7. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt


PsG.nrw appelliert an alle pädagogischen Fachkräfte, sich intensiv mit der Prävention sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen  

 Köln, den 18.11.2021Der 18.11. steht seit 7 Jahren im Zeichen des Schutzes von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt. In diesem Jahr liegt der Fokus des vom Europarat initiierten Tages auf dem engsten sozialen Umfeld, dem „circle of trust“. Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) macht in diesem Zusammenhang auch und gerade auf die Schlüsselrolle von Mitarbeitenden aller Organisationen aufmerksam, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Erwachsene als Bezugs- und Ansprechpersonen

Ob Kindertageseinrichtung, Schule oder Freizeiteinrichtung: Bereits in jungen Jahren verbringen Mädchen* und Jungen* einen Großteil ihrer Zeit in verschiedenen Organisationen. Diese sind als Schutz- und Kompetenzort zu verstehen, in dem sich junge Menschen offenbaren können, wenn sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren. Dr. Nadine Schicha, Leiterin der PsG.nrw: „Insbesondere Personen im Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung von jungen Menschen haben eine zentrale Funktion im Kinder- und Jugendschutz. Denn sie verbringen viel Zeit mit den Mädchen* und Jungen*, pflegen oftmals eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen und können somit Ansprechperson sein.“ Damit sich Mädchen* und Jungen* mitteilen können, braucht es Erwachsene, die im Themenfeld sprach- und handlungsfähig sind und ihre Ansprechbarkeit signalisieren.

Organisationen als potenzielle Orte für Übergriffe

Täter*innen kommen oft aus dem sozialen Nahfeld von Kindern und Jugendlichen; häufig aus der eigenen Familie. Aber es kann auch in Organisationen zu Grenzüberschreitungen bis hin zu sexualisierter Gewalt kommen – durch Mitarbeitende, aber auch durch Kinder und Jugendliche. Schicha: „Täter und Täterinnen suchen sich gezielt Organisationen, die gute Gelegenheitsstrukturen bieten und in denen sie enge, ungestörte Beziehungen zu Mädchen* und Jungen* aufbauen können. Um Heranwachsende in institutionellen Kontexten ausreichend zu schützen, müssen Organisationen die Prävention sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen verankern und zum festen Bestandteil ihres täglichen Handelns und Miteinanders machen.“

Schutzkonzepte

Eine gelingende Vorbeugungsarbeit muss auf verschiedenen Ebenen ansetzen, um ihre Wirkkraft zu entfalten. Systematisch können Organisationen durch die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt vorgehen. In den Prozess der Entwicklung und Umsetzung sollten alle Beteiligten – auch und vor allem die jungen Menschen – einbezogen werden, damit das Konzept eine hohe Akzeptanz erfährt und nachhaltig mit Leben gefüllt wird. Ein solches Schutzkonzept besteht aus verschiedenen Bausteinen, die in ihrer Gesamtheit auf Täter*innen eine abschreckende Wirkung ausüben bzw. es ihnen erschweren können, unentdeckt zu agieren.

Die aktuelle Kampagne der PsG.nrw sensibilisiert für das Spannungsfeld von Nähe und Distanz und für Grenzüberschreitungen im pädagogischen Alltag. © PsG.nrw; Illustration: Supersalz.

*Wir verstehen Gender, also die Geschlechtsidentität, als ein variables und sich entwickelndes Spektrum. Darum verwenden wir genderneutrale Formulierungen und das Gendersternchen.

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UKE-Studie zeigt: Auch Frauen können Täterinnen sein


Köln, den 10.11.2021. Bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in der Regel an männliche Täter gedacht. Frauen als Täterinnen sind hingegen ein gesellschaftliches Tabuthema. Wissenschaftler*innen des Instituts für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben in einem Forschungsprojekt sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Frauen untersucht. Die in einem detaillierten Bericht zusammengefassten Ergebnisse zeigen, dass es Frauen mit einem sexuellen Interesse an Kindern gibt, und liefern Evidenz für  sexualisierte Gewalt durch Frauen sowie weitergehende Erkenntnisse. Gefördert wurde das Projekt von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK). Die ganze Meldung und die Studie finden Sie hier.

