Autor: rANgeLFIent

Baustein 7: Intervention


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Die Definition von Verantwortlichkeiten und Verfahrensabläufen beim Einschreiten in sexualisierte Gewaltdynamiken ist ein unerlässlicher Bestandteil innerhalb des Rechte- und Schutzkonzeptes. Die Momente, in denen Verantwortliche Anhaltspunkte auf sexualisierte Gewalt erhalten, sind häufig geprägt von starken Emotionen wie Unsicherheit und Angst. Der Handlungsdruck ist mitunter enorm und erzeugt zusätzlichen Stress. Damit intervenierender Schutz vor sexualisierter Gewalt gelingen kann, sind daher strukturierte und konkrete Verfahrensschritte erforderlich. Klar und transparent definierte Abläufe erzeugen bei den Verantwortlichen Handlungssicherheit.

Werden die Verantwortlichen mit einem Anfangsverdacht auf sexualisierte Gewaltdynamiken konfrontiert, muss zunächst eine Einschätzung der Gesamtsituation/Abklärung einer Vermutung erfolgen. Erst danach werden konkrete Interventionsschritte eingeleitet. Die Einschätzung erfolgt unter dem „4- bis 6-Augen-Prinzip“, unter Hinzunahme der Leitungsebene und der fachlichen Expertise einer spezialisierten Fachberatungsstelle. Für das weitere Verfahren ist es unerlässlich, den Schritt der Verdachtsabklärung zu dokumentieren.

Zum Risikomanagement bei Kindeswohlgefährdung und zu Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages finden Sie u. a. hier ab S. 8 und hier ab S. 18 weitere Informationen.

Erhärtet sich eine Vermutung auf sexualisierte Gewaltdynamiken, werden Eingriffe in dieselben notwendig. Die obersten Leitprinzipien sind dabei die Herstellung des Schutzes der Betroffenen sowie die Wahrung des Kindeswohls. Daran orientiert, leiten sich einzelne Interventionsschritte ab, die jedoch stets fallabhängig und daher höchst individuell sind.

Der Moment einer Intervention ist sehr sensibel. Damit die Handlungsfähigkeit in dieser Ausnahmesituation sichergestellt ist, gelten folgende Grundsätze:

  • Bedacht handeln! Zwar handelt es sich um eine Stresssituation, ein unüberlegtes und überstürztes Handeln muss jedoch vermieden werden.
  • Niemand schaut weg! Der Prozess muss jedoch unabhängig von eigenen Zweifeln und Unsicherheiten darauf ausgelegt sein, dass Anhaltspunkte grundsätzlich ernstgenommen und konsequent bearbeitet werden.
  • Verantwortung übernehmen! Intervention ist keine Aufgabe, die von einer Einzelperson übernommen wird. Bei der Interventionsplanung ist es notwendig, alle handelnden Personen gemäß ihrer Rolle und Funktion innerhalb der Institution miteinzubeziehen.

Für ein Rechte- und Schutzkonzept müssen daher verbindliche Verfahrensstandards im Umgang mit Vermutungen und für die Einleitung von Intervention entwickelt werden. So wirkt die Organisation einerseits „blindem Aktionismus“ und Überreaktionen entgegen und etabliert andererseits ein transparentes und faires Verfahren. Als konkreter Konzeptbaustein bietet sich ein Interventionsleitfaden an.

Der Interventionsleitfaden

Damit Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige in Ihrer Organisation wissen, was im Falle einer (vermuteten) Gefährdung eines jungen Menschen zu tun ist, braucht die Organisation einen Plan, in dem konkrete Handlungsschritte chronologisch festgelegt sind: vom Abklären der Vermutung bis hin zur Einleitung von tatsächlichen Interventionen. Im Interventionsleitfaden sind daher möglichst detailliert und übersichtlich alle Verfahrensschritte dargestellt, wie Verdachtsmomente abgeklärt werden und welche Interventionen im Krisenfall einzuleiten sind.

Ebenfalls benennt der Interventionsleitfaden alle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Jede involvierte Person muss wissen, was ihre Rolle und Funktion im Interventionsprozess ist. Jede Organisation und Einrichtung sollte daher auch einen individuellen Interventionsleitfaden haben, der die institutionellen Eigen- und Besonderheiten berücksichtigt. 

