Sexuelle Bildung und Prävention sexualisierter Gewalt


Köln, Juni 2022. Die neue „Thema Jugend“ der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. dreht sich um das vielschichtige  Thema Sexuelle Bildung. PsG.nrw-Fachreferentin Lisa Thoben hat sich darin dem Zusammenspiel von sexueller Bildung und der Prävention sexualisierter Gewalt gewidmet: 

Jahrzehntelang diskutierten Präventionsfachkräfte und Sexualpädagog*innen über die Vorrangstellung der eigenen Disziplin, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ging. Die einen kritisierten, nur die „Sonnenseiten“ der Sexualität zu betonen und damit den Gewaltaspekt zu vernachlässigen, die anderen warnten davor, in einer Gefahrenabwehrpädagogik festzustecken und Lernräume aus dem Schutzgedanken heraus nicht möglich zu machen.

Heute sind sich die meisten weitgehend einig: Wenn wir Kinder und Jugendliche bestmöglich vor sexualisierter Gewalt schützen wollen, brauchen wir beide Disziplinen gleichermaßen. Es geht darum, eine Balance zwischen Sexualitätsbejahung und Gefahrenabwehr zu finden.

Das ganze Heft und den ausführlichen Artikel gibt es hier.

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Interdisziplinärer Kinderschutz am konkreten Fallbeispiel



Die Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS) hat in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen eine Einführung in den interdisziplinären Kinderschutz entwickelt. Dieser achtstündige kostenfreie E-Learning-Kurs führt am Fallbeispiel Mia durch alle wichtigen Institutionen des Kinderschutzes.

Die PsG.nrw freut sich sehr, diesen Kurs der FRA UAS hier möglichst vielen Fachkräften und weiteren für den Kinderschutz bedeutsamen Berufsgruppen zugänglich machen zu können. Gemeinsam mit der FRA UAS und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen werden damit umfassende praktische Einblicke in den interdisziplinären Kinderschutz angeboten. Das konkrete Fallbeispiel zeigt alltagsnah auf, wie die Räder des Kinderschutzes im Falle einer akuten Gefährdung und Verletzung des Kindeswohls ineinandergreifen und welche Stationen durchlaufen werden. So möchten wir die Handlungsorientierung und -sicherheit jener Erwachsenen unterstützen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder zusammenleben und somit für ihren Schutz verantwortlich sind.

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Video-Gutachten zum DPT


Was brauchen Kinder und wie können sie vor Gewalt geschützt werden? Expert*innen aus verschiedenen Bereichen der Prävention geben Antworten im aktuellen Video-Gutachten des Deutschen Präventionstages. Ab 18:30 berichtet Dr. Nadine Jastfelder über die Prävention sexualisierter Gewalt. „Weil gut informierte und reflektierte Erwachsene für Kinder den Unterschied machen können!“

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Landeskinderschutz­gesetz: Neue Webseite der PsG.nrw informiert über Rechte- und Schutzkonzepte


Bild zur kostenlosen Verwendung: PsG.nrw, (c) K. Unger

Köln, den 3.5.2022. Anlässlich des am 1.5. in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW hat die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) eine neue Webseite zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte freigeschaltet. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe finden hier vertiefende Informationen, praktische Beispiele und Literaturtipps zum Weiterlesen.

Landeskinderschutzgesetz                                       

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und wahren: Das ist das Ziel des am 1.5.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen).

Unter anderem bezweckt es eine Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Denn Schutzkonzepte dienen als Schlüssel zum systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und weiteren Gewaltformen und zur Stärkung ihrer Rechte.

Rechte- und Schutzkonzepte

Für die zahlreichen Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die sich nun in den Prozess der Konzeptentwickelung begeben oder bereits involviert sind, bietet die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) unter psg.nrw/rechte-und-schutzkonzepte ab sofort eine Webseite mit vertiefenden Informationen zum Thema an. 

Die Seite liefert Informationen zu den einzelnen Bausteinen von Schutzkonzepten, praktische Tipps und konkrete Beispiele. Zudem enthält sie passende Literaturtipps zum Weiterlesen.

Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus der Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation, strukturellen Veränderungen, Absprachen und Vereinbarungen aller Beteiligten und einer gemeinsamen Haltung und schützenden Kultur.

Weil ihr Kern die Stärkung von Kindern und Jugendlichen als Rechteträger*innen ist, ist die Bezeichnung „Rechte- und Schutzkonzept“ zutreffender.

Rechtlicher Hintergrund

Die Schutzkonzept-Pflicht des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes betrifft ausschließlich erlaubnispflichtige Einrichtungen und Pflegepersonen.[1] Jugendfreizeiteinrichtungen, Waldkindergärten oder ähnliche Einrichtungen und Angebote waren hingegen davon nicht betroffen.

Nun werden im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes zum einen auch nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen – wie z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen – angesprochen.[2] Zudem werden Träger nichtinstitutioneller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, soweit sie eine Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW erhalten oder beantragen, adressiert. Auch Träger außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sollen auf die Erstellung von Schutzkonzepten hinwirken und eine Verzahnung mit den schulischen Schutzkonzepten anstreben.

Das Landeskinderschutzgesetz greift zentrale politische wie fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in NRW auf. Es enthält verschiedene Maßnahmen, um die Qualität des Kinder- und Jugendschutzes in NRW zu stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Gesetz wird kontinuierlich weiterentwickelt.

[1] gemäß §§ 45 Absatz 2 Nr. 4, 37b Absatz 1 SGB VIII

[2] gemäß § 11 Absatz 3 LKindSchG NRW

Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom MKFFI des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW.

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Neue Webseite zu Rechte- und Schutzkonzepten

Köln, den 03.05.2022. Die PsG.nrw hat eine neue Webseite zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte mit Informationen, Tipps und Literaturhinweisen veröffentlicht. Anlass ist das Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes am 1.5. diesen Jahres. Dieses bezweckt unter anderem eine flächendeckende Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.   

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Die Nummer gegen Kummer


Köln, April 2022. Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein echter Klassiker in Deutschland. Wenn junge Menschen Sorgen oder Probleme haben, können sie sich vertrauensvoll an das anonyme und kostenfreie Beratungsangebot wenden, mittlerweile auch per E-Mail und Chat. Die ehrenamtlichen Berater*innen werden intensiv geschult und unterstützt, um die vielfältigen Anliegen der Hilfesuchenden gut begleiten zu können. Eine langjährige Mitarbeiterin gibt im AJS-Forum 1/22  im Gespräch mit der PsG.nrw einen Einblick in den Beratungsalltag des Hilfsangebots.

Das AJS-Forum, Fachmagazin für den Kinder- und Jugendschutz, können Sie hier abonnieren. 

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Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes

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Erster Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der nordrhein-westfälischen Landesregierung


Köln, den 30.3.2022. Im Dezember 2020 hatte die Landesregierung ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Eine zentrale Rolle bei den Maßnahmen spielt auch die PsG.nrw. Nun liegt der erste Umsetzungs- und Fortschreibungsbericht des Konzeptes vor. Damit gibt die Landesregierung einen Überblick über den Umsetzungsstand der Maßnahmen bzw. zu solchen Vorhaben, die im Berichtszeitraum neu begonnen wurden.

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DPT-Gutachten „Kinder im Fokus der Prävention“


Köln, 31. März 2022. Was und wie mehr für Kinder getan werden kann, möchte der 27. Deutsche Präventionstag im Arbeitsfeld der Prävention untersuchen. Das Schwerpunktthema „Kinder im Fokus der Prävention“ widmet sich den Aspekten Förderung, Rechte und Schutz. Nun ist ein gleichnamiges Gutachten mit einem ausführlichen Beitrag von Dr. Nadine Jastfelder, Leiterin der PsG.nrw, erschienen (S. 97-117).

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11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW erschienen

Köln, den 29.03.2022. Am 25.3. ist der „11. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ erschienen. Darin geht es um die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik der 17. Wahlperiode, unter anderem wird ausführlich über die Entwicklungen im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt berichtet. Ab S. 215 geht es um die PsG.nrw.

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