Ministerin Paul zum Aktionstag „One Billion Rising“ gegen Gewalt an Frauen und Mädchen


Am Mittwoch, den 14. Februar 2024, fand zum elften Mal der internationale Aktionstag „One Billion Rising“ statt, der sich für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weltweit einsetzt. Auch in Nordrhein-Westfalen fanden zahlreiche Veranstaltungen statt, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

Ministerin Josefine Paul: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Facetten, und leider kann jede Frau und jedes Mädchen im Laufe ihres Lebens Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Jede dritte Frau erlebt psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt, häufig im Verborgenen und häufig regelmäßig. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Frauen und Mädchen sicher und frei von Gewalt leben können und Betroffene Hilfe und Unterstützung finden. Deshalb ist es wichtig, mit Aktionstagen wie ‚One Billion Rising‘ ein Zeichen gegen Gewalt und für den Schutz von Frauen zu setzen.“

Hier geht’s zur Pressemitteilung des MKJFGFI.

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Sexuelle Bildung in sozialen Medien und Prävention sexualisierter Gewalt


Menschen sind von Geburt an sexuelle Wesen. Dabei unterscheidet sich die Sexualität von Kindern deutlich von der Erwachsener – sie ist verspielt, spontan und neugierig, das eigene Handeln wird noch nicht als sexuell wahrgenommen.

Wenn aus Kindern Jugendliche werden, sehen sie sich u.a. mit zahlreichen Entwicklungsaufgaben im sexuellen Bereich, in ihrer sexuellen Identität konfrontiert. Sie müssen lernen, Sexualität in ihre Identität zu integrieren und ihre körperliche Erscheinung zu akzeptieren. Sie müssen in die ihnen zugeschriebene Geschlechterrolle finden, und sie bauen schrittweise intime Beziehungen auf. 

Sexuelle Bildung und Prävention

Sexuelle Bildung soll Kindern und Jugendlichen helfen, grundlegende Fähigkeiten zu entwickeln, um ihre Sexualität zu verstehen, sichere Beziehungen aufzubauen und verantwortungsvoll mit ihren Grenzen und denen ihrer Partner*innen umzugehen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Förderung und den Schutz einer selbstbestimmten sexuellen Identität beinhaltet und dazu beiträgt, sexualisierte Gewalt zu verhindern (vgl. World Health Organization Europe 2011, S. 22).

Die Art, wie Heranwachsende mit Sexualität umgehen und wie sie darüber kommunizieren, kann ihren Schutz vor sexualisierter Gewalt oder aber ihre Vulnerabilität erhöhen. Eine sexualfreundliche Erziehung hilft Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte kennenzulernen, ihre eigenen Grenzen und die anderer zu wahrzunehmen und zu respektieren sowie ihre sexuelle Identität selbstbestimmt auszuleben. Wenn sie in Bezug auf Sexualität sprechfähig sind, können sie Grenzverletzungen benennen und sich Erwachsenen mitteilen. Die sexualfreundliche Erziehung ist also unverzichtbarer Bestandteil der Prävention sexualisierter Gewalt.

Erziehende und pädagogische Fachkräfte haben darum die Verantwortung, Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung und Identitätsbildung zu begleiten und Schutz- und Kompetenzräume zu schaffen. Dabei sollte die Prävention von sexualisierter Gewalt nicht zur Prävention von Sexualität werden: Es ist wichtig, eine Balance zwischen Selbstbestimmung und Schutz sowie Sexualitätsbejahung und Gefahrenabwehr zu finden.

Sexuelle Bildung in sozialen Medien

Ziel von sexueller Bildung sollte es sein, sexuelle Informationen zu vermitteln und den Austausch über entsprechende Fragen zu ermöglichen, um sexuelles Wissen und Handlungskompetenzen auszubauen. Dafür bietet sich der digitale Raum an, wie ein kurzer Blick auf aktuelle Tendenzen zeigt:

Bei einer Umfrage der BZgA gaben 56 Prozent der befragten Mädchen und 62 Prozent der befragten Jungen (zwischen 14 und 17 Jahren) u. a. das Internet als Quelle ihrer Kenntnisse über Sexualität, Fortpflanzung etc. an (vgl. BZgA, 2019).  Dabei sind in den sozialen Medien in den vergangenen Jahren zahlreiche Accounts zur sexuellen Bildung hinzugekommen. Die jungen Menschen erhalten ihre Informationen meist über gezielte (situative) Recherche oder aber algorithmusbedingt per Push. Hinsichtlich der Anbietenden und der Inhalte zeigt sich ein diverses Bild – so können dies Gesundheitsprofis wie die BZgA oder pro familia, journalistische Angebote (etwa von funk) oder auch Accounts von Lai*innen sein, welche ihre persönlichen Einstellungen und Erfahrungen teilen. Es spiegelt sich auch hier der Wandel in der Sexualpädagogik und sexuellen Bildung der vergangenen Jahre wider – weg von der Gefahrenzentrierung hin zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.

Sexuelle Bildung in sozialen Medien ist schnell und diskret, barrierearm und divers hinsichtlich der Themen wie auch der Zielgruppen. Allerdings eröffnen diese Eigenschaften auch einige Nachteile – so etwa das Risiko der Falschinformation bzw. Fehleranfälligkeit, der Verbreitung von Ideologien oder des Aufbaus von sexuellem Leistungsdruck. Auch werden Debatten bezüglich sexualisierter Gewalt ausgetragen, in denen die Schuld Betroffenen zugewiesen wird („Victim Blaming“, „Slut Shaming“). Entscheidend für eine risikoarme Nutzung sind also Medienkompetenzen wie das Recherchieren und Überprüfen von Quellen und der Abgleich verschiedener Positionen (vgl. Döring, 2019).

Was macht gute Angebote der sexuellen Bildung in den sozialen Medien aus?

  • Darstellung von Vielfalt und Werben für Akzeptanz und Verständnis
  • Möglichst wenige Stereotype (in Bildern, Videos und Texten)
  • Unterstützung Jugendlicher in ihren Entwicklungsaufgaben
  • Vermeidung von Ideologieüberfrachtung oder Mystifizierung
  • Leistungsdruck wird durch einen Bezug zur Realität abgebaut
  • Alle Sinnaspekte von Sexualität werden berücksichtigt
  • Auch Auseinandersetzung mit vermeidlich Peinlichem, Pannen oder Außergewöhnlichem
  • Barrierearme Zugänge (z.B. Untertitel, Leichte Sprache, Voiceover)
  • Sexualfreundlich
  • Sachlich korrekte Sprache und klare Benennung von z.B. Geschlechtsorganen

Prävention im digitalen Raum

Wie können diese Entwicklungen nun in der Prävention sexualisierter Gewalt zusammengebracht werden? Grundsätzlich sollten alle Bausteine eines Schutzkonzeptes daraufhin überprüft werden, wie sich der digitale Raum berücksichtigen lässt und welche Notwendigkeiten sich diesbezüglich ergeben. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat Bestandteile eines Schutzkonzeptes für den digitalen Raum formuliert (vgl. UBSKM, 2022):

  • Klare Regeln aufstellen (etwa Community Guidelines zum Umgang mit sexualisierter Gewalt)
  • Technische Möglichkeiten nutzen (etwa Schutzmechanismen oder Alterskennzeichnung)
  • Handlungsstrategie festlegen (Beschwerdeverfahren, Konsequenzen bei Regelverstößen etc.)
  • Aktiv informieren (etwa durch zielgruppengerechte Ansprache von jungen Menschen und Eltern)
  • Personalverantwortung übernehmen (etwa gezielte Auswahl und Qualifizierung von Mitarbeitenden von Beschwerdestellen oder Chat-Funktionen)
  • Kooperationen ausbauen (etwa mit Beratungsstellen oder Strafverfolgungsbehörden)
  • Grundsätzlich sollte es Leitlinien im Umgang mit Social Media in den Einrichtungen geben, die gemeinsam mit allen Beteiligten ausgehandelt werden und im Schutzkonzept verankert werden. Sie sollten z.B. Themen wie Daten- und Jugendschutz sowie eine Netiquette und Beschwerdemöglichkeiten beinhalten.

Präventionsangebote sollten Jugendliche bestärken, Gefahren thematisieren und die Wichtigkeit von Konsens(bildung) vermitteln. Dies kann auch mit Social-Media-Accounts unterstützt werden. Zum Beispiel können Postings und Reels von Fachkräften aufgegriffen und mit den Jugendlichen besprochen werden. Sie können als Impuls für vertiefende Gespräche zu sexuellen Themen genutzt werden.

