Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes