Rechte- und Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus:
Rechte- und Schutzkonzepte sind also ein Bündel von Maßnahmen, das alle Ebenen einer Organisation betrifft. Diese Maßnahmen werden individuell von jeder Organisation unter Beteiligung aller Mitarbeitenden, Eltern, Kinder und Jugendlichen erarbeitet. Ihre Wirksamkeit muss sich daran ermessen lassen, wie sie im Alltag gelebt werden. Mit ihren Elementen der Analyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung sind sie als zirkulär zu verstehen. [1]
[1] Vgl. auch https://beauftragter-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte
Warum brauchen Organisationen Rechte- und Schutzkonzepte?
Überall da, wo Menschen zusammenkommen, kann es auch zu Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen. Und Täter*innen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausüben, gehen strategisch vor. In der Regel suchen sie sich Organisationen, die ihnen gute Gelegenheitsstrukturen bieten und es ihnen ermöglichen, unentdeckt zu agieren. Das sind in erster Linie alle Orte und Einrichtungen, in denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Vor allem Einrichtungen, die bestimmte Merkmale aufweisen – z. B. starke Abgrenzung nach außen, autoritäre Struktur, fehlende fachliche Standards, Gewaltkultur, Missachtung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Unterdrückung sexueller Themen – scheinen für Täter*innen attraktiv zu sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sexualisierte Gewalt „kein Thema“ ist und nicht aktiv, etwa im Rahmen von Rechte- und Schutzkonzepten, aufgegriffen wird.
Darum müssen in allen Organisationen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet und gelebt wird, Rechte- und Schutzkonzepte vorhanden sein und mit Leben gefüllt werden.
Alle Bausteine eines Rechte- und Schutzkonzeptes können, wenn sie fest verankert wurden und entsprechend in die Öffentlichkeit getragen werden, auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung haben. Die Aussage allen Handelns im Sinne des Kinderschutzes ist: „Wir wissen, wie Täter*innen agieren, und setzen uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.“ Die Bausteine machen es zudem Täter*innen schwerer, unentdeckt zu bleiben.
Rechtlich betrachtet müssen alle Organisationen, die eine Betriebserlaubnis benötigen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. § 45 Absatz 2 des SGB VIII nennt für die Gewährleistung des Kindeswohls verschiedene Kriterien, zu denen seit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Juni 2021 auch die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts zählt. Das Landeskinderschutzgesetz NRW, das am 1.5.2022 in Kraft getreten ist, hat die Verpflichtung erheblich ausgeweitet, mehr dazu hier.
Gleichermaßen gilt das Risiko sexualisierter Gewalt auch für den digitalen Raum, der insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Erweiterung ihrer Lebenswelt bedeutet. Auch hier werden Erfahrungen gesammelt, Beziehungen gepflegt und Informationen beschafft, welche soziale Teilhabe ermöglichen. Gleichzeitig können auch hier Konflikte, Grenzverletzungen oder sexualisierte Übergriffe stattfinden, die in ihrer Beschaffenheit und Auswirkung traumatisch sein können. Darum muss ein Rechte- und Schutzkonzept Potentiale und Risiken auch im digitalen Raum in jedem seiner Bausteine mitdenken. Mitunter haben Fachkräfte in dieser Hinsicht ein starkes Orientierungsbedürfnis und suchen nach gesonderten Informationen hinsichtlich digitaler Phänomene wie Cybergrooming, Sexting oder sexistischer Gewalt im Netz. Der heutigen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wird diese getrennte Betrachtung nicht mehr gerecht: digitale und nicht-digitale Lebenswelt korrespondieren und sind miteinander verbunden. Diese Ausgangslage muss noch weiter ins Bewusstsein gelangen und in der Entwicklung von Schutzkonzepten grundlegend verankert sein.
Mehr zu Formen von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum finden Sie hier: https://psg.nrw/themen/#digitalerRaum
Fach- und Leitungskräfte
Das Thema Sexualisierte Gewalt ist für Fachkräfte oft mit Unsicherheiten und dem Wunsch nach Handlungssicherheit verbunden. Was darf ich eigentlich noch? Was mache ich, wenn …?
Rechte- und Schutzkonzepte:
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen am Prozess der Rechte- und Schutzkonzept-Entwicklung unbedingt beteiligt werden. Sie sind Grundrechtsträger*innen, und der Gewährleistung ihrer Rechte dient das Schutzkonzept. Partizipation ist ein wesentlicher Pfeiler.
Rechte- und Schutzkonzepte:
Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein Kommunikations- und Reflexionsprozess sowie ein Prozess der Organisationsentwicklung. Dieser Prozess …
Außerdem ist externe Begleitung und Beratung hilfreich, um die Expertise und den Blick von außen zu nutzen.
Sie können dabei in den folgenden 7 Arbeitsschritten vorgehen:
Mehr zu den einzelnen Schritten finden Sie hier: Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe, Wuppertal 2021.
Rechte- und Schutzkonzepte:
Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz: Weinheim 2018.
Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021. Broschüre und kostenloses PDF zum Download.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Schutzkonzepte. Berlin.
Partizipation:
BMFSJ (Hrsg.): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin 2015.
Deutscher Bundesjugendring: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Berlin 2010.
Deutscher Bundesjugendring: Materialien zu Jugendbeteiligung. Berlin.
Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum:
Kärgel / Vobbe: Sexualisierte Gewalt und digitale Medien: Reflexive Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis. Springer VS: Wiesbaden 2022.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): https://digital.kein-raum-fuer-missbrauch.de/
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