Für die Einleitung von Intervention ist es grundsätzlich empfehlenswert, zwischen drei unterschiedlichen Fallkonstellationen zu differenzieren. Im Folgenden sind unter jeder Fallkonstellation mögliche Schritte benannt, die bei einer Intervention mitgedacht und daher im Interventionsleitfaden berücksichtigt werden.

1. Erhärtete/begründete Vermutung auf sexualisierte Gewalt ausgehend von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden innerhalb der Organisation

  • Ein Interventionsteam wird gebildet.
  • Der Schutz von Betroffenen wird umgehend sichergestellt, die Personen unter Vermutung erhalten keine weiteren Kontaktmöglichkeiten (auch digitale Möglichkeiten mitdenken).
  • Trägerinterne Meldesysteme werden eingehalten.
  • Die Fürsorgepflicht besteht gegenüber der*dem potentiellen Täter*in weiterhin. Der Datenschutz wird gewahrt. Arbeitsrechtliche Schritte werden geprüft.
  • Gegebenenfalls werden Meldepflichten gegenüber Jugendämtern oder Aufsichtsbehörden eingehalten.
  • Die Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden wird geprüft. Jedoch sollten Anzeigen bei der Polizei keinesfalls vorschnell getätigt werden, sondern immer unter Abwägung des Betroffenenwohls erfolgen.
  • Interne und externe Sprachregelungen werden gefunden und kommuniziert. Gegebenenfalls werden Presseerklärungsbausteine entwickelt.
  • Alle eingeleiteten Maßnahmen werden dokumentiert.

Zur Meldepflicht nach §47 SGB VIII finden Sie hier weitere Informationen.

2. Sexualisierte Übergriffe und Gewalthandlungen durch Kinder und Jugendliche innerhalb der Institution

  • Der Schutz der Betroffenen wird sichergestellt. Die Übergriffs- und Gewaltdynamiken werden durch die Verantwortlichen unterbunden.
  • Mit den Betroffenen und Übergriffigen werden jeweils getrennt voneinander Bedarfe erörtert.
  • Die übergriffigen Kinder/Jugendlichen erhalten (ohne Einbezug Betroffener) Gelegenheit, sich zur Situation zu äußern. Die pädagogischen Fachkräfte positionieren sich hierbei eindeutig gegen sexualisierte Übergriffe und Gewalt.
  • Eine gemeinsame Einschätzung im Team wird, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen, vorgenommen.
  • Konsequenzen werden nicht von den Eltern, sondern vom Team erarbeitet und eingeleitet.
  • Die Informationen werden trägerintern weiterkommuniziert.
  • Gegebenenfalls werden Sorgeverantwortliche und Eltern informiert.

Einen ausführlicheren Interventionsplan finden Sie in der u. g. Arbeitshilfe des Paritätischen Jugendwerks und des ISA auf S. 24f.

3. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Institution ausgeübt wird

Sowohl zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos für die betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch bei der Vorbereitung und Planung der Intervention ist eine gemeinsame Einschätzung aus fachlicher Sicht hilfreich. Es empfiehlt sich daher, eine spezialisierte Fachberatungsstelle (siehe psg.nrw/hilfe-finden/#Beratung) hinzuzunehmen, damit fachliche Expertise von außen im Interventionsprozess gesichert ist. Wichtig ist im intervenierenden Kinder- und Jugendschutz eine ausreichende (interdisziplinäre) Vernetzung, die nicht nur fallbezogen aktiviert, sondern kontinuierlich gepflegt wird.

Für Schutzkonzepte ist es empfehlenswert, ein Schaubild oder Ablaufschema zu entwickeln. Die Darstellung eines Flussdiagrammes bietet sich dafür an. Wir haben dies  > hier beispielhaft für Fallkonstellation 1 dargestellt.


Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass es sich bei Interventionen in sexualisierte Gewaltdynamiken um komplexe und sensible Situationen handelt. Die Einleitung von Interventionsmaßnahmen bedarf einer guten Planung und genauen Abwägung, die an dieser Stelle nur stark verkürzt dargestellt werden konnte. In diesem Baustein haben wir vor allem fachliche Aspekte der Intervention vor dem Hintergrund der Implementierung in die Rechte- und Schutzkonzepte im Allgemeinen behandelt. Für Interventionsleitfäden, die Sie im Rahmen Ihrer einrichtungsbezogenen Schutzprozesse erarbeiten, empfehlen wir weiterführende Literatur zu nutzen. Untenstehend finden Sie Literaturtipps zu diesem Baustein.


Exkurs: Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche 

Sexuelle Übergriffe durch Gleichaltrige können überall stattfinden: z. B. im Freundeskreis, in Partnerschaften, in der Schule, im digitalen Raum und auch in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.

Voraussetzung für eine Einschätzung und passende pädagogische Intervention seitens der Mitarbeitenden ist die Unterscheidung in „altersangemessene sexuelle Aktivität“ und „sexueller Übergriff“.

Um sexuelle Verhaltensweisen unter Gleichaltrigen einordnen zu können, müssen immer der Kontext, die Interaktionsdynamik und der Entwicklungsstand junger Menschen berücksichtigt werden. Zentrale Kriterien, die auf sexuelle Übergriffe hindeuten, sind Unfreiwilligkeit, Zwang und das Ausnutzen eines ungleichen Machtverhältnisses. Ein ungleiches Machtverhältnis kann unter anderem aufgrund von Altersunterschieden, körperlicher Kraft, Abhängigkeiten, kognitiver Entwicklung oder sozialem Status entstehen.

Sexualisierte Übergriffe durch Gleichaltrige können auch im digitalen Raum stattfinden, wie z. B. nicht-einvernehmliches Verbreiten sexuell expliziter Bilder oder Videos.

Weil das Erleben und Kennenlernen der eigenen Sexualität und das Austesten von Grenzen in der Phase des Heranwachsens zur Bewältigung von Entwicklungsaufgaben dazugehören kann, ist es für Jugendliche nicht immer einfach, die Grenzen klar zu kennen und dann auch zu kommunizieren. Die emotionalen Befindlichkeiten aller Beteiligten müssen im Blick behalten werden – die des*der betroffenen Kindes/Jugendlichen an erster Stelle, aber auch die des*der übergriffigen Kindes/Jugendlichen und der beteiligten Peers. Um handlungsfähig zu bleiben, sind ein sexualpädagogisches Konzept und die Verankerung des Themas sexuelle Bildung im Schutzkonzept hilfreich (siehe Baustein 6: Sexuelle Bildung).

Literatur- und Materialempfehlungen

Allroggen, Marc:  Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen. In: Fegert Jörg M. u.a.: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch. Heidelberg 2015.

Amyna e.V. (Hrsg.): „War doch nur Spaß…?“ Sexuelle Übergriffe durch Jugendliche verhindern. München 2014.

Bange, Dirk: Planung der Intervention nach Aufdeckung eines sexuellen Kindesmissbrauchsfalls. In: Fegert, Jörg M. u.a.: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch. Heidelberg 2015.

Enders, Ursula: Umgang mit Vermutung und Verdacht bei sexuellem Kindesmissbrauch. In: Fegert, Jörg M. u.a.: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Ein Handbuch. Heidelberg 2015.

Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.): Schutzkonzepte Praktisch 2021. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Düsseldorf 2021.

Landesstelle Jugendschutz Niedersachen (Hrsg.): Grenzgebiete – Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen. Eine Arbeitshilfe. Hannover 2017.

Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021.

Winter, Veronika & Wolff, Mechthild: Interventionen. In: Fegert, Jörg u.a.: Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in Institutionen. Heidelberg 2018.


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Die Nummer gegen Kummer


Köln, April 2022. Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein echter Klassiker in Deutschland. Wenn junge Menschen Sorgen oder Probleme haben, können sie sich vertrauensvoll an das anonyme und kostenfreie Beratungsangebot wenden, mittlerweile auch per E-Mail und Chat. Die ehrenamtlichen Berater*innen werden intensiv geschult und unterstützt, um die vielfältigen Anliegen der Hilfesuchenden gut begleiten zu können. Eine langjährige Mitarbeiterin gibt im AJS-Forum 1/22  im Gespräch mit der PsG.nrw einen Einblick in den Beratungsalltag des Hilfsangebots.

