Autor: rANgeLFIent

Schutzkonzeptberatung finden


Unter dem Punkt „Service“ > „Schutzkonzeptberatung“ auf unserer Website haben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort die Möglichkeit, nach einer Beratung und Begleitung für ihr Schutzkonzept zu suchen. Alle hier gelisteten Personen, filterbar nach Merkmalen wie Handlungsfeldern oder PLZ-Bereichen, haben unsere Ausbildung zum*zur Schutzkonzeptberater*in absolviert und können entsprechend angefragt werden. 

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Pressemitteilung: Neue Kampagne – Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht


Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW sensibilisiert für die entscheidende Bedeutung von Kinderrechten

Köln, den 20.06.23. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten. So selbstverständlich das klingen mag – im Alltag gerät diese Tatsache noch viel zu oft in den Hintergrund. Darum sensibilisiert die neue Kampagne der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) für die entscheidende Bedeutung von Kinderrechten in der Prävention sexualisierter Gewalt und darüber hinaus. Die Kampagne verdeutlicht außerdem, dass die Verantwortung für die Gewährleistung dieser Rechte bei den Erwachsenen liegt.

Drei zentrale Rechte ziehen sich durch die UN-Kinderrechtskonvention: das auf Schutz, das auf Befähigung und das auf Teilhabe. Alle drei sollten überall da, wo Erwachsene mit Kindern leben und/oder arbeiten, sichergestellt und miteinander vereinbart werden. Dabei gilt: Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht!

Aber häufig finden Verletzungen dieser Rechte statt – oft gar nicht aus böser Absicht, sondern aufgrund fehlender Kenntnis bzw. Sensibilisierung.  Hier setzt die neue Kampagne der PsG.nrw an, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe als Multiplikator*innen in NRW sowie an Eltern und Erziehende richtet.

Die drei humorvollen Motive der Weimarer Illustratorin Rosa Linke, die ab sofort auf Postern und Postkarten erhältlich sind, nehmen exemplarisch typische Rechte-Verletzungen in den Blick. Sie sensibilisieren Erwachsene bezüglich des Trackings von Kindern per GPS-Gerät, des Postens von Kinderbildern in den Sozialen Medien und der fehlenden Zeit oder Bereitschaft, junge Menschen wirklich anzuhören und einzubinden.  Die Materialien enthalten QR-Codes zu einer Webseite, auf der es weiterführende Informationen gibt.

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in NRW können ab sofort kostenlos die Kampagnenmaterialien bestellen unter:

https://psg.nrw/kinderrechte-und-praevention/

Die Motive zum Download und zur kostenlosen Verwendung sowie Sharepics für Social Media gibt es unten (Speichern über die rechte Maustaste möglich).

Copyrightvermerk: PsG.nrw, Rosa Linke

Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen eine allgemeine Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW. Auf regionaler Ebene wird die PsG.nrw von 5 Regionalstellen in den einzelnen Regierungsbezirken unterstützt.

Hier finden Sie die drei Motive als hoch aufgelöste PDFs zum Download:

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Freiräume

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Beschwerde

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Privatsphäre

Unsere Sharepics für die Onlineverwendung:

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Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht – Downloads


Hier finden Sie alle Motive der Kampagne sowie Sharepics für Social Media.

Über die rechte Maustaste können Sie sie einfach abspeichern.

Wir freuen uns, wenn Sie die Kampagne teilen!

Illustrationen: Rosa Linke

Hier finden Sie die drei Motive als hoch aufgelöste PDFs zum Download:

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Freiräume

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Beschwerde

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Privatsphäre

Unsere Sharepics für Social media:

Banner für die Mailsignatur, mit Link hinterlegbar:

Reels

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Kampagne: Kinderrechte und Prävention


Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten.

So selbstverständlich das klingen mag – im Alltag gerät es noch viel zu oft in den Hintergrund:

Wo Kinder mit GPS-Geräten getrackt werden, überlagert der Schutz das Recht auf Freiräume und Vertrauen.

Wo junge Menschen nicht angehört werden, können sie auch nicht beteiligt werden.

Und wo Eltern und Erziehende Bilder ihres Nachwuchses unbedacht teilen, da wird das Recht auf Privatsphäre übergangen.

