Regionalstelle für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg

Die Regionalstelle unterstützt die PsG.nrw für den Regierungsbezirk Arnsberg. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • die Beratung freier Träger zu Möglichkeiten der Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Schutzkonzepten
  • die punktuelle Durchführung von regionalen Fortbildungsangeboten
  • das Sichtbarmachen, die Weiterempfehlung von und Beratung zu regionalen und überregionalen Fortbildungen, Fachliteratur und Materialien
  • die regionale Vernetzung mit Akteur*innen im Themenfeld

Schreiben Sie gerne eine formlose E-Mail an Rebecca Duncker (rebecca.duncker@regionalstelle.psg.nrw), wenn Sie in den E-Mail-Verteiler aufgenommen werden und regelmäßig Informationen aus der Regionalstelle für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie der Landesfachstelle erhalten möchten.*

 

Ihre Ansprechpartnerin

Fachreferentin

Rebecca Duncker
Erziehungswissenschaftlerin M.A.


Tel.: 02381 – 37 87 0018
rebecca.duncker@regionalstelle.psg.nrw

im Caritas Familien Forum Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Lange Str. 27
59067 Hamm
www.caritas-hamm.de

In Trägerschaft von:
Caritasverband Hamm

Ansprechpartnerin:
Martina Urra
Tel.: 02381 – 37 87 000
urra@caritas-hamm.de

Neuigkeiten

Einladung: Schutzkonzeptsprechstunde der Regionalstelle der PsG.nrw im Regierungsbezirk Arnsberg, zweites Halbjahr 2023, online

Termine 15.11.2023 (15:00-16:00 Uhr), 28.11.2023 (16:00-17:00 Uhr), 08.12.2023 (12:00-13:00 Uhr)
Ort online via Teams
Kosten kostenlos
Einladung Einladung als PDF
Taskcard Link

Die Schutzkonzept-Sprechstunde der Regionalstelle der PsG.nrw im Regierungsbezirk Arnsberg bietet Ihnen Raum für Ihre Fragen und Austausch rund um die Erstellung von Rechte- und Schutzkonzepten.

Seit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW sind Schutzkonzepte gegen Gewalt für alle Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Die Entwicklung von Schutzkonzepten bringt für Trägerverantwortliche und die einzelnen Einrichtungen viele Fragen mit sich:

  • Wie erreichen wir in der Einrichtung Akzeptanz und Begeisterung für den Prozess der Schutzkonzeptentwicklung?
  • Wie füllen wir die einzelnen Bausteine mit Leben?
  • Wie sorgen wir für eine praxisnahe Umsetzung der Inhalte in unserer eigenen Einrichtung?
  • Wie beziehen wir Kinder, Jugendliche und Eltern angemessen mit ein?
  • Wie bleibt das Schutzkonzept in unserer Einrichtung lebendig?

Die Sprechstunden werden jeweils einen thematischen Fokus haben. Nach einem Input durch die Fachreferentin der Regionalstelle wird es Raum für Austausch und individuelle Fragestellungen geben, die gerne vorab gemailt werden können.

Teilnahme: Die Sprechstunde findet online statt.

Wählen Sie sich während einer der freien Sprechzeiten einfach via Teams ein!

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

Besprechungs-ID: 325 968 424 305
Passcode: YYkxWV

Teams herunterladen | Im Web beitreten

Weitere Infos | Besprechungsoptionen

Es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Veranstaltungstermine:

30.10.2023, 16:00-17:00 Uhr: Auftaktveranstaltung und Vorstellung der Regionalstelle im Regierungsbezirk Arnsberg

15.11.2023, 15:00-16:00 Uhr: Auf dem Weg zum Schutzkonzept: Wie starte ich?

Was ist ein Schutzkonzept, wie beginne ich den Schutzkonzeptprozess und was beinhaltet dieser? Themen der Sprechstunde sind der Einstieg in das Thema und die Entscheidung für den Prozess. Es wird darauf eingegangen, was mitgedacht werden sollte, welche verschiedenen Modelle und Materialien für den Prozess es bereits gibt und an wen ich mich wenden kann, wenn ich in diesem Prozess gerne begleitet werden möchte.