Das AJS-Forum, Fachmagazin für den Kinder- und Jugendschutz, können Sie hier abonnieren. 

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Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes

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Erster Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der nordrhein-westfälischen Landesregierung


Köln, den 30.3.2022. Im Dezember 2020 hatte die Landesregierung ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Eine zentrale Rolle bei den Maßnahmen spielt auch die PsG.nrw. Nun liegt der erste Umsetzungs- und Fortschreibungsbericht des Konzeptes vor. Damit gibt die Landesregierung einen Überblick über den Umsetzungsstand der Maßnahmen bzw. zu solchen Vorhaben, die im Berichtszeitraum neu begonnen wurden.

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Baustein 1: Gemeinsame Haltungen finden


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Rechte- und Schutzkonzepte sind recht umfassend und erfordern Ausdauer und Expertise. Es ist ein Prozess, der sich lange hinziehen und viel Geduld erfordern kann. Und dieser Prozess kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten einer Einrichtung – Leitung, Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche – daran mitwirken, das Konzept mit Leben zu füllen.

Dies können Einrichtungen nicht alleine leisten. Hier sind Menschen gefragt, die im Bereich der Sexuellen Bildung und Prävention von sexualisierter Gewalt versiert sind, die bei der Implementierung von Kinderschutzkonzepten mitwirken, Mut machen, Ausdauer und Haltung zeigen und vor allem auch mit Freude dabei sind.

Vor der Erstellung eines Rechte- und Schutzkonzeptes

Bevor Organisationen in den Entwicklungsprozess einsteigen,

  • muss es für die Mitarbeitenden eine Sensibilisierungsphase geben,
  • müssen sich die Mitarbeitenden Fachwissen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Entwicklung, insbesondere zu kindlicher Sexualität und Jugendsexualität, aneignen,
  • muss in den einzelnen Teams bzw. Gremien ein Diskurs über Sexualität, sexualisierte Gewalt, Machtstrukturen und gewaltförmige Praxen stattfinden,
  • müssen persönliche Haltungen zu Sexualität und Geschlechterrollen reflektiert werden,
  • müssen gemeinsame Positionen gefunden werden zum Umgang mit den Kindern, den Jugendlichen, den Eltern, den Mitarbeitenden und Kolleg*innen.

Prinzipien

Die folgenden Prinzipien (die „3 Ps“ der UN Kinderrechtskonvention) sollten in der Organisation immer beachtet werden:  

Provision/Befähigung:

Werden Kinder und Jugendliche gebildet (zum Beispiel durch altersgerechte Sexualpädagogik), informiert (zum Beispiel über ihre Rechte) und gehört (zum Beispiel ihre Beschwerden)?

Hier geht es also um Aufklärung, Information und Beschwerdemöglichkeiten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien sowie kindgerechte Information.

 Participation/Beteiligung:

Können Kinder und Jugendliche mitwirken (zum Beispiel bei der Gestaltung der Räumlichkeiten, an der Verteilung von Geldern, …)?

Partizipation ist hier gemeint als Erfahrung, dass es einen Rahmen gibt, in dem ich aushandeln und mitentscheiden kann und auch die Folgen meiner Entscheidung bearbeiten kann (Prof. Wolfgang Schröer, Uni Hildesheim, Dez. 2021). Um Partizipation in einer Organisation leben zu können, braucht es finanzielle und personelle Ressourcen, die strukturelle Verankerung von Beteiligungsformen und Freiräume. Ebenso ist die Bereitschaft von erwachsenen Verantwortlichen erforderlich, Macht abzugeben und sich umfassend mit Beteiligungsmöglichkeiten und Umsetzungsoptionen zu befassen und sich darin fortzubilden.

Protection/Schutz:

Können auch schützende Strukturen in einer Organisation gelebt werden?

Schutz ist hier gemeint als die Erfahrung, dass meine persönlichen Rechte gewahrt werden, ich sie einfordern kann und sie durchgesetzt werden: als Sicherung von Voice-, Choice-, Exit-Optionen (siehe weiter unten).

Hier gilt es, tragfähige Lösungen für das Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung zu finden.

