Stellungnahme PsG.nrw/AJS zum Kinderschutzgesetz


Köln, den 2.3.2022. „Kinderschutz ist ein Prinzip, kein Projekt!“ Unter diesem Motto hat die PsG.nrw gemeinsam mit der AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ Stellung genommen.

„Kinderrechte und Kinderschutz werden im Gesetzentwurf untrennbar miteinander vereint. Wir begrüßen es, dass Kinder und Jugendliche als Träger*innen von eigenen Rechten im Fokus des Gesetzentwurfes stehen (jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger*in) und deren Beteiligung eine zentrale Stellung einnimmt, denn ohne gelebte Partizipation ist Kinderschutz weder präventiv noch intervenierend wirksam. Damit einhergehend wird auch verdeutlicht, dass Kinderschutz nicht Gefahr laufen darf, die Rechte von Kindern zugunsten ihres Schutzes, pädagogischer Konzepte oder erwachsener Bezugspersonen zu beschneiden. Kinder und Jugendliche haben, wie es im Entwurf ebenfalls hervorgehoben wird, ein Recht auf Beteiligung, wenn es um präventive oder intervenierende Maßnahmen geht. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und können Fach- und Leitungskräften am besten mitteilen, welchen Schutz und welche Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen sie benötigen. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen eigener Rechte und diese müssen ihnen von Erwachsenen nicht nur zugestanden, sondern auch ermöglicht werden. Dabei ist es die aktive Aufgabe von (pädagogischen) Fachkräften und anderen Bezugspersonen, Mädchen* und Jungen* Gemeinsame Stellungnahme der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes über ihre Rechte aufzuklären und sie in der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser zu unterstützen. Dringend braucht es verbindlichere und weitere Maßnahmen für den Kinderschutz, die mit diesem Gesetzentwurf formuliert werden.


Für die Umsetzung einer stärkeren und umfassenderen Beteiligung von jungen Menschen braucht es sowohl passende und einrichtungsbezogene Konzepte mit vielfältigen Maßnahmen als auch die Bereitschaft von erwachsenen Verantwortlichen, Macht abzugeben und sich umfassend mit Beteiligungsmöglichkeiten und Umsetzungsoptionen zu befassen und sich darin fortzubilden.“

Hier gibt es die ganze Stellungnahme.

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UBSKM-Positions­papier 2022: „Staatliche Verantwortungs­übernahme und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch“


Berlin, 16.02.2022. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, veröffentlichte heute in Berlin das Positionspapier „Staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch – Bilanz und Ausblick“.

Darin skizziert Rörig, wie staatliche Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung in Deutschland konkret gestaltet werden sollte und welche – auch gesetzlichen – nächsten Schritte dafür notwendig sind. Das Positionspapier sieht vor, insbesondere durch eine Stärkung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission die institutionelle Aufarbeitung durch stärkere staatliche Verantwortungsübernahme zu unterstützen, kritisch zu begleiten und kontrollieren zu können. Im Fokus dürfe dabei nicht nur Aufarbeitung im kirchlichen Bereich stehen, sondern zum Beispiel auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Diskutiert werden müsse auch die dringende Frage nach Strukturen und Konzepten für die Aufarbeitung familiärer sexueller Gewalt und die hier bestehende Verantwortung des Staates. Das ganze Papier gibt es hier.

Quelle: beauftragter-missbrauch.de

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Portal mit Geschichten Betroffener veröffentlicht


Geschichten, die zählen: So heißt ein neues Portal der Aufarbeitungskommission, das Erfahrungsberichte betroffener Menschen versammelt. Auf der Webseite sind in ihren eigenen Worten einhundert Berichte von Betroffenen über sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend zu finden.

Die Aufarbeitungskommission untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

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Jahresbericht der Kinderschutzkommission erschienen


Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) hat ihren Jahresbericht für den Zeitraum 2021 vorgelegt. Dieser bündelt unter anderem Handlungsempfehlungen für Präventionsstrukturen, Intervention und Jugendmedienschutz. 

Die Kinderschutzkommission wurde im November 2018 als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend eingerichtet und nimmt sich folgender Ziele und Aufgaben an:

• Interessenvertretung für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen
• Aufzeigen von Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und die
Durchsetzung der Kinderrechte in NRW
• Erarbeitung konkreter Vorschläge für den Schutz und die Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen
• Enger Austausch mit Verbänden, Organisationen und Einrichtungen die sich für die
Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen

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Offenheit, Transparenz und Stärkung: Partizipation in der Prävention

Köln, Januar 2022. Warum ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein ganz entscheidender Baustein in der Prävention sexualisierter Gewalt? Und wie können Sie das komplexe Thema in Ihrer Organisation angehen? PsG.nrw-Fachreferentin Lisa Thoben findet Antworten in ihrem Beitrag im Themenheft „Partizipation“ des Fachmagazins „AJS Forum“. Die Ausgabe enthält viele weitere praxisorientierte Beiträge und stellt gelungene Beispiele von Partizipation vor. 

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LfM: Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit sexualisierter Ansprache im Netz


Köln, den 16.12.2021. Dass Kinder und Jugendliche im Netz von Erwachsenen mit sexuellen Absichten kontaktiert werden, ist keine Seltenheit. Das zeigt eine repräsentative Befragung von Kindern und Jugendlichen, die die Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegeben hat. Besonders das Phänomen des Cybergrooming, welches die Kontaktaufnahme Erwachsener mit sexuellen Absichten mit Kindern und Jugendlichen beschreibt, stand dabei im Zentrum der Befragung. Insgesamt wurden über 2.000 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren befragt, durchgeführt wurde die Erhebung von KB&B Family Marketing Experts.

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Fachbeirat der PsG hat sich konstituiert


Köln, November 2021. Im Oktober fand die konstituierende Sitzung unseres Fachbeirats statt. Er berät die PsG.nrw bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen und Strategien, etwa bei der möglichst flächendeckenden Etablierung von Fortbildungen für die freie Kinder- und Jugendhilfe und bei der Verankerung von Schutzkonzepten in Organisationen. Dabei lassen sich Synergien bündeln und konkrete Themen in weiterführende Arbeitszusammenhänge und Strukturen leiten. Wie sich der Beirat konkret zusammensetzt, sehen Sie hier.

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