Es ist außerdem wichtig, dass Erwachsene Jugendliche dabei unterstützen, ein gesundes Verhältnis zur Nutzung sozialer Medien zu entwickeln und ihre Kompetenzen in Bezug auf die Digitalisierung zu stärken. Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen leben oder arbeiten, brauchen also ausgeprägte Medien- wie auch Sexualkompetenzen, um die jungen Menschen begleiten und schützen zu können. Und um ansprechbar und informiert zu sein, brauchen sie Offenheit und Interesse für die digitale Lebenswelten und konkrete Angebote im Netz. Fachkräfte müssen sich mit Grenzüberschreitungen und dem Verhältnis von Nähe und Distanz auch in Bezug auf ihre eigene Rolle ebenso wie mit stereotypen Geschlechterbildern und dem eigenen Verständnis von Sexualität auseinandersetzen.

Zwei Bildungsaufgaben für Fachkräfte:

  1. Kompetenzentwicklung und Bewältigung von Entwicklungsaufgaben bezüglich der eigenen sexuellen Identität im Erwachsenenleben
  2. Begleitung der Entwicklung und Kompetenzaneignung von jungen Menschen im Sinne von sexueller Bildung

Literaturverzeichnis

 BZgA (Hrsg.): BZgA-Repräsentativstudie „Jugendsexualität 9. Welle“. Datensatz „Jugendsexualität“, https://shop.bzga.de/bzga-repraesentativstudie-jugendsexualitaet-9-welle/, abgerufen am 11.9.2023.

Döring, Nicola: Sexualaufklärung in digitalen Medien: Der aktuelle Entwicklungs- und Forschungsstand. In: BzgA (Hrsg.):  Forum Sexualaufklärung und Familienplanung 01-2019, Köln 2019.

Timmermanns, Stefan: Materialien der Sexualerziehung. In: Berenike Schmidt, Renate / Sielert, Uwe (Hrsg.): Handbuch Sexualpädagogik und sexuelle Bildung, Beltz Juventa, Weinheim 2013.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Schutzkonzepte für den digitalen Raum – Bestandteile eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. 2022. https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Schutzkonzepte_fuer_den_digitalen_Raum_akualisiert.pdf, abgerufen am 11.09.2023.

World Health Organization Europe (WHO-Regionalbüro für Europa) / Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Standards für die Sexualaufklärung in Europa. Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten, Köln 2011.

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Das erste Jahr unserer Regionalstellen


Die PsG.nrw wird auf lokaler Ebene von ihren fünf Regionalstellen in der Präventionsarbeit sexualisierter Gewalt unterstützt. Jede Regionalstelle liegt in einem der fünf Regierungsbezirke.

Die Regionalstellen haben überwiegend zu Beginn 2023 ihre Tätigkeit aufgenommen und sind jetzt seit fast einem Jahr mit folgenden Hauptaufgaben in ihren jeweiligen Regierungsbezirken unterwegs:

  • die Beratung freier Träger zu Möglichkeiten der Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Schutzkonzepten
  • die punktuelle Durchführung von regionalen Fortbildungsangeboten
  • die regionale Vernetzung mit Akteur*innen im Themenfeld
  • das Sichtbarmachen, die Weiterempfehlung von und Beratung zu Fortbildungen, Fachliteratur und Materialien

Im ersten Jahr waren die Kolleg*innen bereits bei zahlreichen Fachtagen, Vernetzungstreffen und Arbeitskreisen mit fachlichem Austausch und der Aufnahme von Bedarfen vorstellig und konnten sich einen Überblick über die vielfältige Landschaft im Bereich der Prävention von, Intervention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt machen.

Obgleich sich die Regierungsbezirke in der Ausgestaltung präventiver Maßnahmen zur sexualisierten Gewalt unterscheiden, so ist doch allen die Beschäftigung mit Schutzprozessen in Organisationen gemein. Der Wunsch nach Schutzkonzeptbegleitung sowie die Beratung zu Inhalten und Umsetzungsmöglichkeiten sind Aspekte, die derzeit viele Fach- und Leitungskräfte beschäftigen.