Dies sind nur einige Beispiele von regelmäßigen Verletzungen dieser Rechte.

Der zentralen Rolle von Kinderrechten in der Prävention sexualisierter Gewalt widmet sich unsere neue Kampagne.

Ab sofort können Sie ein kostenloses Materialpaket mit Postern, Postkarten und mehr bei uns bestellen.

Weitere Informationen gibt es auf der Kampagnenwebseite; ein QR-Code auf den Materialien führt  die Betrachtenden dorthin.

Helfen Sie uns gern dabei, möglichst viele Menschen zu sensibilisieren – weil Wissen schützt! 


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Familienglück auf Social Media? Kinder haben ein Recht auf Wahrung ihrer Privatsphäre!


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Eltern sind stolz auf ihre Kinder und möchten das am liebsten der ganzen Welt mitteilen.

Sie erleben schöne, lustige oder erstaunliche Momente mit ihren Kindern. Immer wieder sind sie fasziniert, wie toll sich ihr Nachwuchs entwickelt, und haben das Bedürfnis, ihr Glück mit anderen zu teilen. Das ist verständlich!

Aber: Kinder haben ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre – auch im digitalen Raum.

Eltern, die bedenkenlos Bilder oder Videos ihrer Kinder bei Instagram, im WhatsApp-Status usw. veröffentlichen, verletzen den persönlichen Intimbereich des Kindes.

Öffentliche oder halb-öffentliche Social-Media-Plattformen sind nicht der richtige Ort dafür. Das Risiko von Datenmissbrauch ist zu hoch.

Ein Kind kann nicht darüber entscheiden, ob es auf dem Töpfchen, in der Badewanne oder bei Ärzt*innen gezeigt werden will. Und selbst wenn es nichts dagegen hat, so hat es keine Vorstellung von der Reichweite und möglichen Reaktionen im digitalen Raum.

Auch rein rechtlich gesehen gibt es Einschränkungen für Sorgeberechtigte, die Kinder-Aufnahmen posten wollen:  

Kinder ab sieben Jahren können ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung von Aufnahmen haben (sog. Doppelzuständigkeit), wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit aufweisen.

Ab 14 Jahren entscheiden Heranwachsende mit den Erziehungsberechtigen gemeinsam.[1]

Eltern haben außerdem eine Vorbildrolle: Wenn Kindern vorgelebt wird, dass nicht-einvernehmliches Veröffentlichen von Aufnahmen und Gezeigt-werden „normal“ ist, gewöhnen sie sich an derlei Grenzverletzungen.

Das kann dazu führen, dass sie später ebenso nicht-einvernehmlich mit privaten Aufnahmen anderer umgehen.

Insbesondere bei öffentlich zugänglichen Profilen wird das Schutzrecht von Kindern übergangen. Eltern und Erziehungsverantwortliche sollten wissen, dass auch harmlose Schnappschüsse oder selbst erstellte Videos von Kindern durch Pädokriminelle missbraucht werden können. Es gibt einschlägige Plattformen oder Börsen, wo solche Kinderbilder als sogenannte „Non-Nudes“ (= nicht nackt) kursieren.

Was Eltern und Erziehende tun können

  • Einstellungen überprüfen: Handelt es sich um öffentliche Social-Media-Profile, können deren Inhalte von jeder x-beliebigen Person gesehen, geteilt, gespeichert oder über Suchmaschinen gefunden werden. Daher sollten Sie die Einstellung „Privates Konto“ (oder vergleichbar) wählen und bestenfalls Inhalte nur mit persönlich bekannten Personen teilen.[2]

  • Vorbildrolle wahrnehmen: Gehen Sie verantwortungsvoll mit Kinderfotos und -videos um. Hinterfragen Sie beispielsweise, ob ein bestimmtes Bild dem Klein- oder Vorschulkind peinlich sein könnte. Könnte es sich vorgeführt oder gar bloßgestellt fühlen? In diesem Fall verzichten Sie vielleicht besser auf das Posten.

  • Notwendigkeit hinterfragen: Sind Aufnahmen in der jeweiligen Situation wirklich nötig? Je nach Alter des Kindes können Sie sie auch fragen, bevor Sie überhaupt fotografieren.