28.11.2023, 16:00-17:00 Uhr: Partizipation

Wie hängen Kinderrechte, Partizipation und Schutzkonzepte zusammen? Was bedeutet Partizipation und wie kann sie in der Praxis umgesetzt werden? Welche Grenzen hat Partizipation?

08.12.2023, 12:00-13:00 Uhr: Risiko- und Potenzialanalyse

Was verbirgt sich hinter der Risiko- und Potentialanalyse? Diese Sprechstunde beschäftigt sich damit, was dieser Baustein bedeutet und was dabei beachtet werden sollte.

Im Anschluss an jede Sprechstunde gibt es Raum für Austausch und individuelle Fragestellungen, die gerne vorab eingeschickt werden können.

Ich befinde mich derzeit in der Planung der Sprechstunden für 2024 und freue mich, wenn Sie Themenvorschläge und -wünsche einbringen. Wenden Sie sich dazu gerne per Email an mich.

Leiten Sie das Angebot gerne an Interessierte weiter.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Rebecca Duncker

rebecca.duncker@regionalstelle.psg.nrw

Tandem-Fortbildungen sexualisierte Gewalt in NRW

Datum April 2024 – Oktober 2024
Ort Vlotho, Wuppertal, Herzogenrath oder Bochum
Anmeldung www.lwl-bildung.de
Weitere Informationen Flyer
Plakat

Die Pilotphase des Projektes Tandemfortbildungen sexualisierte Gewalt in Nordrhein-Westfalen ist gestartet und hat eine Laufzeit bis Oktober 2024. Das Projekt richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus Erziehungsberatungsstellen sowie aus den Allgemeinen Sozialen Diensten bzw. der Bezirkssozialarbeit der Jugendämter in NRW. Sie nehmen als Tandem an den Fortbildungen teil, die von Fortbildner*innen aus spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt werden. In der Pilotphase sind sechs Fortbildungsreihen vorgesehen.

Der Fokus der Fortbildungen liegt darauf, das Zusammenwirken und den fachlichen Austausch unter den Fachkräften aus Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und spezialisierter Fachberatungsstelle zu stärken – zum Schutz und zur bedarfsgerechten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Ein wesentliches Ziel ist, die Entscheidungsprozesse und Vorgehensweisen bei Verdacht sowie in komplexen Fällen sexualisierter Gewalt aufeinander abzustimmen und sämtliche Prozesse aus der Perspektive der betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gestalten.

Insgesamt finden im Rahmen des Pilotprojekts zunächst 6 Fortbildungsreihen statt. Das Anmeldeverfahren wird in der Pilotphase vom LWL Landesjugendamt Westfalen für ganz NRW organisiert: https://www.lwl-bildung.de/

An jeder Fortbildungsreihe nehmen bis zu max. 20 Personen teil. Eine Anmeldung ist nur als Tandem – Fachkraft einer (spezialisierten) Erziehungsberatungsstelle und Fachkraft des zuständigen ASDs – möglich. Den Anmeldebogen finden Sie auf der Seite des LWL. Die Anmeldefrist endet am 15.02.2024.
Weitere Fortbildungsreihen sind für die Zeit nach Abschluss der Pilotphase für ganz NRW in Planung.

Vorstellung der Regionalstelle der PsG.nrw für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg (online, 30.10.23)

Datum 30.10.2023
Uhrzeit 16:00-17:00 Uhr
Ort online (via Zoom)
Kosten kostenlos
Anmeldung Die Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Präsentation Die Präsentation finden Sie hier

Am 30.10.2023 stellte sich die Regionalstelle für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg in einer digitalen Veranstaltung vor und lud zu ihrem Angebot der Schutzkonzeptsprechstunde ein.