Aus diesen Prinzipien resultiert eine:

Kultur der Achtsamkeit

Haltung und Bildung sind unverzichtbare Grundpfeiler im Rechte- und Schutzkonzept. Die Haltungsarbeit mündet in eine Kultur der Achtsamkeit mit verschiedenen Grundpfeilern:[1]

  • eine besondere Kultur der Aufmerksamkeit gegenüber Fehlern und des Umgangs damit
  • eine Beteiligungskultur, die im Alltag fest verankert ist
  • eine erhöhte Sensibilität für organisationale Abläufe
  • eine Haltung, die vereinfachende Erklärungen vermeidet und Ambivalenzen und Widersprüche zulässt
  • die Gewährleistung von höchstpersönlichen Rechten
  • die Gewährleistung von Choice-, Voice- und Exit-Optionen (siehe nächster Absatz)

Mehr zur Kultur der Achtsamkeit finden Sie in den Bausteinen zur Prävention. 

[1] Vgl. Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Weinheim: Beltz 2018.

Choice, Voice, Exit

Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen herrscht immer ein Machtgefälle, welches aus einem Gefälle von Wissen und Orientierung resultiert. Rechte- und Schutzkonzepte sind andauernde und kontinuierliche Reflexionsprozesse in Organisationen zur Sicherstellung höchstpersönlicher Rechte („Choice, Voice, Exit“[1]) von Kindern und Jugendlichen.

  • Choice: Junge Menschen sollten immer die Wahl haben, ob sie sich in der aktuellen Situation befinden wollen.
  • Voice: Sie sollten immer das Recht haben, Rechteverletzungen zu äußern und ihre Stimme zu erheben.
  • Exit: Sie müssen aus jeder Situation aussteigen können.

[1] In Anlehnung an: Hirschmann, I. O.: Exit, Voice and Loyalty. Responses to Decline in Firms, Organizations and States. Harvard University Press: Cambridge 1970.

[2] Vgl. Oppermann e.a., siehe oben, S. 51.

Literatur- und Materialempfehlungen

BMFSFJ (Hrsg.): Die Rechte der Kinder von Logo! Einfach erklärt. Berlin 2019.

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Kinderrechte. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Falter). Bonn 2018.

FIPP (Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis): Institutioneller Kinderschutz: Das partizipative Schutzkonzept. Berlin 2021. 

Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz: Weinheim 2018.


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DPT-Gutachten „Kinder im Fokus der Prävention“


Köln, 31. März 2022. Was und wie mehr für Kinder getan werden kann, möchte der 27. Deutsche Präventionstag im Arbeitsfeld der Prävention untersuchen. Das Schwerpunktthema „Kinder im Fokus der Prävention“ widmet sich den Aspekten Förderung, Rechte und Schutz. Nun ist ein gleichnamiges Gutachten mit einem ausführlichen Beitrag von Dr. Nadine Jastfelder, Leiterin der PsG.nrw, erschienen (S. 97-117).

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11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW erschienen

Köln, den 29.03.2022. Am 25.3. ist der „11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ erschienen. Darin geht es um die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik der 17. Wahlperiode, unter anderem wird ausführlich über die Entwicklungen im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt berichtet. Ab S. 215 geht es um die PsG.nrw.

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Stellungnahme PsG.nrw/AJS zum Kinderschutzgesetz


Köln, den 2.3.2022. „Kinderschutz ist ein Prinzip, kein Projekt!“ Unter diesem Motto hat die PsG.nrw gemeinsam mit der AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ Stellung genommen.

„Kinderrechte und Kinderschutz werden im Gesetzentwurf untrennbar miteinander vereint. Wir begrüßen es, dass Kinder und Jugendliche als Träger*innen von eigenen Rechten im Fokus des Gesetzentwurfes stehen (jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger*in) und deren Beteiligung eine zentrale Stellung einnimmt, denn ohne gelebte Partizipation ist Kinderschutz weder präventiv noch intervenierend wirksam. Damit einhergehend wird auch verdeutlicht, dass Kinderschutz nicht Gefahr laufen darf, die Rechte von Kindern zugunsten ihres Schutzes, pädagogischer Konzepte oder erwachsener Bezugspersonen zu beschneiden. Kinder und Jugendliche haben, wie es im Entwurf ebenfalls hervorgehoben wird, ein Recht auf Beteiligung, wenn es um präventive oder intervenierende Maßnahmen geht. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und können Fach- und Leitungskräften am besten mitteilen, welchen Schutz und welche Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen sie benötigen. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen eigener Rechte und diese müssen ihnen von Erwachsenen nicht nur zugestanden, sondern auch ermöglicht werden. Dabei ist es die aktive Aufgabe von (pädagogischen) Fachkräften und anderen Bezugspersonen, Mädchen* und Jungen* Gemeinsame Stellungnahme der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes über ihre Rechte aufzuklären und sie in der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser zu unterstützen. Dringend braucht es verbindlichere und weitere Maßnahmen für den Kinderschutz, die mit diesem Gesetzentwurf formuliert werden.


