Autor: rANgeLFIent

Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Baustein gelingender Schutzkonzepte


Schutzkonzepte sind für Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, ein unverzichtbares Mittel zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Aber sie können nur gelingen, wenn alle Beteiligten – Leitungskräfte, Mitarbeitende etc., aber vor allem auch die Kinder und Jugendlichen selbst  –  aktiv am Prozess partizipieren.

Was ist Partizipation?

Partizipation bedeutet, „an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. (Sie) basiert auf klaren Vereinbarungen, die regeln, wie eine Entscheidung gefällt wird und wie weit das Recht auf Mitbestimmung reicht.“[1] Es genügt also nicht, lediglich Perspektiven, Erfahrungen und Meinungen einzuholen – es geht um die Einräumung von Entscheidungskompetenzen bzw. -macht.

Rechtliche Grundlage

Nicht nur Artikel 12 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern ein Mitspracherecht zu in allen Angelegenheiten, die sie berühren: Ein Recht auf Partizipation ist auch an vielen Stellen im Bundes- und Landesrecht verankert. Das SGB VIII in Artikel 45 knüpft ganz konkret die Betriebserlaubnis von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Gewährleistung des Wohls und der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Diese Gewährleistung, so das Gesetz, ist u.a. dann anzunehmen, wenn „in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden“.[2]

Weitere Gründe für Partizipation

Trotz der bislang fehlenden Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz macht die derzeitige Rechtslage die Partizipation von Kindern also unumgänglich. Unverzichtbar ist sie aber ohnehin aus pädagogischen Gründen: Denn Partizipation …

  • fördert soziale und z.T. fachliche Kompetenzen.
  • liefert einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
  • ist ein Schlüssel für gelingende Aneignungs- und Bildungsprozesse.
  • versteht Kinder und Jugendliche als Expert*innen in eigener Sache und verschafft unverfälschte Einblicke in ihre Lebenswelten.
  • ist ein Erfahrungsgewinn.
  • bedeutet eine Erweiterung des Handlungsrepertoires.
  • ermöglicht die Erfahrung von Selbstwirksamkeit.

Anforderungen an Partizipationsstrukturen

Für gelingende Partizipation müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  • Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt.
  • Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendliche möglich.
  • Die Ziele und Entscheidungen sind transparent.
  • Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt.
  • Kinder und Jugendliche wählen die für sich relevanten Themen aus.
  • Die Methoden sind attraktiv und zielgruppenorientiert (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt zu Partizipationsformen).
  • Es werden ausreichend Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisation zur Verfügung gestellt.
  • Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt.
  • Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut.
  • Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert.[3]

Partizipationsformen und -themen in Einrichtungen

Es gibt eine große Anzahl von Partizipationsformen. Natürlich passt nicht jede davon zu jeder Einrichtung. Im Folgenden einige Ideen:[4]

  • Individuumsbezogene Formen. Beispiele: Lernpläne, Krisenkonferenz, Kanzler*in der Woche
  • Mediation (auf der Ebene der Personen und Gruppen). Beispiele: Pausen-Konflikt-Lotsen, Kinderanwalt, Mediationsinsel
  • Basisdemokratie (auf Klassen- und Gruppenebene). Beispiele: Klassenrat, Jungen- und Mädchenrat, Nachmittagsrat, Montagsrunde, Berichte aus Gremien, Spaßkomitee
  • Repräsentativdemokratie (und öffentliche Kontrolle) für die ganze Einrichtung. Beispiele: offen gewähltes Kinder-Parlament, Finanzausschuss, Personalausschuss
  • Punktuelle Formen von Partizipation/Alltag. Beispiele: alternatives Tagesangebot, Anhörung/Dialog, Offene Teamsitzung, Meckerkasten, Ideenwände, offene Raumnutzung, Angebotsevaluation
  • Offene Versammlungsformen. Beispiele: Schulversammlung, Altersstufenplenum
  • Projektorientierte Formen. Beispiele: Mitbestimmungsaktionen: Raumgestaltung, Verfassungsgebung etc.
  • Mediengestützte Artikulation. Beispiele: Zeitungen, Videoporträts, Interviews
  • Advokatorische, also stellvetretende Entscheidungen durch pädagogisches Personal. Beispiele: öffentliche Begründung z.B. zu Verletzungsprävention, Minderheitenschutz oder Personalentscheidungen

Die möglichen Themen für Partizipation sind ebenfalls vielfältig und dürften von der Raumgestaltung über Mahlzeiten und Material bis zur Mitwirkung an Leitbildern und/oder Hausordnungen jeden erdenklichen Lebensbereich betreffen.