Die Prävention sexualisierter Gewalt ist eine wichtige Aufgabe von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten oder leben. Fach- und Leitungskräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe im Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg, die dabei Unterstützung und Beratung suchen, können sich an die zuständige  Regionalstelle der PsG.nrw wenden. Diese befindet sich in Trägerschaft der Caritas Hamm. 

Programm:

16:00 Uhr: Begrüßung – Martina Urra (Caritas Hamm) und Dr. Nadine Jastfelder (Leitung der Landesfachstelle PsG.nrw)

16:15 Uhr: Das Unterstützungsangebot der Regionalstelle der PsG.nrw für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg – Rebecca Duncker (Fachreferentin der Regionalstelle der PsG.nrw für den Regierungsbezirk Arnsberg)

16:30 Uhr: Vorstellung des medialen Online-Angebotes der Landesfachstelle (Antje Lehbrink, PR-Referentin der Landesfachstelle PsG.nrw)

16:45 Uhr: Einladung zur Schutzkonzeptsprechstunde

Fragen, Themenwünsche und Abschluss

17:00 Uhr: Ende

Neue Kampagne: Kinderrechte und Prävention

Preis Kostenlos
Herausgeber PsG.nrw
Weitere Informationen Kampagnenseite

Kinder und Jugendliche sind Träger*innen von Rechten.

So selbstverständlich das klingen mag – im Alltag gerät es noch viel zu oft in den Hintergrund:

Wo Kinder mit GPS-Geräten getrackt werden, überlagert der Schutz das Recht auf Freiräume und Vertrauen.

Wo junge Menschen nicht angehört werden, können sie auch nicht beteiligt werden.

Und wo Eltern und Erziehende Bilder ihres Nachwuchses unbedacht teilen, da wird das Recht auf Privatsphäre übergangen.

Dies sind nur einige Beispiele von regelmäßigen Verletzungen dieser Rechte.

Das kostenlose Materialpaket der PsG.nrw enthält unsere Sensibilisierungskampagne mit Postern im DIN-A3-Format, Postkarten und Aufklebern sowie den PsG.nrw-Infoflyer und mehr. 1 Exemplar pro Einrichtung bzw. Träger. Solange der Vorrat reicht.

Materialtipp: Kinder in der privaten Betreuung besser vor sexualisierter Gewalt schützen

Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW veröffentlicht Broschüre mit Tipps für Eltern und Erziehende

Köln, den 11.01.23. Sexualisierte Gewalt kann überall vorkommen. Ein Großteil der Täter*innen stammt aus dem sozialen Nahfeld oder der Familie der Betroffenen. Täter*innen suchen sich gezielt Bereiche, in denen sie tagtäglich mit Kindern oder Jugendlichen zusammen sein und einen ungestörten Kontakt aufbauen können. Dazu gehört auch die private Kinderbetreuung („Babysitting“). Und dies stellt Eltern und Erziehende vor die Frage: Wie kann ich mein(e) Kind(er) im privaten Rahmen besser schützen?

Die soeben erschienene Broschüre „Private Kinderbetreuung sicher gestalten“ der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) thematisiert grundlegende Aspekte zum Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt. Darin finden sich Tipps, um potenzielle Betreuungspersonen besser einzuschätzen, sowie Formulierungs- und Entscheidungshilfen. Sie steht unter psg.nrw > Material zum kostenlosen Download und in einer Printversion für 1,50 € zur Verfügung.

PsG.nrw (Hrsg.): Wissen kompakt für Eltern – Private Kinderbetreuung sicher gestalten. Broschüre. DIN A6. 48 Seiten. Download: kostenlos / Print: 1,50 € (Mindestbestellwert 12,- €).  ISBN 978-3-928168-28-1. 

Materialtipp: Sensibilisierungskampagne der Landesfachstelle

Preis Kostenlos
Hier bestellen
Herausgeber PsG.nrw

Das kostenlose Materialpaket der PsG.nrw richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe, die ihr Team für Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen sensibilisieren möchten. Es enthält unsere Sensibilisierungskampagne mit Postern im DIN-A3-Format, Postkarten und Aufklebern sowie den PsG.nrw-Infoflyer und mehr. 1 Exemplar pro Einrichtung bzw. Träger. Solange der Vorrat reicht.

