Neue Technologien: Chancen und Risiken für den Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt


    Zehnter Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt am 18.11.2024

    Köln, den 14.11.2024. Chancen und Risiken von neuen Technologien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt – das ist das Motto des diesjährigen Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt am 18. November 2024.

    Im Themenfeld der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt werden neue Technologien, etwa Künstliche Intelligenzen (KI), eher als wachsende Gefahr wahrgenommen. Dafür gibt es gute Gründe:

    Ob Cybergrooming, bildbasierte sexualisierte Gewalt oder die Verbreitung von Deepfake-Inhalten – neue Technologien bieten neue Möglichkeiten für Täter*innen, um Menschen zu manipulieren und Übergriffe zu begehen. Sie ermöglichen eine erhöhte Anonymität und erleichtern so den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig erschweren sie durch die Möglichkeit der Verschleierung die Strafverfolgung. Angebote wie Klicksafe.de und Jugendschutz.net informieren Erziehende und pädagogische Fachkräfte laufend über Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten (siehe auch den Jahresbericht 2023 von Jugendschutz.net).  

    Aber es gibt auch bemerkenswerte Chancen und Potentiale. Ein Beispiel für den gewinnbringenden Einsatz neuer Technologien im Kinderschutz ist das innovative Trainingsprogramm „ViContact“, das pädagogischen Fachkräften dabei hilft, sich auf herausfordernde Gesprächssituationen vorzubereiten, wenn sie sexualisierte Gewalt vermuten.

    Eine kürzlich erfolgte Umfrage der PsG.nrw unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zeigte einmal mehr, wie groß das Bedürfnis nach mehr Handlungssicherheit und gezielten Informationen zur Gesprächsführung im Verdachtsfall ist. Denn oft sind pädagogische Fach- und Lehrkräfte außerhalb der Familie die ersten Erwachsenen, die erste Anzeichen dafür bei Kindern und Jugendlichen wahrnehmen können, dass etwas nicht stimmt – sei es durch plötzliche Verhaltensänderungen, Leistungsabfall oder sozialen Rückzug. Die Gründe können vielfältig sein. In diesen Momenten kommt es somit auf eine wertfreie, unterstützende und ergebnisoffene Gesprächsführung an, um den Kindern und Jugendlichen im Erstgespräch den Raum zu geben, sich zu öffnen, und dann angemessene weitere Schritte einzuleiten.

    In diesem Kontext bietet das ViContact-Training eine praxisnahe Lösung, um Fachkräfte im professionellen Umfeld zu stärken. In einem innovativen Virtual-Reality-Setting üben Teilnehmende mit virtuellen „Kindern“ Frage- und Gesprächstechniken für Erstgespräche. Diese Praxisnähe ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Kommunikationstechniken zu verfeinern und direktes Feedback zu erhalten. Elsa Gewehr und Anett Tamm von der Psychologischen Hochschule Berlin : „Wir haben eine umfassende Evaluation durchgeführt und festgestellt: Die Teilnehmenden verbessern sich in ihrer Art, Fragen zu stellen, sie verbessern sich in ihrer Art, das Kind emotional zu unterstützen. Sie fühlen sich viel selbstwirksamer im Anschluss und trauen sich viel mehr selbst zu, solche Gespräche zu führen.“

    Das Programm wurde im Rahmen eines Verbunds-Forschungsprojekts von der Psychologischen Hochschule Berlin, der Universitätsmedizin Göttingen und der Europa-Universität Flensburg entwickelt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. ViContact befindet sich derzeit in der Abschlussphase und wird Fachkräften voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zugänglich gemacht. Die PsG.nrw wird darüber informieren.

    Ein Interview der PsG.nrw mit Anett Tamm und Elsa Gewehr (Psychologinnen und Mitarbeitende im Projekt) und weitere Informationen finden Interessierte hier.

     

    Zum Weiterlesen:

    Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt

    Jahresbericht von Jugendschutz.net

    Klicksafe: Bildbasierte sexualisierte Gewalt, Cybergrooming, Deepfakes

    Baustein „Intervention“ im Rechte- und Schutzkonzept für Organisationen (PsG.nrw)

    ViContact: Eine Teilnehmerin mit VR-Brille und das Kind im virtuellen Setting

    Elsa Gewehr (M. Sc. Psychologie, M. Sc. Rechtspsychologie) ist als Rechtspsychologin in Wissenschaft und Praxis tätig. Sie ist Mitentwicklerin des ViContact-Trainingssystems und Teil des ViContact-Projektteams an der Psychologischen Hochschule Berlin. Sie promoviert bei Frau Prof. Dr. Renate Volbert zu individuellen Unterschieden im suggestiven Frageverhalten von Erwachsenen in Gesprächen mit Kindern über sexuellen Missbrauch. Im Jahr 2025 wird sie eine Professur für Kriminalpsychologie an der Macromedia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Berlin antreten. In der Praxis ist sie als aussagepsychologische Sachverständige für Strafverfahren tätig. 

    Anett Tamm (Dipl.-Psych., Fachpsychologin für Rechtspsychologie) hat als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Psychologischen Hochschule Berlin das Trainingssystem zur Gesprächsführung in Verdachtsfällen von Missbrauch und Misshandlung „ViContact“ mit entwickelt. In der Forschung gilt ihr besonderes Interesse der unterstützenden Gesprächsführung. Außerdem arbeitet sie als psychologische Sachverständige mit Schwerpunkt Aussagepsychologie. Sie ist Mitbegründerin des Zentrums für Aussagepsychologie in Berlin und unterrichtet neben der Gutachten- und Forschungstätigkeit Personen diverser Professionen zu aussagepsychologischen Themen.

    Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Wissensvermittlung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW. Auf regionaler Ebene wird die PsG.nrw von 5 Regionalstellen in den einzelnen Regierungsbezirken unterstützt.

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    Pressemitteilung der PsG.nrw: 9. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt


    Der 18.11. legt dieses Jahr den Fokus auf die Stimme Betroffener 

    „Sexualisierte Gewalt beginnt unscheinbar.

    Schau hin. Nimm wahr.

    Nimm Deine Verantwortung in die Hand.“

    Karl Haucke, Mitglied des Fachbeirates der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und des Betroffenenrates der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

    Köln, den 15.11.2023. Der 18.11. macht auf Initiative des Europarats jährlich auf die Thematik sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen und auf ihre sexuelle Ausbeutung aufmerksam. In diesem Jahr liegt der Fokus darauf, von Betroffenen zu lernen, um Kinder besser zu schützen und Betroffenen zu helfen.

    Mit dem oben stehenden Appell wendet sich Karl Haucke, Mitglied des Fachbeirates der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und des Betroffenenrates der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), an alle Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder leben.

     Was bedeutet dieser zentrale Aufruf konkret für die Praxis der Präventionsarbeit?

     Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens. Das können wir erreichen, wenn wir Erwachsenen Kinder und Jugendliche in ihren Bedürfnissen, Wünschen und Vorstellungen ernst nehmen und sie als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelten wahrnehmen. Wenn wir über das strategische Vorgehen von Tätern und Täterinnen informiert sind, können wir ihre Täuschungs- und Manipulationsversuche ins Leere laufen lassen. Wir müssen falsche Vorstellungen hinsichtlich sexualisierter Gewalt kennen und richtigstellen. Und wir müssen das Thema enttabuisieren und wissen, dass sexualisierte Gewalt überall vorkommen kann. Das gilt für pädagogische Fachkräfte ebenso wie für Eltern und Erziehende.

    Wir benötigen die klare Haltung, bei Grenzverletzungen bzw. Übergriffen entsprechend Position zu beziehen. Im Vermutungsfall brauchen wir Erwachsenen Handlungsfähigkeit. Und wir sollten Alltagsrituale, Traditionen und auch eigenes Handeln kritisch reflektieren und daraufhin prüfen, ob unser eigenes Verhalten Heranwachsenden gegenüber achtsam und grenzwahrend ist.

     Für Organisationen bzw. Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Vereine und Verbände bedeutet das Etablieren einer solchen Kultur des Hinsehens, Hinhörens und Handelns, präventive Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt strukturell zu verankern. Das kann nur gelingen, indem sie verbindliche Schutzkonzepte gegen Gewalt entwickeln.

    Nur da, wo Erwachsene hinsehen, wo sie informiert, handlungsfähig und (selbst-)kritisch sind, da sind Kinder und Jugendliche besser geschützt. Denn wir Erwachsenen sind verantwortlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

    Tipp: Auch die aktuelle Kampagne der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) appelliert in ihrer zweiten Phase, „Schieb deine Verantwortung nicht weg“, an alle Erwachsenen, hinzusehen und Verantwortung zu übernehmen. Die Kampagne unter  www.nicht-wegschieben.de informiert insbesondere darüber, was Erwachsene bei einer Vermutung oder einem komischen Bauchgefühl tun können.

    Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt wurde vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Er will die Thematik ins Bewusstsein der Öffentlichkeit heben, Diskussionen rund um Prävention und Schutz anregen und gegen die Stigmatisierung Betroffener angehen. Außerdem soll er die Umsetzung der Lanzarote-Konvention („Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“) vorantreiben.

    Mehr Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt: www.psg.nrw

    Bildmaterial zum 18.11. zum Download

    Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Wissensvermittlung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW. Auf regionaler Ebene wird die PsG.nrw von 5 Regionalstellen in den einzelnen Regierungsbezirken unterstützt.

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    Pressemitteilung: Neue Kampagne – Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht


    Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW sensibilisiert für die entscheidende Bedeutung von Kinderrechten

    Köln, den 20.06.23. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten. So selbstverständlich das klingen mag – im Alltag gerät diese Tatsache noch viel zu oft in den Hintergrund. Darum sensibilisiert die neue Kampagne der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) für die entscheidende Bedeutung von Kinderrechten in der Prävention sexualisierter Gewalt und darüber hinaus. Die Kampagne verdeutlicht außerdem, dass die Verantwortung für die Gewährleistung dieser Rechte bei den Erwachsenen liegt.

    Drei zentrale Rechte ziehen sich durch die UN-Kinderrechtskonvention: das auf Schutz, das auf Befähigung und das auf Teilhabe. Alle drei sollten überall da, wo Erwachsene mit Kindern leben und/oder arbeiten, sichergestellt und miteinander vereinbart werden. Dabei gilt: Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht!

    Aber häufig finden Verletzungen dieser Rechte statt – oft gar nicht aus böser Absicht, sondern aufgrund fehlender Kenntnis bzw. Sensibilisierung.  Hier setzt die neue Kampagne der PsG.nrw an, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe als Multiplikator*innen in NRW sowie an Eltern und Erziehende richtet.

    Die drei humorvollen Motive der Weimarer Illustratorin Rosa Linke, die ab sofort auf Postern und Postkarten erhältlich sind, nehmen exemplarisch typische Rechte-Verletzungen in den Blick. Sie sensibilisieren Erwachsene bezüglich des Trackings von Kindern per GPS-Gerät, des Postens von Kinderbildern in den Sozialen Medien und der fehlenden Zeit oder Bereitschaft, junge Menschen wirklich anzuhören und einzubinden.  Die Materialien enthalten QR-Codes zu einer Webseite, auf der es weiterführende Informationen gibt.

    Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in NRW können ab sofort kostenlos die Kampagnenmaterialien bestellen unter:

    https://psg.nrw/kinderrechte-und-praevention/

    Die Motive zum Download und zur kostenlosen Verwendung sowie Sharepics für Social Media gibt es unten (Speichern über die rechte Maustaste möglich).

    Copyrightvermerk: PsG.nrw, Rosa Linke

    Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen eine allgemeine Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW. Auf regionaler Ebene wird die PsG.nrw von 5 Regionalstellen in den einzelnen Regierungsbezirken unterstützt.

