Prävalenzfoschung zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen


Juni 2023. Das Projekt „Vorbereitung eines bundeszentralen Kompetenzzentrums Prävalenzforschung zum Thema sexuelle Gewalt bei Kindern und Jugendlichen“ hat die Aufgabe, eine konzeptionelle Grundlage für den Aufbau eines entsprechenden Zentrums zu legen und evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zur Schaffung einer validen nationalen Datengrundlage abzugeben (siehe auch: Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, 2021). In einer Projektlaufzeit von 2 Jahren sollen unter Beteiligung von Wissenschaft, Praxis und Betroffenen fachliche Grundlagen erarbeitet und Vorschläge zur Ausgestaltung und Nutzung nationaler Prävalenzforschung vorgestellt werden. Dabei stehen vor allem ethische (z.B. Partizipation, Vulnerabilität), inhaltliche (z.B. Definition sexuellen Missbrauchs) und methodische Aspekte (z.B. Studiendesign, Instrumente) im Vordergrund. Das Projekt beinhaltet 5 Module, die eng miteinander verzahnt sind und die durchgängige Beteiligung von Betroffenen gewährleisten sollen. Den ganzen Text gibt es hier beim Deutschen Jugendinstitut.

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Schutzkonzeptberatung finden


Unter dem Punkt „Service“ > „Schutzkonzeptberatung“ auf unserer Website haben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort die Möglichkeit, nach einer Beratung und Begleitung für ihr Schutzkonzept zu suchen. Alle hier gelisteten Personen, filterbar nach Merkmalen wie Handlungsfeldern oder PLZ-Bereichen, haben unsere Ausbildung zum*zur Schutzkonzeptberater*in absolviert und können entsprechend angefragt werden. 

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Kinderrechte sind Erwachsenenpflicht – Downloads


Hier finden Sie alle Motive der Kampagne sowie Sharepics für Social Media.

Über die rechte Maustaste können Sie sie einfach abspeichern.

Wir freuen uns, wenn Sie die Kampagne teilen!

Illustrationen: Rosa Linke

Hier finden Sie die drei Motive als hoch aufgelöste PDFs zum Download:

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Freiräume

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Beschwerde

PsG-Kampagne_2023_Plakat_Privatsphäre

Unsere Sharepics für Social media:

Banner für die Mailsignatur, mit Link hinterlegbar:

Reels

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Kampagne: Kinderrechte und Prävention


Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten.

So selbstverständlich das klingen mag – im Alltag gerät es noch viel zu oft in den Hintergrund:

Wo Kinder mit GPS-Geräten getrackt werden, überlagert der Schutz das Recht auf Freiräume und Vertrauen.

Wo junge Menschen nicht angehört werden, können sie auch nicht beteiligt werden.

Und wo Eltern und Erziehende Bilder ihres Nachwuchses unbedacht teilen, da wird das Recht auf Privatsphäre übergangen.

Dies sind nur einige Beispiele von regelmäßigen Verletzungen dieser Rechte.

Der zentralen Rolle von Kinderrechten in der Prävention sexualisierter Gewalt widmet sich unsere neue Kampagne.

Ab sofort können Sie ein kostenloses Materialpaket mit Postern, Postkarten und mehr bei uns bestellen.

Weitere Informationen gibt es auf der Kampagnenwebseite; ein QR-Code auf den Materialien führt  die Betrachtenden dorthin.

Helfen Sie uns gern dabei, möglichst viele Menschen zu sensibilisieren – weil Wissen schützt! 


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Zweiter Umsetzungsbericht der Landesregierung zur Prävention sexualisierter Gewalt erschienen


Köln, den 30.3.2023. Mit der Veröffentlichung des zweiten Berichts zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gibt die Landesregierung einen Überblick über ihre Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten und verpflichtet sich, mit 62 konkret beschriebenen Maßnahmen, den bereits bestehenden Schutz vor und den Umgang mit sexualisierter Gewalt weiter zu stärken.

Der Bericht umfasst unter anderem das Ende 2020 verabschiedete Handlungs- und Maßnahmenkonzept im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ und bündelt die Ansätze und Projekte der Landesregierung zu einem effektiven Maßnahmenkatalog im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

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Neue Website der Landesregierung zum Kinderschutz


Köln, November 2022. Das neue Portal Gemeinsam für den Kinderschutz der Landesregierung ist ein Informationsportal für Personen und Professionen, die mit dem Thema Kinderschutz in Berührung kommen oder in diesem Bereich arbeiten. Die Website richtet sich bewusst an unterschiedliche Arbeitsfelder – an die Polizei, das Gesundheitswesen, die Schule, die Justiz sowie an die Kinder- und Jugendhilfe.

Die Informationen auf der Seite liefern einen Überblick zu den Rechten, Aufgaben und Pflichten der einzelnen Arbeitsfelder und sollen Fachkräfte in ihrer Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen unterstützen. Die Seite ist zudem so angelegt, dass sie aus Sicht des jeweiligen Arbeitsfeldes auch die Kooperationszusammenhänge zu den anderen Berufsfeldern erläutert.

Das Portal soll einen umfassenden Überblick über die interdisziplinäre  Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen im Kinderschutz geben und besonders die Schnittstellen in ihren Kooperationsbezügen beleuchten.

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Neue Kampagne der UBSKM für ein Umdenken bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder


Köln, zum 18.11.2022. Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und  Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Um-
feld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene
Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“


Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.“

Die ganze Kampagne mit zahlreichen  Möglichkeiten, sie zu verbreiten, gibt es hier:

nicht-wegschieben.hilfe-portal-missbrauch.de

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Nationaler Rat beschließt Agenda zum Schutz von Kindern und Jugendlichen


Juni 2022. Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist am 29. Juni der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst startet. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels. Die ganze Meldung gibt es hier.

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Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes

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