Für die Umsetzung einer stärkeren und umfassenderen Beteiligung von jungen Menschen braucht es sowohl passende und einrichtungsbezogene Konzepte mit vielfältigen Maßnahmen als auch die Bereitschaft von erwachsenen Verantwortlichen, Macht abzugeben und sich umfassend mit Beteiligungsmöglichkeiten und Umsetzungsoptionen zu befassen und sich darin fortzubilden.“

Hier gibt es die ganze Stellungnahme.

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Was sind Rechte- und Schutzkonzepte?


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Rechte- und Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus:

  • Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation
  • strukturellen Veränderungen
  • Absprachen und Vereinbarungen
  • einer gemeinsamen Haltung und schützenden Kultur

Rechte- und Schutzkonzepte sind also ein Bündel von Maßnahmen, das alle Ebenen einer Organisation betrifft. Diese Maßnahmen werden individuell von jeder Organisation unter Beteiligung aller Mitarbeitenden, Eltern, Kinder und Jugendlichen erarbeitet. Ihre Wirksamkeit muss sich daran ermessen lassen, wie sie im Alltag gelebt werden. Mit ihren Elementen der Analyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung sind sie als zirkulär zu verstehen. [1]

[1] Vgl. auch https://beauftragter-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte

Warum brauchen Organisationen Rechte- und Schutzkonzepte?

Überall da, wo Menschen zusammenkommen, kann es auch zu Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen. Und Täter*innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, gehen strategisch vor. In der Regel suchen sie sich Organisationen, die ihnen gute Gelegenheitsstrukturen bieten und es ihnen ermöglichen, unentdeckt zu agieren. Das sind in erster Linie alle Orte und Einrichtungen, in denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Vor allem Einrichtungen, die bestimmte Merkmale aufweisen – z. B. starke Abgrenzung nach außen, autoritäre Struktur, fehlende fachliche Standards, Gewaltkultur, Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Unterdrückung sexueller Themen – scheinen für Täter*innen attraktiv zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sexualisierte Gewalt „kein Thema“ ist und nicht aktiv, etwa im Rahmen von Rechte- und Schutzkonzepten, aufgegriffen wird.

Darum müssen in allen Organisationen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und gelebt wird, Rechte- und Schutzkonzepte vorhanden sein und mit Leben gefüllt werden.

Alle Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes können, wenn sie fest verankert wurden und entsprechend in die Öffentlichkeit getragen werden, auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung haben. Die Aussage allen Handelns im Sinne des Kinderschutzes ist: „Wir wissen, wie Täter*innen agieren, und setzen uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.Die Bausteine machen es zudem Täter*innen schwerer, unentdeckt zu bleiben.

Rechtlich betrachtet müssen alle Organisationen, die eine Betriebserlaubnis benötigen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. § 45 Absatz 2 des SGB VIII nennt für die Gewährleistung des Kindeswohls verschiedene Kriterien, zu denen seit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Juni 2021 auch die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts zählt. Das Landeskinderschutzgesetz NRW, das am 1.5.2022 in Kraft getreten ist, hat die Verpflichtung erheblich ausgeweitet, mehr dazu hier

