Neue Weiterbildung „Handlungssicher im Kinderschutz“ an der katho Köln


Köln, den 13.07.2021. Im Oktober 2021 startet die Weiterbildung „Handlungssicher im Kinderschutz“ an der Katholischen Hochschule Köln, Fachbereich Sozialwesen. Die Weiterbildung unterstützt Fachkräfte dabei, Handlungsfähigkeit und -sicherheit im Kinderschutz zu erlangen und zu lernen, welche Anforderungen der Kinderschutz an ihre spezifischen Arbeitsfelder stellt. Sie erfahren, welche Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Haltungen und Grundorientierungen daraus für ihre konkrete Praxis resultieren. Adressiert werden Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen und den Frühen Hilfen sowie aus dem Bereich Schule (z.B. Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Offener Ganztag), die innerhalb ihrer Arbeit mit Kinderschutzfällen in Berührung kommen oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten möchten. Die Weiterbildung schließt mit einem Hochschulzertifikat ab. Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe können zusätzlich ein Zertifikat zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII erwerben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage zur Weiterbildung abrufbar.

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Landesregierung erhöht Mittel für spezialisierte Beratung


Köln, den 9.7.2021. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Hierfür wurden in den letzten Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein wichtiger Baustein ist die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die wichtige Unterstützung für Betroffene leistet. Ab dem kommenden Jahr soll die finanzielle Förderung von aktuell 3,6 Millionen Euro auf 8,7 Millionen Euro mehr als verdoppelt werden. Die Landesregierung plant, mit diesen Mitteln eine flächendeckende Beratung in ganz Nordrhein-Westfalen ermöglichen zu können und kommt dem steigenden Bedarf der Träger nach. Die Zahl der Fachkraftstellen in der landesgeförderten spezialisierten Beratung kann insgesamt von 40 auf 150 erhöht werden.

Minister Joachim Stamp: „Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich bin den Trägern für ihr Engagement bei diesem Thema außerordentlich dankbar. Vor Ort gibt es viele sehr gut abgestimmte Konzepte, um Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu helfen – dazu zählen auch eine intensivere Präventionsarbeit in Kitas, Schulen und im Freizeitbereich.“ 

Hier geht’s zur ganzen Meldung.

Foto: MKFFI; Minister Joachim Stamp

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Der Bundespräsident über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen


Juli 2021.  Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt am 30.6. in einer aufrüttelnden Rede für seine Arbeit gedankt. Dabei plädierte er nachdrücklich für 

„… eine Haltung des Hinschauens – das heißt nicht zuletzt, dass wir uns in Staat und Institutionen, in Familien und in der gesamten Gesellschaft verantwortlich fühlen, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, Missbrauch da, wo wir ihn nicht verhindern konnten, schnell aufzudecken und den Betroffenen frühzeitig zu helfen.“

Ausdrücklich hob er die Bedeutung von Schutzkonzepten hervor:

„Ich bin dankbar, dass der Nationale Rat sich ganz besonders dafür einsetzt, Schutzkonzepte in allen Institutionen zu etablieren. Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, dürfen keine Tatorte sein, wir müssen sie zu Orten machen, an denen Jungen und Mädchen frühzeitig Hilfe finden. Wir müssen sicherstellen, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat vor dem Schutz der Institution.“

Den ganzen, sehr lesenswerten Text finden Sie hier

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Kinderkommission fordert weitere Anstrengungen gegen sexualisierte Gewalt


01. Juli 2021. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages fordert mit Blick auf die kommende Wahlperiode weitere Anstrengungen bei der Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder.

Die Kinderkommission erklärt hierzu:

„Sexualisierte Gewalt gehört zu dem schlimmsten, was Kindern und Jugendlichen angetan werden kann. Dies gilt besonders, wenn die Täterinnen und Täter enge Bezugspersonen sind, ob in der Familie oder Freundeskreis, in Bildungs- oder Jugendhilfeeinrichtungen, im Verein oder im kirchlichen Bereich. Der Gesetzgeber und auch viele Organisationen sind in den vergangenen Jahren tätig geworden, Gesetze wurden verschärft, Institutionen geschaffen. Besonders im Bereich Prävention wurde investiert.

Eine Nulltoleranzstrategie gegen sexuellen Kindesmissbrauch wird nicht heißen, dass man jeden Fall für die Zukunft wird verhindern können. Sie erfordert aber, das Thema weiter aus der Tabuzone herauszuholen und alles Menschenmögliche dafür zu tun, um solche Taten zu verhindern. Eine Strategie heißt auch, dass es eine Gesamtschau braucht, dass Ziele definiert und mit Maßnahmen unterlegt werden, an denen nachvollziehbar und überprüfbar gearbeitet wird. Diese sind regelmäßig zu überprüfen, so dass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Die zunehmende Öffentlichkeit, die das Thema dadurch erhält, wird immer mehr Betroffene ermutigen, ihre Geschichte zu erzählen und Anerkennung ihres Leids einzufordern.“

Konkret fordert die Kinderkommission für die kommende Wahlperiode:

  • eine nationale Strategie gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die unter Beteiligung der Bundesländer Ziele und Maßnahmen definiert und deren Umsetzung überwacht,
  • den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Form ausgeweiteter Berichtspflichten gegenüber der Politik sowie einer gesetzlichen Verankerung der Institution zu stärken,
  • die Tätigkeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weiter zu unterstützen,
  • die Arbeitsergebnisse und Vorschläge des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu prüfen und entsprechend umzusetzen.

Der Beschluss der Kinderkommission für die Handlungsempfehlungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann als Kommissionsdrucksache hier aufgerufen werden.

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Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates


30. Juni 2021. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein Forum für den interdisziplinären Dialog zwischen Verantwortungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft. Er legt nun mit der „Gemeinsamen Verständigung“ Ergebnisse aus der Arbeitsphase von Dezember 2019 bis Juni 2021 vor, in denen er konkrete Umsetzungsschritte zum besseren Schutz von Jungen* und Mädchen* empfiehlt. 

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