  • Eigene Motive überprüfen – Rechte von Kindern aktiv wahrnehmen: Hinterfragen Sie vor dem Posten noch einmal Ihre Beweggründe für die Verbreitung des Bildes und die dahinterstehende Haltung. Stehen die Rechte des Kindes an erster Stelle?

  • Ältere Kinder miteinbeziehen: Spätestens ab dem Grundschulalter sollten Sie mit dem Kind ins Gespräch gehen: Darf ich dieses Bild oder Video posten? Wäre es für dich in Ordnung, wenn xy dieses Bild/Video sieht? Wenn das Kind mit „Nein“ antwortet, bedeutet das, auf das Teilen zu verzichten.

  • Sensibel mit dem Bildmaterial umgehen: Achten Sie beim Speichern, Weiterleiten etc. auf den Datenschutz.

Mehr Tipps und Infos hat z.B. das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) zusammengestellt:

DKHW: Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos

DKHW/5 Rights Foundation: Kinderrechte in der digitalen Welt

Kindersache.de: Dein Kinderrechte-Video: Privatsphäre und Beteiligung

Kindersache.de: Wenn Eltern Bilder von ihren Kindern posten

Medien-kindersicher.de: Technische Schutzlösungen für Geräte

[1] Die AJS NRW hat zu den rechtlichen Aspekten ein Merkblatt herausgebracht.

[2] Praktische Unterstützung gibt es auf medien-kindersicher.de.

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Vom Sprechen und Zuhören – Junge Menschen haben das Recht ernst genommen zu werden


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Kinder und Jugendliche sind in der Gestaltung ihres Lebens und ihres Alltags von Erwachsenen abhängig. Dies liegt an ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihrem rechtlichen Status als Minderjährige. Ob es nun darum geht, die familiäre Freizeit zu planen, Angebote in Kindertageseinrichtung oder Jugendzentrum auszuwählen oder die Klassenregeln festzulegen: Junge Menschen erleben häufig, dass die Erwachsenen die Entscheidungsmacht besitzen.

Fakt ist aber, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Selbstbestimmung und die Mitgestaltung ihrer Lebenswelten haben.

Das bedeutet zum einen: Sie sind als Expert*innen ihrer Lebenswelten wahrzunehmen. Denn junge Menschen können sehr genau sagen, was ihre Bedürfnisse sind, was sie sich wünschen und was sie stört. Zum anderen bedeutet es auch, dass sie bei allen Entscheidungen, die sie direkt betreffen, die Möglichkeit erhalten müssen, Einfluss zu nehmen.

Eltern, Pädagog*innen und Politiker*innen sind hier in der Verantwortung. Denn das Recht auf Beteiligung bedeutet für Erwachsene die Pflicht, Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sie ernst zu nehmen, ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen und ihnen die Möglichkeit der Einflussnahme einzuräumen. Kurzum: Es bedeutet, Macht an junge Menschen zu übertragen.

Für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ist die Umsetzung dieses Kinderrechts ein elementarer Bestandteil. Kinder und Jugendliche werden dadurch ermutigt, ihre Anliegen selbst zu vertreten. Sie erfahren Selbstwirksamkeit und lernen, dass Erwachsene nicht immer automatisch im Recht sind, nur weil sie erwachsen sind.

Mündige und selbstbewusste junge Menschen haben eine starke Position innerhalb der Familie oder Institution, in der sie sich bewegen. Sie entwickeln klare Vorstellungen von ihren eigenen Bedürfnissen und können sich somit somit stärker von dem abgrenzen, was sie nicht wollen. Durch Erwachsene, die ihre Äußerungen und Grenzsetzungen ernst nehmen, werden sie darin bestärkt, ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Insbesondere durch einen fairen und lösungsorientierten Umgang mit Beschwerden wird jungen Menschen ihr Selbstwirksamkeitspotential deutlich. 

Damit also Kinder und Jugendliche ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sie eine Stimme haben, braucht es Erwachsene, welche sie auch hören. Bei Entscheidungen der Erwachsenen, die junge Menschen direkt betreffen, lohnt es sich somit zu überprüfen, wie ihre Stimme in ausreichendem Maße mit einbezogen werden kann. Eine Kultur des Ernst-Nehmens, Hinsehens und Zuhörens ist nicht nur für die Achtung der höchstpersönlichen Rechte junger Menschen unerlässlich. Sie erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche sich einer erwachsenen Person anvertrauen, wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben.

