Köln, den 10.08.2021. Die PsG.nrw soll regionale Verstärkung bekommen! Zur flächendeckenden Qualitätsentwicklung und Vernetzung richtet das MKFFI pro Regierungsbezirk eine Regionalstelle ein. Diese werden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren umgesetzt. Geeignete Träger können einen Antrag zur Interessenbekundung einreichen. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger nach § 75 der Kinder- und Jugendhilfe in NRW, die eine umfassende Expertise im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt besitzen und diese im Rahmen der Antragstellung nachweisen können. Weiterhin verfügen sie zwingend über Erfahrungen im Umgang mit Vermutungen/Intervention. Es kann sich hierbei auch um Beratungsstellen (Familien- und/oder Erziehungsberatung) nach §§ 16, 28 SGB VIII handeln. Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, die den Fördergrundsätzen und den FAQ entnommen werden können. Diese Dokumente und das Online-Formular können Sie einsehen unter: www.mkffi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des MKFFI in der Zeit vom 9. August bis zum 17. September 2021. Hier der Link zum Online-Formular: https://response.questback.com/mkffi/interessenbekundungregionalstellen
Ihre Rückfragen können Sie an regionalstellen@mkffi.nrw.de richten.