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UBSKM startet Aktionswoche „Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“


18.11.20021. Beim diesjährigen Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt rückt mit dem Motto „making the circle of trust truly safe for children“ das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Familie oder im sozialen Nahfeld in den Vordergrund. „Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“ heißt deshalb auch die Aktionswoche des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), die am 18.11. startet.
„Vertrauen – aber sicher“ soll darauf aufmerksam machen, dass gerade im engsten Vertrauenskreis, in Familien und im sozialen Nahfeld, sexualisierte Gewalt am häufigsten stattfindet – obwohl gerade dort Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollten. „Circle of trust“ („Kreis des Vertrauens“) meint dabei Familienmitglieder ebenso wie Personen aus dem sozialen Umfeld wie z. B. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.

Um auf das Thema Sexualisierte Gewalt in Familien und dem sozialem Nahfeld aufmerksam zu machen, gibt es vom 15. bis 21. November 2021 eine Reihe von Aktionen auf den Social-Media-Kanälen des UBSKM @Missbrauchsbeauftragter). So findet am 18. November auf dem Instagram-Kanal ein  „Instagram Live“ mit Sonja Howard (Mitglied im Betroffenenrat), Tanja von Bodelschwingh (Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch) und Nadine Finke (Fachberaterin bei Wildwasser Oldenburg) statt, moderiert von der Journalistin Maria Popov.

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Landeskabinett NRW beschließt Entwurf für Kinderschutzgesetz

Köln, den 10.11.21. Die Landesregierung NRW will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohls maßgeblich verbessern. Am 9.11. hat sie  darum einen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen, welcher im nächsten Schritt in die Verbändeanhörung geht. Mit diesem Entwurf greift die Landesregierung die aktuellen politischen und fachlichen Forderungen an einen wirksamen Kinderschutz auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Familienminister Stamp (Foto) erklärte in Düsseldorf: „Wir möchten, dass Nordrhein-Westfalen das bundesweit modernste Kinderschutzgesetz bekommt und den Kinderschutz beständig weiterentwickeln.“ Hier finden Sie die Kernpunkte des Entwurfs.

Quelle: www.mkffi.nrw. Foto: (c) Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration | Foto: H. Severin

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Cybergrooming-Aufklärungsfilm

Die Landeszentrale für Medien NRW (LfM) hat einen Aufklärungsfilm zum Thema Cybergrooming in einer kurzen und einer längeren Version produziert. Das Video soll Kindern die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln, mit denen sie sich im Internet vor pädosexuellen Übergriffen schützen können.  Außerdem gibt es dort Begleitmaterial für den Unterricht in den Klassen 5-8. 

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Studie zu sexualisierter Gewalt in der Familie

Berlin, den 7.9.2021. Die Familie genießt als privater Raum einen besonderen gesetzlichen Schutz. Für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt in der Familie erleben, kann dieser Schutz zum Verhängnis werden. Die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Aufarbeitungskommission zeigen neben dem Spezifischen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie auch die Verantwortung unserer Gesellschaft für Hilfe und Aufarbeitung in diesem Tatkontext auf.

Ein zentrales Merkmal von Familie als Tatkontext ist die Möglichkeit der Täter oder Täterinnen sowie anderer Beteiligter, sich nach außen abzuschotten, den Anschein von Normalität aufrechtzuerhalten und so einem betroffenen Kind alle Auswege aus der Gewalt zu versperren. Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Tatkontexten ist, dass Kinder ihre Familie meist nicht einfach verlassen können wie z.B. eine Schule oder einen Sportverein. Kinder bleiben der sexuellen Gewalt in der Familie somit oft über einen langen Zeitraum ausgeliefert.

Die Analyse der Betroffenenberichte zeigt auf, dass Kinder und Jugendliche Signale gesendet und versucht haben, sich jemandem anzuvertrauen. Vertrauenspersonen in der Familie wie zum Beispiel Mütter benötigen ihrerseits gute Unterstützung und Beratung, um ihr Kind schützen zu können. Und Vertrauenspersonen außerhalb der Familie in der Schule oder einem Verein müssen wissen, wie sie helfen können.