Für pädagogische Einrichtungen gilt es, bedarfsgerechte Beteiligung im Rechte- und Schutzkonzept sicherzustellen (siehe Baustein 5 der Unterseite zu Rechte- und Schutzkonzepten der PsG.nrw: https://psg.nrw/baustein-5-kinder-und-jugendliche/).

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Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume ohne Kontrolle – und haben ein Recht darauf!


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Zu den Kinderrechten gehört das Recht auf Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten genauso wie das Recht auf Privatsphäre und auf Lebensbereiche, die nicht von Erwachsenen kontrolliert werden. Das Recht auf Freiräume und Privatsphäre für Kinder ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention impliziert.[1]

Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, Zeit zum Spielen und Entspannen zu haben, sich kulturellen, sportlichen und/oder künstlerischen Aktivitäten zu widmen, sich mit Freund*innen zu treffen und ihre Interessen zu verfolgen. Natürlich immer unter der Prämisse, dass diese Aktivitäten alters- und entwicklungsgerecht sind.

Das Recht auf solche Freiräume ist wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen, um ihre eigene Identität auszubilden und ihre Persönlichkeit zu entfalten. Dadurch lernen und üben sie, Verantwortung zu übernehmen, und erleben Selbstwirksamkeit. Das ist auch notwendig, um ein Gefühl für die eigenen Grenzen zu bekommen, diese auszuloten und zu artikulieren.

Freiräume bedeutet auch: Räume, die – dem jeweiligen Alters- und Entwicklungsstand entsprechend – frei von Kontrolle sind. Die den Kindern und Jugendlichen Selbstständigkeit zugestehen und die für die Erwachsenen bedeuten, zu vertrauen und ein Stück weit loszulassen. Es gibt also ein Spannungsfeld zwischen Schutz und dem Gewähren von Freiräumen.

Unser Motiv

Um Kindern ein möglichst geschütztes Erkunden der Umwelt ohne Eltern zu ermöglichen, greifen viele Erwachsene auf die Nutzung von GPS-Geräten zurück. Die Kontrolle von Kindern durch GPS-Tracking ist jedoch in vielerlei Hinsicht kritisch.

Die elterliche Kontrolle durch das Tracking kann Kindern Minderwertigkeitsgefühle vermitteln und die Botschaft transportieren, dass ihnen nicht zugetraut werde, sich alleine in der Welt zu bewegen.

Sowohl Eltern als auch Kindern wird außerdem ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt, weil im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt das Tracking nicht schützt. Selten findet diese nämlich durch Fremdtäter*innen statt (hier mehr dazu).

Das GPS-Gerät vermittelt Eltern zudem zwar, wo sich das Gerät befindet, nicht aber zwangsläufig, wo sich das Kind aufhält.

Einer der zentralen Präventionsgrundsätze lautet: „Vertraue deinem Gefühl!“ Durch GPS-Tracking wird dieses Vertrauen stillgelegt und auf die Technik übertragen.

Für ein gesundes Aufwachsen ist keine Kontrolle, sondern sind Freiräume und Vertrauen seitens der Erwachsenen vonnöten.

Erwachsene haben die Aufgabe und Verantwortung, die Freiheit von Kindern und Jugendlichen anzuerkennen und die Möglichkeiten zu schaffen, Freiräume zu nutzen.

Tipps für Fachkräfte und für Eltern

Freiräume zu schaffen und zu gewähren ist nicht immer leicht – vor allem, weil wir uns als Erwachsene Sorgen um den Schutz von Kindern und Jugendlichen machen.

Es kann hilfreich sein, Sorgen und Ängste den Kindern und Jugendlichen gegenüber deutlich zu machen und gemeinsam mit ihnen Regelungen zu finden, mit denen sich alle Beteiligten wohlfühlen. Besonders wenn es um Aushandlungsprozesse aufgrund des zunehmenden Alters der Kinder bzw. Jugendlichen geht, kommt es häufig zu Konflikten zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und ihren Kindern. Wenig hilfreich sind dann einfach Verbote.