Partizipation im Schutzkonzept

Ein Schutzkonzept soll eine schützende Kultur etablieren und gewährleisten: eine Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung, die sich aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzt. Partizipation als gelebte Haltung ist eine Säule davon. Sie stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Position, macht sie kritikfähig und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen wie auch innerhalb der Mitarbeitenden.  Sie sorgt für Transparenz und Fehlerfreundlichkeit und bringt, richtig gelebt, wichtige Schutzfaktoren gegen Täter*innenstrategien mit sich. Nur da, wo alle das Schutzkonzept akzeptieren und sich damit identifizieren, kann es tatsächlich schützend wirken.

So sind Kinder und Jugendliche beispielsweise als Expert*innen in eigener Sache bei der Risikoanalyse einzubinden. Im Vorfeld sollte dazu festgelegt werden:

  • Wer darf jeweils Wünsche, Einschätzungen und Ideen einbringen?
  • Wer hat letztlich Entscheidungsbefugnis?
  • Wessen Wünsche müssen in Entscheidungen berücksichtigt werden?
  • Über wessen Einspruch darf man sich hinwegsetzen?

Über Fragebögen und andere Abfragemethoden, etwa eine Fotorallye, kann die Perspektive der Kinder und Jugendlichen abgefragt werden; ein Runder Tisch, Elternabende etc. können zur gelungenen Einbindung aller dienen. Schulungen sollten die Sensibilisierung der beteiligten Personengruppen sicherstellen. Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie die aktive Mitwirkung aller am Prozess gewährleistet werden kann.

PsG-Fachreferentin Lisa Thoben hat langjährige Erfahrung in der Jugendbildungsarbeit und ist Expertin für das Thema Partizipation.




Quellen

[1] Straßburger/Rieger (2014) Partizipation kompakt, S.230

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__45.html

[3] BMFSFJ (2015), Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, S. 10 ff.

[4] Sturzenhecker (2003), Begründungen und Qualitätsstandards,

Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (3. Auflage). https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94118/c49d4097174e67464b56a5365bc8602f/kindergerechtes-deutschland-broschuere-qualitaetsstandards-data.pdf [Zugriff: 25. Mai 2021]

Institut für Soziale Arbeit (2016): Kinder beteiligen! Anregung zur Umsetzung von Partizipation im offenen Ganztag im Primarbereich. https://www.ganztag-nrw.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Dokumentationen/Fachtag_Partizipation_2016/Workshops/WS_A/PPT_Serviceagentur_Ganztaegig_lernen_NRW.pdf [Zugriff: 25. Mai 2021]

Schmahl, Stefanie (2017): Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen. Handkommentar (2. Auflage). Nomos.

Straßburger/ Rieger (2014): Partizipation kompakt. Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe (2. Auflage). Beltz Juventa S. 12 ff.

Sturzenhecker, Benedikt (2003): Begründungen und Qualitätsstandards von Partizipation – auch für Ganztagsschule. https://www.lwl.org/lja-download/pdf/Sturzenhecker_Partizipation_Ganztagsschule.pdf.4998#:~:text=Partizipation%20hilft%2C%20Schule%20zu%20einem%20Lebensort%20zu%20machen.,erreicht%20werden%2C%20das%20durch%20Partizipation%20gef%C3%B6rdert%20wird%20 [Zugriff: 04.Juni 2021]

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Mißbrauchs (2021): Schule gegen sexuelle Gewalt. https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/home/ [Zugriff: 04. Juni 2021]

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Relaunch des „Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch“

Berlin, den 10.08.2021. Unter dem Motto „Hilfe suchen, Hilfe finden“ startete der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, das neue Hilfe-Portal www.hilfe-portal-missbrauch.deHier finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte einen schnellen Zugang zu Hilfe und Beratung. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen oder Fragen zum Thema haben, erhalten hier Unterstützung.

Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch lotst die Nutzer*innen je nach Anliegen über eine deutschlandweite Datenbank zu passenden Unterstützungs- und Hilfeangeboten – beispielsweise zu spezialisierten Beratungsstellen, Krisendiensten, Psychotherapeut*innen oder Anwält*innen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich von Berater*innen des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch unter Tel. 0800 22 55 530 anonym telefonisch oder auch online beraten zu lassen: www.hilfe-telefon-missbrauch.de oder www.hilfe-telefon-missbrauch.online.

