nun zu klären: An welchen Stellen sind diese Optionen kaum oder gar nicht vorhanden? Haben Organisationen Schwachstellen bei der Gewährleistung dieser höchstpersönlichen Rechte? Schlüsselfragen sind:[1]

  • Gibt es im Alltag bestimmte Gelegenheiten, bei denen es im Kontakt zu Problemen von Nähe und Distanz kommen kann?
  • Gibt es mit Blick auf bestimmte professionelle Tätigkeiten oder Interaktionen die Möglichkeit / das Risiko von Machtmissbrauch, Grenzüberschreitungen oder Übergriffen?
  • Gibt es im Alltag mögliche Schlüsselsituationen, in denen die Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht geachtet werden oder in denen ihre Achtung in Gefahr ist?

Die Beantwortung dieser Fragen gilt es auch für den Umgang mit digitalen Medien zu klären. Auch hier sind mögliche Schwachstellen zu identifizieren.

Eine Risiko- und Potentialanalyse führt immer zu Konsequenzen in Form von Maßnahmen für die Einrichtung, die dann im weiteren Prozess der Schutzkonzeptentwicklung umgesetzt werden. Es geht um die langfristige Veränderung von Organisationen und darum, Reflexionsprozesse anzuschieben: Die lernende Organisation ist ein Qualitätskriterium für Rechte- und Schutzkonzepte.

In der Broschüre der Evangelischen Kirche im Rheinland (Hrsg.): „Schutzkonzepte Praktisch 2021. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt“ finden Sie beispielhaft ganz konkrete Fragestellungen für einzelne Organisationen, hier zu den folgenden Komplexen[2]:

  • Gemeinde
  • Räumlichkeiten
  • Personalverantwortung / Strukturen
  • Konzept
  • Zugänglichkeit der Informationen
  • andere Risiken

Die Fragen lauten etwa:

  • Räumliche Gegebenheiten / Innenbereich:
    • Gibt es abgelegene, nicht einsehbare Bereiche (auch Keller und Dachböden)?
    • Gibt es Räumlichkeiten, in die sich die Nutzer*innen bewusst zurückziehen können?
    • Werden die oben genannten Räume zwischendurch „kontrolliert“?
  • Personalverantwortung / Strukturen
    • Gibt es ein Leitbild zum Schutz vor sexualisierter Gewalt?
    • Haben wir ein Schutzkonzept?
    • Wird das Thema Prävention in Bewerbungsverfahren aufgegriffen?
    • Werden Verantwortliche / Mitarbeitende regelmäßig fortgebildet?
  • Nutzung digitaler Medien / Kommunikation
    • Gibt es einen Verhaltenskodex für Chatgruppen?
    • Gibt es Ansprechpersonen bei möglichen Online-Konflikten oder Grenzverletzungen?
  • Beteiligung und Beschwerde
    • Welche (auch anonymen) Möglichkeiten haben Kinder und Jugendliche sich zu beschweren / ihre Anliegen zu äußern?
    • Werden die Kinder und Jugendlichen über alle Entscheidungen ausreichend und angemessen informiert, wenn sie nicht direkt am Entscheidungsprozess beteiligt werden (können)?
    • Welche fest verankerten Partizipationsmöglichkeiten gibt es in der Einrichtung?

[1] Vgl. Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Weinheim: Beltz 2018. S. 81.

[2] Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.): Schutzkonzepte Praktisch 2021. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Düsseldorf 2021. S. 6 und 8.

Literatur- und Materialempfehlungen

Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.): Schutzkonzepte Praktisch 2021. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Düsseldorf 2021.

FIPP (Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis): Institutioneller Kinderschutz: Das partizipative Schutzkonzept. Berlin 2021. Insbes. Kapitel 3 und 4.

LWL-Landesjugendämter (Hrsg.): Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII. Köln/Münster 2021.

Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz: Weinheim 2018.

 Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021.