    Hier finden Sie die drei Motive als hoch aufgelöste PDFs zum Download:

    PsG-Kampagne_2023_Plakat_Freiräume

    PsG-Kampagne_2023_Plakat_Beschwerde

    PsG-Kampagne_2023_Plakat_Privatsphäre

    Unsere Sharepics für die Onlineverwendung:

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    Kinder in der privaten Betreuung besser vor sexualisierter Gewalt schützen


    Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW veröffentlicht Broschüre mit Tipps für Eltern und Erziehende

    Köln, den 11.01.23. Sexualisierte Gewalt kann überall vorkommen. Ein Großteil der Täter*innen stammt aus dem sozialen Nahfeld oder der Familie der Betroffenen. Täter*innen suchen sich gezielt Bereiche, in denen sie tagtäglich mit Kindern oder Jugendlichen zusammen sein und einen ungestörten Kontakt aufbauen können. Dazu gehört auch die private Kinderbetreuung („Babysitting“). Und dies stellt Eltern und Erziehende vor die Frage: Wie kann ich mein(e) Kind(er) im privaten Rahmen besser schützen?

    Die soeben erschienene Broschüre „Private Kinderbetreuung sicher gestalten“ der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) thematisiert grundlegende Aspekte zum Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Darin finden sich Tipps, um potenzielle Betreuungspersonen besser einzuschätzen, sowie Formulierungs- und Entscheidungshilfen. Sie steht unter psg.nrw > Material zum kostenlosen Download und in einer Printversion für 1,50 € zur Verfügung.

    PsG.nrw (Hrsg.): Wissen kompakt für Eltern – Private Kinderbetreuung sicher gestalten. Broschüre. DIN A6. 48 Seiten. Download: kostenlos / Print: 1,50 € (Mindestbestellwert 12,- €).  ISBN 978-3-928168-28-1. 

    Titelbild: PsG.nrw. Kostenfreie Verwendung für die Berichterstattung. Download des Titelbildes hier. Illustration: Rosa Linke.

     

    Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen eine allgemeine Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom MKJFGFI des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW.

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    Landeskinderschutz­gesetz: Neue Webseite der PsG.nrw informiert über Rechte- und Schutzkonzepte


    Bild zur kostenlosen Verwendung: PsG.nrw, (c) K. Unger

    Köln, den 3.5.2022. Anlässlich des am 1.5. in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW hat die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) eine neue Webseite zum Thema Rechte- und Schutzkonzepte freigeschaltet. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe finden hier vertiefende Informationen, praktische Beispiele und Literaturtipps zum Weiterlesen.

    Landeskinderschutzgesetz                                       

    Die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und wahren: Das ist das Ziel des am 1.5.2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen).

    Unter anderem bezweckt es eine Verankerung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Denn Schutzkonzepte dienen als Schlüssel zum systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und weiteren Gewaltformen und zur Stärkung ihrer Rechte.

    Rechte- und Schutzkonzepte

    Für die zahlreichen Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die sich nun in den Prozess der Konzeptentwickelung begeben oder bereits involviert sind, bietet die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) unter psg.nrw/rechte-und-schutzkonzepte ab sofort eine Webseite mit vertiefenden Informationen zum Thema an. 

    Die Seite liefert Informationen zu den einzelnen Bausteinen von Schutzkonzepten, praktische Tipps und konkrete Beispiele. Zudem enthält sie passende Literaturtipps zum Weiterlesen.

    Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche systematisch vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus der Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation, strukturellen Veränderungen, Absprachen und Vereinbarungen aller Beteiligten und einer gemeinsamen Haltung und schützenden Kultur.

    Weil ihr Kern die Stärkung von Kindern und Jugendlichen als Rechteträger*innen ist, ist die Bezeichnung „Rechte- und Schutzkonzept“ zutreffender.

    Rechtlicher Hintergrund

    Die Schutzkonzept-Pflicht des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes betrifft ausschließlich erlaubnispflichtige Einrichtungen und Pflegepersonen.[1] Jugendfreizeiteinrichtungen, Waldkindergärten oder ähnliche Einrichtungen und Angebote waren hingegen davon nicht betroffen.