Das Hilfe-Telefon und die dazugehörige Online-Beratung stehen unter der Trägerschaft von N.I.N.A. e.V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen). Die Berater*innen am Hilfe-Telefon und in der Online-Beratung sind psychologisch und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die die Ratsuchenden vertraulich und kostenfrei beraten und bereits seit vielen Jahren im Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs tätig sind.

Ergänzt wurde das Portal um Rubriken wie „Fragen und Antworten“, „Wissenswertes“ oder „Geschichten, die Mut machen“. 

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Unterstützung gesucht: MKFFI richtet 5 Regionalstellen für die PsG.nrw ein


Köln, den 10.08.2021. Die PsG.nrw soll regionale Verstärkung bekommen! Zur flächendeckenden Qualitätsentwicklung und Vernetzung richtet das MKFFI pro Regierungsbezirk eine Regionalstelle ein. Diese werden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren umgesetzt. Geeignete Träger können einen Antrag zur Interessenbekundung einreichen. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger nach § 75 der Kinder- und Jugendhilfe in NRW, die eine umfassende Expertise im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt besitzen und diese im Rahmen der Antragstellung nachweisen können. Weiterhin verfügen sie zwingend über Erfahrungen im Umgang mit Vermutungen/Intervention. Es kann sich hierbei auch um Beratungsstellen (Familien- und/oder Erziehungsberatung) nach §§ 16, 28 SGB VIII handeln. Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, die den Fördergrundsätzen und den FAQ entnommen werden können. Diese Dokumente und das Online-Formular können Sie einsehen unter: www.mkffi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt 

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des MKFFI in der Zeit vom 9. August bis zum 17. September 2021. Hier der Link zum Online-Formular: https://response.questback.com/mkffi/interessenbekundungregionalstellen

Ihre Rückfragen können Sie an regionalstellen@mkffi.nrw.de richten.

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„PARTNER 5“: Jugendstudie zu Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt


Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat der sexualwissenschaftliche Bereich der Hochschule Merseburg die PARTNER 5 Jugendstudie durchgeführt. Befragt wurden Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zu ihren Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Die Ergebnisse sind erschreckend: So hat z. B. jede vierte weibliche Jugendliche (24%)  einen Vergewaltigungsversuch erlebt, zudem 7% der männlichen Jugendlichen und 39% der diversgeschlechtlichen Jugendlichen. Nur drei bis sechs Prozent der weiblichen Betroffenen und null bis vier Prozent der männlichen sowie divers-geschlechtlichen Jugendlichen haben einen sexuellen Übergriff zur Anzeige gebracht. Die ganze Studie finden Sie hier

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Neue Weiterbildung „Handlungssicher im Kinderschutz“ an der katho Köln


Köln, den 13.07.2021. Im Oktober 2021 startet die Weiterbildung „Handlungssicher im Kinderschutz“ an der Katholischen Hochschule Köln, Fachbereich Sozialwesen. Die Weiterbildung unterstützt Fachkräfte dabei, Handlungsfähigkeit und -sicherheit im Kinderschutz zu erlangen und zu lernen, welche Anforderungen der Kinderschutz an ihre spezifischen Arbeitsfelder stellt. Sie erfahren, welche Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Haltungen und Grundorientierungen daraus für ihre konkrete Praxis resultieren. Adressiert werden Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den Frühen Hilfen sowie aus dem Bereich Schule (z.B. Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Offener Ganztag), die innerhalb ihrer Arbeit mit Kinderschutzfällen in Berührung kommen oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten möchten. Die Weiterbildung schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe können zusätzlich ein Zertifikat zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII erwerben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage zur Weiterbildung abrufbar.

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Landesregierung erhöht Mittel für spezialisierte Beratung


Köln, den 9.7.2021. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Hierfür wurden in den letzten Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Baustein ist die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die wichtige Unterstützung für Betroffene leistet. Ab dem kommenden Jahr soll die finanzielle Förderung von aktuell 3,6 Millionen Euro auf 8,7 Millionen Euro mehr als verdoppelt werden. Die Landesregierung plant, mit diesen Mitteln eine flächendeckende Beratung in ganz Nordrhein-Westfalen ermöglichen zu können und kommt dem steigenden Bedarf der Träger nach. Die Zahl der Fachkraftstellen in der landesgeförderten spezialisierten Beratung kann insgesamt von 40 auf 150 erhöht werden.

Minister Joachim Stamp: „Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich bin den Trägern für ihr Engagement bei diesem Thema außerordentlich dankbar. Vor Ort gibt es viele sehr gut abgestimmte Konzepte, um Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu helfen – dazu zählen auch eine intensivere Präventionsarbeit in Kitas, Schulen und im Freizeitbereich.“ 

Hier geht’s zur ganzen Meldung.

