Rechte- und Schutzkonzepte

Rechte- und Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Das folgende Video gibt einen kompakten Überblick darüber, was darunter genau zu verstehen ist und welche Bausteine ein Rechte- und Schutzkonzept ausmachen.

Unter dem Video finden Sie ausführliche Beschreibungen dieser Bausteine und hilfreiche Literatur- und Materialtipps für Ihre Praxis. Die Texte gibt es auch zum Download, siehe jeweils Button am Ende des Bausteins. 

 

Eine Materialsammlung zum Thema, die wir kontinuierlich ergänzen, finden Sie auch hier:

Eine Checkliste für Ihren Prozess, die die unten stehenden Informationen ergänzt, finden Sie hier: 

Video: Auf den Weg machen – Bausteine für ein Schutzkonzept

Rechte- und Schutzkonzepte: Informationen und Bausteine

  • Einleitung: Was sind Rechte- und Schutzkonzepte?

    Rechte- und Schutzkonzepte sind ein Bündel von Maßnahmen, das alle Ebenen einer Organisation betrifft. Diese Maßnahmen werden individuell von jeder Organisation unter Beteiligung aller Mitarbeitenden, Eltern, Kinder und Jugendlichen erarbeitet.

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  • Baustein 1: Gemeinsame Haltungen finden

    Bevor Organisationen konkret in die Entwicklung eines Schutzkonzeptes einsteigen können, müssen sich die Mitarbeitenden Fachwissen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angeeignet haben. Sie müssen sich außerdem mit Haltungsfragen auseinandersetzen und einen Diskurs zu relevanten Themenkomplexen führen. 

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  • Baustein 2: Risiko- und Potenzialanalyse

    Die Risiko- und Potenzialanalyse steht zu Beginn der Entwicklung des Rechte- und Schutzkonzeptes, sie ist fester Bestandteil davon. Sie beschreibt die sorgfältige und systematische Untersuchung aller Bereiche der Organisation. Ziel ist es, die ‚verletzlichen‘ Stellen in der Einrichtung oder dem Angebot aufzudecken.

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  • Baustein 3: Leitbild

    Ein Leitbild kann die Werte und Prinzipien Ihrer Organisation nach außen wie nach innen kommunizieren. Dies gilt auch für die ethischen Standards der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Verankerung der Prävention sexualisierter Gewalt an zentraler Stelle im Leitbild Ihrer Organisation verdeutlicht die Wichtigkeit, die dem aktiven Schutz vor sexualisierter Gewalt zugesprochen wird.

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  • Baustein 4: Prävention – Mitarbeitende

    Alle Mitarbeitenden sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Rechte- und Schutzkonzeptes. Sie sind sensibilisiert und geschult in den Grundlagen von sexueller Bildung und der Prävention sexualisierter Gewalt, haben eine Selbstverpflichtungs-Erklärung bzw. einen Verhaltenskodex unterschrieben etc.

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  • Baustein 5: Prävention – Kinder und Jugendliche

    Es gilt, die Rechte auf Befähigung und Partizipation, auf Information und auf Schutz miteinander zu vereinbaren. Das sind entscheidende Bestandteile einer präventiven Grundhaltung, die alle Beteiligten, allen voran die Kinder und Jugendlichen, verinnerlichen sollten.

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  • Baustein 6: Sexuelle Bildung

    In den Bemühungen der Prävention geht es darum, die positive Kraft der Sexualität zu nutzen, um Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenskompetenz zu stärken. In diesem Sinne ist sexuelle Bildung ein Baustein von Prävention sexualisierter Gewalt und fester Bestandteil eines Schutzkonzeptes.

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  • Baustein 7: Intervention

    Damit intervenierender Kinder- und Jugendschutz gelingen kann, sind klar strukturierte und konkrete Verfahrensschritte erforderlich. Dafür muss es einen kollegialen und ggf. interdisziplinären Austausch und ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen geben.

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  • Baustein 8: Aufarbeitung

    Ein Fall von sexualisierter Gewalt kann einer Organisation und allen beteiligten Personen großen Schaden zufügen. Aus diesem Grund ist wichtig, ein nachhaltiges Konzept der Aufarbeitung zu entwickeln, damit der Vorfall nicht traumatisierend im System „hängen“ bleibt. Die Leitfrage ist dabei: Was können wir aus dem Geschehenen lernen?

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  • Baustein 9: Rehabilitation

    Unter vielen Fachkräften kursiert die Sorge, dass sie in der pädagogischen Praxis zu Unrecht mit Vorwürfen von (sexualisierter) Gewalt konfrontiert werden könnten. Fälle von tatsächlichen Falschbeschuldigungen kommen in der Praxis selten vor, aber die Angst davor bedarf einer Bearbeitung. Für Organisationen empfiehlt sich darum die Erarbeitung eines sogenannten Rehabilitationskonzepts.

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  • Baustein 10: Prävention ist ein Prinzip

    Ein entscheidender Grundsatz in der Prävention lautet:
    Prävention ist ein Prinzip, kein Projekt!

    Nun, da Sie Ihr Rechte- und Schutzkonzept erstellt haben, gilt es, dieses mit Leben zu füllen und es als einen steten Prozess zu betrachten.

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Die Landesfachstelle sieht sich als zentrale Ansprechpartnerin für Dachverbände für Fragen von Rechte- und Schutzkonzepten. Der Fokus liegt auf der Weitergabe von Wissen darüber, warum ein solches Konzept so wichtig ist, was es genau beinhaltet, wie es wirkt und welche Unterstützung für eine Umsetzung notwendig ist. Örtlichen Träger*innen wird die PsG.nrw bedarfsgerecht regionalspezifische Angebote vermitteln.

Schutzkonzeptberater*in finden

Sind Sie auf der Suche nach Unterstützung bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Ihre Institution?

Die PsG.nrw bildet seit 2022 Schutzkonzeptberater*innen (SKB) für NRW aus. Die Absolvent*innen beraten Organisationen und Institutionen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in NRW bei der Erstellung von einrichtungsbezogenen Rechte- und Schutzkonzepten und begleiten sie langfristig.

Über die unten stehende Suchfunktion finden Sie die richtige Ansprechperson.

Inhaltliche Absprachen sowie Vereinbarungen bezüglich der Honorare treffen Sie bitte direkt mit den Kolleg*innen.

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    Das Kooperationsprojekt Fortbildungsnetz sG der DGfPI e.V. in Zusammenarbeit mit der BZgA bietet eine Datenbank mit qualifizierten Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Fachkräfte, Personen in pädagogischer Ausbildung etc. Hier können Sie nach Suchbegriffen wie „Schutzkonzept“ sowie Umkreis, Zeitraum u.v.m. recherchieren.

    Ein Projekt der DGfPI e.V. in Zusammenarbeit mit der BZgA. Das Projekt wird von der BZgA mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.