Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes

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Erster Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der nordrhein-westfälischen Landesregierung


Köln, den 30.3.2022. Im Dezember 2020 hatte die Landesregierung ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Eine zentrale Rolle bei den Maßnahmen spielt auch die PsG.nrw. Nun liegt der erste Umsetzungs- und Fortschreibungsbericht des Konzeptes vor. Damit gibt die Landesregierung einen Überblick über den Umsetzungsstand der Maßnahmen bzw. zu solchen Vorhaben, die im Berichtszeitraum neu begonnen wurden.

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DPT-Gutachten „Kinder im Fokus der Prävention“


Köln, 31. März 2022. Was und wie mehr für Kinder getan werden kann, möchte der 27. Deutsche Präventionstag im Arbeitsfeld der Prävention untersuchen. Das Schwerpunktthema „Kinder im Fokus der Prävention“ widmet sich den Aspekten Förderung, Rechte und Schutz. Nun ist ein gleichnamiges Gutachten mit einem ausführlichen Beitrag von Dr. Nadine Jastfelder, Leiterin der PsG.nrw, erschienen (S. 97-117).

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11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW erschienen

Köln, den 29.03.2022. Am 25.3. ist der „11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ erschienen. Darin geht es um die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik der 17. Wahlperiode, unter anderem wird ausführlich über die Entwicklungen im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt berichtet. Ab S. 215 geht es um die PsG.nrw.

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Stellungnahme PsG.nrw/AJS zum Kinderschutzgesetz


Köln, den 2.3.2022. „Kinderschutz ist ein Prinzip, kein Projekt!“ Unter diesem Motto hat die PsG.nrw gemeinsam mit der AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ Stellung genommen.

„Kinderrechte und Kinderschutz werden im Gesetzentwurf untrennbar miteinander vereint. Wir begrüßen es, dass Kinder und Jugendliche als Träger*innen von eigenen Rechten im Fokus des Gesetzentwurfes stehen (jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger*in) und deren Beteiligung eine zentrale Stellung einnimmt, denn ohne gelebte Partizipation ist Kinderschutz weder präventiv noch intervenierend wirksam. Damit einhergehend wird auch verdeutlicht, dass Kinderschutz nicht Gefahr laufen darf, die Rechte von Kindern zugunsten ihres Schutzes, pädagogischer Konzepte oder erwachsener Bezugspersonen zu beschneiden. Kinder und Jugendliche haben, wie es im Entwurf ebenfalls hervorgehoben wird, ein Recht auf Beteiligung, wenn es um präventive oder intervenierende Maßnahmen geht. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und können Fach- und Leitungskräften am besten mitteilen, welchen Schutz und welche Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen sie benötigen. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen eigener Rechte und diese müssen ihnen von Erwachsenen nicht nur zugestanden, sondern auch ermöglicht werden. Dabei ist es die aktive Aufgabe von (pädagogischen) Fachkräften und anderen Bezugspersonen, Mädchen* und Jungen* Gemeinsame Stellungnahme der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes über ihre Rechte aufzuklären und sie in der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser zu unterstützen. Dringend braucht es verbindlichere und weitere Maßnahmen für den Kinderschutz, die mit diesem Gesetzentwurf formuliert werden.


Für die Umsetzung einer stärkeren und umfassenderen Beteiligung von jungen Menschen braucht es sowohl passende und einrichtungsbezogene Konzepte mit vielfältigen Maßnahmen als auch die Bereitschaft von erwachsenen Verantwortlichen, Macht abzugeben und sich umfassend mit Beteiligungsmöglichkeiten und Umsetzungsoptionen zu befassen und sich darin fortzubilden.“

Hier gibt es die ganze Stellungnahme.

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UBSKM-Positions­papier 2022: „Staatliche Verantwortungs­übernahme und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch“


Berlin, 16.02.2022. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, veröffentlichte heute in Berlin das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick“.

Darin skizziert Rörig, wie staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung in Deutschland konkret gestaltet werden sollte und welche – auch gesetzlichen – nächsten Schritte dafür notwendig sind. Das Positionspapier sieht vor, insbesondere durch eine Stärkung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission die institutionelle Aufarbeitung durch stärkere staatliche Verantwortungsübernahme zu unterstützen, kritisch zu begleiten und kontrollieren zu können. Im Fokus dürfe dabei nicht nur Aufarbeitung im kirchlichen Bereich stehen, sondern zum Beispiel auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Diskutiert werden müsse auch die dringende Frage nach Strukturen und Konzepten für die Aufarbeitung familiärer sexueller Gewalt und die hier bestehende Verantwortung des Staates. Das ganze Papier gibt es hier.

Quelle: beauftragter-missbrauch.de

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Portal mit Geschichten Betroffener veröffentlicht


Geschichten, die zählen: So heißt ein neues Portal der Aufarbeitungskommission, das Erfahrungsberichte betroffener Menschen versammelt. Auf der Webseite sind in ihren eigenen Worten einhundert Berichte von Betroffenen über sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend zu finden.

Die Aufarbeitungskommission untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

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Jahresbericht der Kinderschutzkommission erschienen


Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) hat ihren Jahresbericht für den Zeitraum 2021 vorgelegt. Dieser bündelt unter anderem Handlungsempfehlungen für Präventionsstrukturen, Intervention und Jugendmedienschutz. 

Die Kinderschutzkommission wurde im November 2018 als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend eingerichtet und nimmt sich folgender Ziele und Aufgaben an:

• Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen
• Aufzeigen von Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und die
Durchsetzung der Kinderrechte in NRW
• Erarbeitung konkreter Vorschläge für den Schutz und die Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen
• Enger Austausch mit Verbänden, Organisationen und Einrichtungen die sich für die
Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen

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