Foto: MKFFI; Minister Joachim Stamp

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Der Bundespräsident über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen


Juli 2021.  Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt am 30.6. in einer aufrüttelnden Rede für seine Arbeit gedankt. Dabei plädierte er nachdrücklich für 

„… eine Haltung des Hinschauens – das heißt nicht zuletzt, dass wir uns in Staat und Institutionen, in Familien und in der gesamten Gesellschaft verantwortlich fühlen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, Missbrauch da, wo wir ihn nicht verhindern konnten, schnell aufzudecken und den Betroffenen frühzeitig zu helfen.“

Ausdrücklich hob er die Bedeutung von Schutzkonzepten hervor:

„Ich bin dankbar, dass der Nationale Rat sich ganz besonders dafür einsetzt, Schutzkonzepte in allen Institutionen zu etablieren. Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, dürfen keine Tatorte sein, wir müssen sie zu Orten machen, an denen Jungen und Mädchen frühzeitig Hilfe finden. Wir müssen sicherstellen, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat vor dem Schutz der Institution.“

Den ganzen, sehr lesenswerten Text finden Sie hier

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Auf dem Weg zu Pornografiekompetenz


02. Juli 2021. Längst gehört Pornografie zur Lebenswelt von Jugendlichen, durch das Digitale ist sie so leicht erreichbar wie nie zuvor. Was bedeutet das für die Heranwachsenden und was für die Erziehenden, die mit ihnen leben oder arbeiten? Antworten findet PsG.nrw-Fachreferentin Anja Franke in einem Artikel für das AJS-Forum, den es hier zum kostenlosen Download gibt. Das Fachmagazin für Kinder- und Jugendschutz können Sie hier abonnieren.  

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Kinderkommission fordert weitere Anstrengungen gegen sexualisierte Gewalt


01. Juli 2021. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert mit Blick auf die kommende Wahlperiode weitere Anstrengungen bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder.

Die Kinderkommission erklärt hierzu:

„Sexualisierte Gewalt gehört zu dem schlimmsten, was Kindern und Jugendlichen angetan werden kann. Dies gilt besonders, wenn die Täterinnen und Täter enge Bezugspersonen sind, ob in der Familie oder Freundeskreis, in Bildungs- oder Jugendhilfeeinrichtungen, im Verein oder im kirchlichen Bereich. Der Gesetzgeber und auch viele Organisationen sind in den vergangenen Jahren tätig geworden, Gesetze wurden verschärft, Institutionen geschaffen. Besonders im Bereich Prävention wurde investiert.

Eine Nulltoleranzstrategie gegen sexuellen Kindesmissbrauch wird nicht heißen, dass man jeden Fall für die Zukunft wird verhindern können. Sie erfordert aber, das Thema weiter aus der Tabuzone herauszuholen und alles Menschenmögliche dafür zu tun, um solche Taten zu verhindern. Eine Strategie heißt auch, dass es eine Gesamtschau braucht, dass Ziele definiert und mit Maßnahmen unterlegt werden, an denen nachvollziehbar und überprüfbar gearbeitet wird. Diese sind regelmäßig zu überprüfen, so dass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Die zunehmende Öffentlichkeit, die das Thema dadurch erhält, wird immer mehr Betroffene ermutigen, ihre Geschichte zu erzählen und Anerkennung ihres Leids einzufordern.“

Konkret fordert die Kinderkommission für die kommende Wahlperiode:

  • eine nationale Strategie gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die unter Beteiligung der Bundesländer Ziele und Maßnahmen definiert und deren Umsetzung überwacht,
  • den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Form ausgeweiteter Berichtspflichten gegenüber der Politik sowie einer gesetzlichen Verankerung der Institution zu stärken,
  • die Tätigkeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter zu unterstützen,
  • die Arbeitsergebnisse und Vorschläge des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu prüfen und entsprechend umzusetzen.

Der Beschluss der Kinderkommission für die Handlungsempfehlungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann als Kommissionsdrucksache hier aufgerufen werden.

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Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates


30. Juni 2021. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein Forum für den interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft. Er legt nun mit der „Gemeinsamen Verständigung“ Ergebnisse aus der Arbeitsphase von Dezember 2019 bis Juni 2021 vor, in denen er konkrete Umsetzungsschritte zum besseren Schutz von Jungen* und Mädchen* empfiehlt. 

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