Oftmals wurde darüber hinaus die Notwendigkeit geäußert, mehr Wissen zu Sexueller Bildung und damit verbundenen sexualpädagogischen Konzepten in Organisationen zu verankern. Die Umsetzung von Schutzaspekten bringe mitunter ein reduziertes Ermöglichen von Erfahrungsräumen mit sich. Da, wo Schutz sichergestellt wird, dürfen jedoch nicht Rechte von Kindern und Jugendliche beschnitten werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Ermöglichung echter Partizipation und die Wahrung von Kinderrechten ein zentrales Anliegen von Organisationen, verbunden mit der Frage an die Kolleg*innen in den Regionalstellen, wie dieser Herausforderung begegnet werden kann.

Im Jahr 2024 werden die Regionalstellen diese Themenschwerpunkte verstärkt aufgreifen und ihnen durch verschiedene Maßnahmen Rechnung tragen.

Auf den Webseiten der Kolleg*innen können Sie sich über Ihre Regionalstelle informieren. Nehmen Sie auch das Angebot wahr, sich in den E-Mail-Verteiler Ihrer Regionalstelle aufnehmen zu lassen, um auf dem Laufenden zu bleiben. So wird in den meisten der Regionalstellen etwa ein digitales Beratungsformat zur Umsetzung von Schutzkonzepten mit Input und Raum zum Austausch geboten. Auch wenn Sie auf der Suche nach Transparenz in der Präventions- und Interventionslandschaft Ihres Regierungsbezirks sind, helfen die Kolleg*innen gerne weiter. Ebenso sind Sie mit dem Bedarf zur Vernetzung herzlich willkommen.

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Pilotphase Tandem-Fortbildungen Sexualisierte Gewalt NRW


Die Pilotphase des Projektes Tandemfortbildungen sexualisierte Gewalt in Nordrhein-Westfalen ist gestartet und hat eine Laufzeit bis Oktober 2024. Das Projekt richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus Erziehungsberatungsstellen sowie aus den Allgemeinen Sozialen Diensten bzw. der Bezirkssozialarbeit der Jugendämter in NRW. Sie nehmen als Tandem an den Fortbildungen teil, die von Fortbildner*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt werden. In der Pilotphase sind sechs Fortbildungsreihen vorgesehen.

Der Fokus der Fortbildungen liegt darauf, das Zusammenwirken und den fachlichen Austausch unter den Fachkräften aus Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und spezialisierter Fachberatungsstelle zu stärken – zum Schutz und zur bedarfsgerechten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Ein wesentliches Ziel ist, die Entscheidungsprozesse und Vorgehensweisen bei Verdacht sowie in komplexen Fällen sexualisierter Gewalt aufeinander abzustimmen und sämtliche Prozesse aus der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gestalten.

Die Pilotphase des Projekts in NRW basiert auf dem Konzept des bayernweiten Projekts Tandemfortbildungen. Es wird durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI) in Kooperation mit dem  LWL Landesjugendamt Westfalen, dem LVR-Landesjugendamt Rheinland und der LAG Erziehungsberatung NRW.

Bis zum 15.02.2024 können sich interessierte Fachkräfte als Tandem zu der zweimoduligen Fortbildung anmelden. Im Zeitraum zwischen April und Oktober 2024 werden insgesamt 6 Kurse angeboten.

Inhaltliche Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der Website der DGfPI.


Bereits jetzt können Sie sich mit Fragen an tandem@dgfpi.de wenden.

Downloads:

Anmeldeinformationen

Plakat

Info-Flyer

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„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“


13.11.23. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, haben heute in Berlin die zweite Phase der Kampagne für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vorgestellt. Sie trägt den Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ und startet mit einer  Aktionswoche vom 13. bis 18. November. Ziel ist, Erwachsenen ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt bewusst zu machen und ihnen aufzuzeigen, wie sie handeln können, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchgefühl haben. Mehr dazu.

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Missbrauchsbeauftragte, Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission starten Dialogprozess


4.11.2023. Am 3.11. wurde ein breiter Dialogprozess zu Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung gestartet. Initiiert wurde er durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus, den Betroffenenrat bei der UBSKM und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Hier geht es zur Pressemitteilung.

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