Rechte- und Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Das folgende Video gibt einen kompakten Überblick darüber, was darunter genau zu verstehen ist und welche Bausteine ein Rechte- und Schutzkonzept ausmachen.
Unter dem Video finden Sie ausführliche Beschreibungen dieser Bausteine und hilfreiche Literatur- und Materialtipps für Ihre Praxis. Die Texte gibt es auch zum Download, siehe jeweils Button am Ende des Bausteins.
Eine Materialsammlung zum Thema, die wir kontinuierlich ergänzen, finden Sie auch hier:
Eine Checkliste für Ihren Prozess, die die unten stehenden Informationen ergänzt, finden Sie hier:
Die Landesfachstelle sieht sich als zentrale Ansprechpartnerin für Dachverbände für Fragen von Rechte- und Schutzkonzepten. Der Fokus liegt auf der Weitergabe von Wissen darüber, warum ein solches Konzept so wichtig ist, was es genau beinhaltet, wie es wirkt und welche Unterstützung für eine Umsetzung notwendig ist. Örtlichen Träger*innen wird die PsG.nrw bedarfsgerecht regionalspezifische Angebote vermitteln.
Sind Sie auf der Suche nach Unterstützung bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Ihre Institution?
Die PsG.nrw bildet seit 2022 Schutzkonzeptberater*innen (SKB) für NRW aus. Die Absolvent*innen beraten Organisationen und Institutionen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in NRW bei der Erstellung von einrichtungsbezogenen Rechte- und Schutzkonzepten und begleiten sie langfristig.
Über die unten stehende Suchfunktion finden Sie die richtige Ansprechperson.
Inhaltliche Absprachen sowie Vereinbarungen bezüglich der Honorare treffen Sie bitte direkt mit den Kolleg*innen.
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Das Kooperationsprojekt Fortbildungsnetz sG der DGfPI e.V. in Zusammenarbeit mit der BZgA bietet eine Datenbank mit qualifizierten Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Fachkräfte, Personen in pädagogischer Ausbildung etc. Hier können Sie nach Suchbegriffen wie „Schutzkonzept“ sowie Umkreis, Zeitraum u.v.m. recherchieren.
Ein Projekt der DGfPI e.V. in Zusammenarbeit mit der BZgA. Das Projekt wird von der BZgA mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
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