    Nun werden im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes zum einen auch nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen – wie z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen – angesprochen.[2] Zudem werden Träger nichtinstitutioneller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, soweit sie eine Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW erhalten oder beantragen, adressiert. Auch Träger außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich sollen auf die Erstellung von Schutzkonzepten hinwirken und eine Verzahnung mit den schulischen Schutzkonzepten anstreben.

    Das Landeskinderschutzgesetz greift zentrale politische wie fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt in NRW auf. Es enthält verschiedene Maßnahmen, um die Qualität des Kinder- und Jugendschutzes in NRW zu stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Gesetz wird kontinuierlich weiterentwickelt.

    [1] gemäß §§ 45 Absatz 2 Nr. 4, 37b Absatz 1 SGB VIII

    [2] gemäß § 11 Absatz 3 LKindSchG NRW

    Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Breitensensibilisierung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom MKFFI des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW.

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    7. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt


    PsG.nrw appelliert an alle pädagogischen Fachkräfte, sich intensiv mit der Prävention sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen  

     Köln, den 18.11.2021Der 18.11. steht seit 7 Jahren im Zeichen des Schutzes von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt. In diesem Jahr liegt der Fokus des vom Europarat initiierten Tages auf dem engsten sozialen Umfeld, dem „circle of trust“. Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) macht in diesem Zusammenhang auch und gerade auf die Schlüsselrolle von Mitarbeitenden aller Organisationen aufmerksam, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

    Erwachsene als Bezugs- und Ansprechpersonen

    Ob Kindertageseinrichtung, Schule oder Freizeiteinrichtung: Bereits in jungen Jahren verbringen Mädchen* und Jungen* einen Großteil ihrer Zeit in verschiedenen Organisationen. Diese sind als Schutz- und Kompetenzort zu verstehen, in dem sich junge Menschen offenbaren können, wenn sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren. Dr. Nadine Schicha, Leiterin der PsG.nrw: „Insbesondere Personen im Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung von jungen Menschen haben eine zentrale Funktion im Kinder- und Jugendschutz. Denn sie verbringen viel Zeit mit den Mädchen* und Jungen*, pflegen oftmals eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen und können somit Ansprechperson sein.“ Damit sich Mädchen* und Jungen* mitteilen können, braucht es Erwachsene, die im Themenfeld sprach- und handlungsfähig sind und ihre Ansprechbarkeit signalisieren.

    Organisationen als potenzielle Orte für Übergriffe

    Täter*innen kommen oft aus dem sozialen Nahfeld von Kindern und Jugendlichen; häufig aus der eigenen Familie. Aber es kann auch in Organisationen zu Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt kommen – durch Mitarbeitende, aber auch durch Kinder und Jugendliche. Schicha: „Täter und Täterinnen suchen sich gezielt Organisationen, die gute Gelegenheitsstrukturen bieten und in denen sie enge, ungestörte Beziehungen zu Mädchen* und Jungen* aufbauen können. Um Heranwachsende in institutionellen Kontexten ausreichend zu schützen, müssen Organisationen die Prävention sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen verankern und zum festen Bestandteil ihres täglichen Handelns und Miteinanders machen.“

    Schutzkonzepte

    Eine gelingende Vorbeugungsarbeit muss auf verschiedenen Ebenen ansetzen, um ihre Wirkkraft zu entfalten. Systematisch können Organisationen durch die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt vorgehen. In den Prozess der Entwicklung und Umsetzung sollten alle Beteiligten – auch und vor allem die jungen Menschen – einbezogen werden, damit das Konzept eine hohe Akzeptanz erfährt und nachhaltig mit Leben gefüllt wird. Ein solches Schutzkonzept besteht aus verschiedenen Bausteinen, die in ihrer Gesamtheit auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung ausüben bzw. es ihnen erschweren können, unentdeckt zu agieren.

