Mit Wirkung zum 1. September 2023 wurden in der Abteilung 2 „Kinder, Jugend“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Kinderschutzes sowie der Prävention sexualisierter Gewalt im neuen Referat 216 zusammengefasst, das die Bezeichnung „Kinderrechte, Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt“ trägt.
Diese organisatorische Umstrukturierung ermöglicht es, die zentralen kinder- und jugendpolitischen Fachthemen in einer Einheit zu fokussieren. In die fachlichen Zuständigkeiten des Referates gehören u.a. die Themen Landeskinderschutzgesetz NRW sowie die Umsetzung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ – Prävention, Intervention, Hilfen.