Fortbildungen der Landesfachstelle

Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) bietet regelmäßig Fortbildungen für Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe an. Diese finden teilweise online, teilweise in Präsenz statt. Eine Übersicht über die aktuellen Angebote finden Sie hier.

Materialsuchfunktion der Landesfachstelle

Es gibt viele Ratgeber, Praxismaterialien und weitere Angebote zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt. Aber welche Inhalte eignen sich für welche Zielgruppe? Und welche sind überhaupt zu empfehlen? Die Landesfachstelle hat für Sie eine Suchfunktion entwickelt, die kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt wird. Sie können z.B. nach Themen, Zielgruppen oder Medienformaten filtern. Schauen Sie mal rein! 

Fortbildungshinweis: Traumapädagogik in der Jungenarbeit

Datum 30.-31.01.2024
Ort LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, Oeynhausener Straße 1, 32602 Vlotho
Kosten 180,00 € Teilnahmeentgelt zzgl. Unterkunft und Verpflegung
Anmeldung Weitere Informationen & Anmeldung

Jungenarbeit ist als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendhilfe und als Beitrag zur Gleichberechtigung aller Geschlechter anerkannt. Sie gilt als Querschnittsaufgabe und ist im SGB VIII sowie dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW verankert. Eine Umsetzung als Querschnittsaufgabe sowie die strukturelle und konzeptionelle Verankerung in den Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen nach SGB VIII bedarf jedoch, im Sinne von Jungenarbeit, qualifizierter Fachkräfte.

Die LAG Jungenarbeit NRW setzt daher in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen berufsbegleitende Qualifizierungsangebote um. Diese ergänzen das umfassende Fortbildungs- und Tagungsangebot der Fachstelle Jungenarbeit NRW um mehrtägige Qualifizierungskurse, die sich zudem über einen längeren Zeitraum erstrecken.

In Kooperation mit dem LWL-Bildungszentrum Jugendhof findet auch im kommenden Jahr wieder die zweiteiligen Qualifizierung „Traumapädagogik in der Jungenarbeit“ statt.

Die Qualifizierung beginnt am 30. und 31. Januar 2024 mit Teil I „Ich glaub, ich bin im falschen Film!“

In der pädagogischen Arbeit mit Jungen* stoßen Fachkräfte immer wieder auf Verhaltensweisen, die irritieren. Verhalten kann ganz plötzlich umschlagen. Pädagog*innen haben dann das Gefühl, sie seien „im falschen Film“. Möglicherweise ist das ein Hinweis, dass die Jungen*, mit denen sie dann zu tun haben, in einem falschen, weil alten Film sind. Sie reagieren nicht auf die aktuelle Situation, sondern agieren aus ihrem Erfahrungs- und Belastungsrucksack. Wir sprechen dann von „Trauma“ und von „traumatischen Erfahrungen, die angetriggert (ausgelöst) sind“.

Das Seminar vermittelt Theorie zu Psychotraumatologie, Traumapädagogik und Neurobiologie des Traumas sowie Bindungsentwicklung unter traumatischen Bedingungen. Es gibt Einblick in mögliche traumapädagogische Interventionen und bietet Raum für Fallarbeit aus der eigenen Praxis.

Weitere Informationen (auch zu Teil 2) und die Möglichkeit zur Anmeldung sind unter folgendem Link abrufbar:
https://lagjungenarbeit.de/angebote/qualifizierungen#traumapaedagogik

* Ihre Daten werden nur zum Zweck des Versandes fachbezogener Informationen aus der Regionalstelle der PsG.nrw sowie der Landesfachstelle per E-Mail verwendet. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter rebecca.duncker@regionalstelle.psg.nrw widerrufen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Trägers.)

In Trägerschaft der

Gefördert vom