    Die aktuelle Kampagne der PsG.nrw sensibilisiert für das Spannungsfeld von Nähe und Distanz und für Grenzüberschreitungen im pädagogischen Alltag. © PsG.nrw; Illustration: Supersalz.

    *Wir verstehen Gender, also die Geschlechtsidentität, als ein variables und sich entwickelndes Spektrum. Darum verwenden wir genderneutrale Formulierungen und das Gendersternchen.

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    Selbstbehauptungs­trainings für Kinder: Stellungnahme der PsG.nrw

    Köln, den 08.03.2021. Es gibt zahlreiche Anbieter*innen von Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungstrainings für Kinder. Eltern und Fachkräfte greifen darauf gerne zurück. Ob bzw. wann solche Angebote sinnvoll sind im Zusammenhang mit der Prävention von  sexualisierter Gewalt, legt die PsG.nrw in einer entsprechenden Stellungnahme dar.

    Stellungnahme der PsG.nrw zur Einrichtung eines/einer „Unabhängigen Beauftragten“ in NRW

    Köln, Januar 2021. Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen hat im August des vergangenen Jahres einen Antrag zur Einrichtung der Stelle eines/einer „Unabhängigen Beauftragten zu Fragen der sexualisierten Gewalt“ gestellt, der/die nicht weisungsgebunden ist und keiner Fachaufsicht unterliegt. Zu diesem Antrag hat die PsG.nrw hier ausführlich Stellung genommen.

    Handlungs- und Maßnahmenpapier der Landesregierung NRW erschienen

    Köln, Dezember 2020. Die Landesregierung hat im Dezember des vergangenen Jahres ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Darin werden knapp 60 grundlegende Maßnahmen beschrieben, die auf Prävention, Intervention und Nachsorge in den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen abzielen. Eine wichtige Instanz im Bereich der freien Kinder- und Jugendhilfe ist die PsG.nrw. Hier finden Sie das gesamte Papier.

    Eröffnung Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW


    Köln, den 28.10.2020. Die Landesregierung NRW hat die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Mädchen* und Jungen* erheblich verstärkt. Dabei ist die Prävention ein wesentlicher Baustein. Darum stellten heute Familienminister Dr. Joachim Stamp und Leiterin Dr. Nadine Schicha auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) gegen Kinder und Jugendliche vor, die einen wesentlichen Bestandteil der Präventionsmaßnahmen darstellt. Auch die beiden Direktor*innen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Ulrike Lobek und Matthias Löb, in deren Zuständigkeit die Landesjugendämter liegen, nahmen teil.

    Kinder- und Familienminister Dr. Joachim Stamp: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein unerträgliches, ein widerliches Verbrechen. Doch die bittere Wahrheit ist, dass viele Mädchen und Jungen regelmäßig sexuelle Gewalt erleiden müssen, mitunter ihre gesamte Kindheit lang. Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen vor diesen abscheulichen Verbrechen besser schützen. Das ist eine große Herausforderung, denn es geht nicht um Einzelfälle, sondern um abscheuliche Verbrechen, die tagtäglich verübt werden. Deshalb müssen wir alle – Politik und Gesellschaft – gemeinsam und entschlossen dagegen vorgehen.“

    Die PsG.nrw wendet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Akteure im Bereich der Prävention, Intervention und Nachsorge sexualisierter Gewalt und bietet Informationen, Fortbildung und Beratung ebenso wie Vernetzung und Qualitätsentwicklung von Angeboten an. Träger ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. (AJS) mit Sitz in Köln. Die Landesfachstelle ist mit 4,5 Personalstellen ausgestattet und wird 2021 durch 5 Fachreferent*innen in den einzelnen Regierungsbezirken bei ihren Aktivitäten verstärkt, relevantes Wissen in die Fläche zu bringen.

    Weiter zur Pressemeldung des Ministeriums für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration.

    Leiterin Dr. Nadine Schicha: „Solch eine landesweite Stelle ist gesellschaftlich elementar, denn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt obliegt uns Erwachsenen, die wir tagtäglich mit Kindern zusammenarbeiten bzw. leben.“

    © Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: S. Bersheim