Gleichermaßen gilt das Risiko sexualisierter Gewalt auch für den digitalen Raum, der insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Erweiterung ihrer Lebenswelt bedeutet. Auch hier werden Erfahrungen gesammelt, Beziehungen gepflegt und Informationen beschafft, welche soziale Teilhabe ermöglichen. Gleichzeitig können auch hier Konflikte, Grenzverletzungen oder sexualisierte Übergriffe stattfinden, die in ihrer Beschaffenheit und Auswirkung traumatisch sein können. Darum muss ein Rechte- und Schutzkonzept Potentiale und Risiken auch im digitalen Raum in jedem seiner Bausteine mitdenken. Mitunter haben Fachkräfte in dieser Hinsicht ein starkes Orientierungsbedürfnis und suchen nach gesonderten Informationen hinsichtlich digitaler Phänomene wie Cybergrooming, Sexting oder sexistischer Gewalt im Netz. Der heutigen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wird diese getrennte Betrachtung nicht mehr gerecht: digitale und nicht-digitale Lebenswelt korrespondieren und sind miteinander verbunden. Diese Ausgangslage muss noch weiter ins Bewusstsein gelangen und in der Entwicklung von Schutzkonzepten grundlegend verankert sein.

Mehr zu Formen von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum finden Sie hier: https://psg.nrw/themen/#digitalerRaum

Fach- und Leitungskräfte

Das Thema Sexualisierte Gewalt ist für Fachkräfte oft mit Unsicherheiten und dem Wunsch nach Handlungssicherheit verbunden. Was darf ich eigentlich noch? Was mache ich, wenn …?

Rechte- und Schutzkonzepte:

  • sorgen für ausreichende Sensibilisierung und Information
  • identifizieren und beseitigen „blinde Flecken“
  • machen sprech- und handlungsfähig
  • geben Rückendeckung beim professionellen Handeln
  • schaffen eine professionelle Perspektive auf das Spannungsfeld von Nähe und Distanz
  • bringen einen Prozess der Auseinandersetzung und Reflektion in Teams in Gang
  • oder stoßen Organisationsentwicklungsprozesse an

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche müssen am Prozess der Rechte- und Schutzkonzept-Entwicklung unbedingt beteiligt werden. Sie sind Grundrechtsträger*innen, und der Gewährleistung ihrer Rechte dient das Schutzkonzept. Partizipation ist ein wesentlicher Pfeiler.

Rechte- und Schutzkonzepte:

  • schaffen den Rahmen für Grenzachtung und Schutz
  • gewährleisten Impulse zur positiven Gestaltung von Lernfeldern in der sexuellen Entwicklung
  • stärken Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenskompetenz
  • stärken die Position von Kindern und Jugendlichen und verringern das Machtgefälle
  • machen sie sprechfähig und befähigen sie, sich Hilfe zu holen

Prozess

Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein Kommunikations- und Reflexionsprozess sowie ein Prozess der Organisationsentwicklung. Dieser Prozess …

  • braucht die Beteiligung aller Akteur*innen/Zielgruppen,
  • braucht Zeit,
  • braucht personelle und finanzielle Ressourcen,
  • braucht Entscheidungskompetenz.

Außerdem ist externe Begleitung und Beratung hilfreich, um die Expertise und den Blick von außen zu nutzen.

Sie können dabei in den folgenden 7 Arbeitsschritten vorgehen:

  1. Entscheidung für den Prozess
  2. Bildung einer Arbeitsgruppe
  3. Erstellung eines Zeitplans
  4. Sensibilisierung und Information relevanter Zielgruppen
  5. Einstieg in das Thema (Grundlagen- und Vertiefungswissen)
  6. ausführliche Durchführung einer Risikoanalyse
  7. Nutzung der Ergebnisse der Risikoanalyse und Umsetzung der weiteren Bausteine

Mehr zu den einzelnen Schritten finden Sie hier: Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe, Wuppertal 2021.

Literatur- und Materialempfehlungen

Rechte- und Schutzkonzepte:

Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz: Weinheim 2018.

Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021. Broschüre und kostenloses PDF zum Download.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Schutzkonzepte. Berlin.

Partizipation:

BMFSJ (Hrsg.): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin 2015.

Deutscher Bundesjugendring: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Berlin 2010.

Deutscher Bundesjugendring: Materialien zu Jugendbeteiligung. Berlin.

Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum:

Kärgel / Vobbe: Sexualisierte Gewalt und digitale Medien: Reflexive Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis. Springer VS: Wiesbaden 2022.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): https://digital.kein-raum-fuer-missbrauch.de/


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