Die Studie verdeutlicht, welche weiteren Aufarbeitungsschritte nötig sind. So ist auf der Basis von Betroffenenberichten zu klären, wie Jugendämter agiert haben und ob und wie Hilfe wirkungsvoll war. Hierzu hat die Kommission jüngst eine Fallstudie in Auftrag gegeben.

Betroffene fordern, dass neben der gesellschaftlichen Aufarbeitung auch in der einzelnen Familie selbst aufgearbeitet werden muss. Auch hierfür benötigen Familien fachliche Beratung und Unterstützung. Diese ist für Angehörige bisher kaum verfügbar.

www.aufarbeitungskommission.de

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Relaunch des „Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch“

Berlin, den 10.08.2021. Unter dem Motto „Hilfe suchen, Hilfe finden“ startete der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, das neue Hilfe-Portal www.hilfe-portal-missbrauch.deHier finden Betroffene, Angehörige und Fachkräfte einen schnellen Zugang zu Hilfe und Beratung. Auch Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen oder Fragen zum Thema haben, erhalten hier Unterstützung.

Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch lotst die Nutzer*innen je nach Anliegen über eine deutschlandweite Datenbank zu passenden Unterstützungs- und Hilfeangeboten – beispielsweise zu spezialisierten Beratungsstellen, Krisendiensten, Psychotherapeut*innen oder Anwält*innen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich von Berater*innen des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch unter Tel. 0800 22 55 530 anonym telefonisch oder auch online beraten zu lassen: www.hilfe-telefon-missbrauch.de oder www.hilfe-telefon-missbrauch.online.

Das Hilfe-Telefon und die dazugehörige Online-Beratung stehen unter der Trägerschaft von N.I.N.A. e.V. (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen). Die Berater*innen am Hilfe-Telefon und in der Online-Beratung sind psychologisch und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die die Ratsuchenden vertraulich und kostenfrei beraten und bereits seit vielen Jahren im Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs tätig sind.

Ergänzt wurde das Portal um Rubriken wie „Fragen und Antworten“, „Wissenswertes“ oder „Geschichten, die Mut machen“. 

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Unterstützung gesucht: MKFFI richtet 5 Regionalstellen für die PsG.nrw ein


Köln, den 10.08.2021. Die PsG.nrw soll regionale Verstärkung bekommen! Zur flächendeckenden Qualitätsentwicklung und Vernetzung richtet das MKFFI pro Regierungsbezirk eine Regionalstelle ein. Diese werden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren umgesetzt. Geeignete Träger können einen Antrag zur Interessenbekundung einreichen. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger nach § 75 der Kinder- und Jugendhilfe in NRW, die eine umfassende Expertise im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt besitzen und diese im Rahmen der Antragstellung nachweisen können. Weiterhin verfügen sie zwingend über Erfahrungen im Umgang mit Vermutungen/Intervention. Es kann sich hierbei auch um Beratungsstellen (Familien- und/oder Erziehungsberatung) nach §§ 16, 28 SGB VIII handeln. Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, die den Fördergrundsätzen und den FAQ entnommen werden können. Diese Dokumente und das Online-Formular können Sie einsehen unter: www.mkffi.nrw/praevention-sexualisierter-gewalt 

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des MKFFI in der Zeit vom 9. August bis zum 17. September 2021. Hier der Link zum Online-Formular: https://response.questback.com/mkffi/interessenbekundungregionalstellen

Ihre Rückfragen können Sie an regionalstellen@mkffi.nrw.de richten.

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„PARTNER 5“: Jugendstudie zu Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt


Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat der sexualwissenschaftliche Bereich der Hochschule Merseburg die PARTNER 5 Jugendstudie durchgeführt. Befragt wurden Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zu ihren Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Die Ergebnisse sind erschreckend: So hat z. B. jede vierte weibliche Jugendliche (24%)  einen Vergewaltigungsversuch erlebt, zudem 7% der männlichen Jugendlichen und 39% der diversgeschlechtlichen Jugendlichen. Nur drei bis sechs Prozent der weiblichen Betroffenen und null bis vier Prozent der männlichen sowie divers-geschlechtlichen Jugendlichen haben einen sexuellen Übergriff zur Anzeige gebracht. Die ganze Studie finden Sie hier

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