Es sollten Lösungen gefunden werden, die beiden Parteien entgegenkommen. Das kann zum Beispiel die Vereinbarung sein, dass Kinder ihre Eltern informieren, wenn sie mit ihren Freund*innen spontan den Ort wechseln.

Unbedingt notwendig ist es, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass sie sich immer an ihre Eltern/Erziehungsberechtigten wenden können, wenn ihnen etwas Unangenehmes oder Übergriffiges passiert ist – auch, wenn sie Regelungen umgangen oder nicht eingehalten haben. Dann darf es nicht um Bestrafung gehen, sondern dann müssen Unterstützung und Hilfestellung an erster Stelle stehen.

[1] Siehe dazu etwa Artikel 12 zur Berücksichtigung des Kindeswillens, Artikel 16 zum Schutz der Privatsphäre und der Ehre oder Artikel 31 zur Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatlicher Förderung.

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Zweiter Umsetzungsbericht der Landesregierung zur Prävention sexualisierter Gewalt erschienen


Köln, den 30.3.2023. Mit der Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt die Landesregierung einen Überblick über ihre Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten und verpflichtet sich, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.

Der Bericht umfasst unter anderem das Ende 2020 verabschiedete Handlungs- und Maßnahmenkonzept im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ und bündelt die Ansätze und Projekte der Landesregierung zu einem effektiven Maßnahmenkatalog im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

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Perspektiven einbeziehen – Beteiligung sicherstellen


Köln, Januar 2023. Die Rolle von Kindern und Jugendlichen in organisationalen Schutzprozessen ist ambivalent. Einerseits können sie aufgrund ihrer jeweiligen Entwicklungsstände nicht für ihren Schutz verantwortlich gemacht werden. Andererseits betrachten wir junge Menschen grundsätzlich als Expert*innen ihrer Lebenswelt und sie haben ein fundamentales Recht, ihren Alltag in institutionellen Kontexten mitzugestalten. Dies gilt somit auch für die Veränderungsprozesse, die mit der Implementierung von Schutzkonzepten einhergehen.
In diesem Spannungsfeld bewegen sich Akteur*innen von Organisationen, die Schutzkonzepte entwickeln: Kinder und Jugendliche zielgruppen- und bedarfsgerecht zu beteiligen, ohne dabei die Verantwortung für den Schutz vor sexualisierter Gewalt von den Erwachsenen auf sie zu übertragen. Wie das gelingen kann, erörtert Fachreferent Pascal Schultheis im AJS-Forum 4/22 – einem Themenheft mit einem interdisziplinären Blick auf Schutzkonzepte, das viele weitere interessante Beiträge enthält.

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Kinder in der privaten Betreuung besser vor sexualisierter Gewalt schützen


Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW veröffentlicht Broschüre mit Tipps für Eltern und Erziehende

Köln, den 11.01.23. Sexualisierte Gewalt kann überall vorkommen. Ein Großteil der Täter*innen stammt aus dem sozialen Nahfeld oder der Familie der Betroffenen. Täter*innen suchen sich gezielt Bereiche, in denen sie tagtäglich mit Kindern oder Jugendlichen zusammen sein und einen ungestörten Kontakt aufbauen können. Dazu gehört auch die private Kinderbetreuung („Babysitting“). Und dies stellt Eltern und Erziehende vor die Frage: Wie kann ich mein(e) Kind(er) im privaten Rahmen besser schützen?

Die soeben erschienene Broschüre „Private Kinderbetreuung sicher gestalten“ der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) thematisiert grundlegende Aspekte zum Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Darin finden sich Tipps, um potenzielle Betreuungspersonen besser einzuschätzen, sowie Formulierungs- und Entscheidungshilfen. Sie steht unter psg.nrw > Material zum kostenlosen Download und in einer Printversion für 1,50 € zur Verfügung.

PsG.nrw (Hrsg.): Wissen kompakt für Eltern – Private Kinderbetreuung sicher gestalten. Broschüre. DIN A6. 48 Seiten. Download: kostenlos / Print: 1,50 € (Mindestbestellwert 12,- €).  ISBN 978-3-928168-28-1. 

Titelbild: PsG.nrw. Kostenfreie Verwendung für die Berichterstattung. Download des Titelbildes hier. Illustration: Rosa Linke.

 

Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen eine allgemeine Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom MKJFGFI des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW.

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