Schlagwort: sexuelle Bildung

Der Gewaltbegriff im Rechte- und Schutzkonzept


Im Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz in NRW in Kraft getreten. Dort ist in §11 Absatz 1 verankert, dass Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe gegen Formen körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie gegen Machtmissbrauch und weitere Formen von Kindeswohlgefährdung schützen sollen. Angesichts dieses umfangreichen Gewaltbegriffs im Gesetz stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten und Anknüpfungspunkten von Prävention, die ein Rechte- und Schutzkonzept leisten kann.

Jegliche Formen von Gewalt und Machtmissbrauch sind Risiken für das gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Das Erleben von Gewalt geht für Betroffene mit physischen und psychischen Belastungen einher, ist ein Risikofaktor für die Ausbildung von psychischen Krankheiten und steht der Wahrung von höchstpersönlichen Rechten der Kinder und Jugendlichen gegenüber.  Der Schutz vor Gewalt und die Wahrung von höchstpersönlichen Rechten ist daher eine grundsätzliche Aufgabe von pädagogisch Tätigen. 

Im Folgenden möchten wir darlegen, wie wir als Landesfachstelle mit dem umfangreichen Gewaltbegriff umgehen. Zum Zweiten möchten wir aber auch noch einmal begründen, warum wir es wichtig finden, Formen sexualisierter Gewalt hervorzuheben und spezifisch in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus erörtern wir, welche Möglichkeiten der Berücksichtigung wir im Schutzprozess sehen.  

Warum ein Zusammendenken des Gewaltbegriffs notwendig ist

Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Praxis zeigen, dass Gewaltformen nicht getrennt voneinander auftreten, sondern ineinander übergehen. Täter*innen, die sexuelle Handlungen gegen Kinder und Jugendliche ausüben, wenden in ihrem strategischen Vorgehen vor allem psychische Gewalt an. Sie manipulieren die Betroffenen und setzen sie unter Druck, um zu verhindern, dass sich junge Menschen hilfesuchend an Unterstützer*innen wenden können. Auch Formen von körperlicher Gewaltanwendung können Teil der Täter*innen-Strategie sein, um Betroffene körperlich zu desensibilisieren und/oder zu bedrohen.

Erwachsene sind vor allem durch ihre körperliche, psychisch-emotionale und kognitive Überlegenheit in einer Machtposition gegenüber Kindern und Jugendlichen. Täter*innen setzen an diesem ungleichen Verhältnis an, sie nutzen ihre Machtposition, um sexualisierte Gewalt auszuüben. Wenn wir von Prävention sprechen und diese durch Schutzprozesse umsetzen, so wenden wir uns damit der körperlichen und psychischen Unversehrtheit zu und berücksichtigen insbesondere das Machtverhältnis zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.

Auch in anderen Konstellationen verlaufen die Grenzen zwischen den Formen von Gewalt fließend. Zwar ist es möglich, dass einzelne Formen von Gewalt ohne die Anwendung weiterer Formen ausgeübt werden. Zum Beispiel kann psychische Gewalt durch systematische Beleidung und Erniedrigung auftreten, ohne dass es zu weiteren Formen der Gewalt kommt. Für Rechte- und Schutzkonzepte sehen wir dabei den Bedarf, die Perspektive auf Gewaltformen im Schutzprozess zu erweitern (siehe übernächsten Abschnitt).

Warum wir es wichtig finden, sexualisierte Gewalt zu betonen

Der Grund, aus dem wir im Zusammenhang mit Rechte- und Schutzkonzepten noch einmal besonders auf sexualisierte Gewaltdynamiken hinweisen wollen, ergibt sich aus dem strategischen Vorgehen der Täter*innen. Ihre manipulativen Strategien setzen nicht nur bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen an, sondern zielen auf das Umfeld und die Struktur ab, in denen sich Täter*innen bewegen. Sukzessiv verändern sie Abläufe, passen Regelungen an und beeinflussen Team-Dynamiken, sodass die Gegebenheiten insgesamt begünstigend für das Ausüben von sexualisierter Gewalt sind. Diese Besonderheiten durch Täter*innen-Strategien lassen sich ausschließlich für sexualisierte Gewaltdynamiken identifizieren.

Für das Minimieren des Risikos von (sexualisierter) Gewalt in Organisationen durch ein Rechte- und Schutzkonzept ist es daher entscheidend, die Strategien der Täter*innen zu kennen und bei der Betrachtung der Bedingungen in der Organisation/Einrichtung gezielt in den Blick zu nehmen.  

Im Schritt der Risiko- und Potentialanalyse werden mögliche Anknüpfungspunkte für Täter*innen-Strategien identifiziert, die somit Risikofaktoren für sexualisierte Gewaltdynamiken sind (> Risiko- und Potentialanalyse). Darauf aufbauend sollten dann Rechte- und Schutzkonzepte entwickelt werden, die eine achtsame und grenzwahrende Kultur in der Organisation etablieren und die Möglichkeitsräume für Täter*innen minimieren.

Warum eine differenzierte Betrachtung in den Bausteinen des Rechte- und Schutzkonzeptes sinnvoll ist 

Schutzprozesse haben zum Ziel, Risiken von (sexualisierter) Gewalt zu minimieren und dementsprechend Organisationen zu möglichst sicheren Orten für Kinder und Jugendliche zu machen. Ein wesentlicher Kern ist wie bereits beschrieben die Risiko- und Potentialanalyse, bei der es darum geht, die Bedarfe und Ressourcen für Schutzbemühungen zu identifizieren. Je differenzierter, detaillierter und umfassender die Analyse durchgeführt wird, desto realistischer und praxisnäher werden die Ergebnisse.

Dementsprechend kann eine Risiko- und Potentialanalyse davon profitieren, wenn Gewaltausformungen differenziert in den Blick genommen werden, um offenzulegen, inwiefern sich verschiedene Formen der Gewalt in der Organisationpraxis etabliert haben.

 Zum Beispiel lässt sich hier erörtern:

  • Welches Verständnis hat die Organisation von Gewalt? Gibt es ein Bewusstsein für einen differenzierten Gewaltbegriff mit unterschiedlichen Ausformungen?
  • Welche Regeln existieren in der Organisation, die den persönlichen Umgang untereinander beziehungsweise den pädagogischen Umgang zwischen Mitarbeitenden und Klient*innen festlegen?
  • Gibt es Umgangsformen, Traditionen/Rituale oder „ungeschriebene Gesetze“, die Aspekte von zum Beispiel körperlichen Grenzüberschreitungen, verbaler Abwertung oder Missachtung von persönlichen Grenzen aufweisen (in allen Konstellationen)?
  • Welche Verhaltens- und Kommunikationskultur existiert insbesondere unter den Mitarbeiter*innen? Gibt es eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung und Achtung (auch in der Ansprache)? Gibt es ein Bewusstsein dafür, dass sexualisierte Gewalt auch in mediatisierter Form auftritt, da digitale Medien Hilfsmittel und/oder Umgebung von Gewalthandlungen sein können?

Unter anderem Fragestellungen wie diese erweitern den Blick auf die eigenen Strukturen und legen den Fokus darauf, inwieweit Verhaltens- und Umgangsweisen, Sprache und Kommunikation oder Regeln (auch ungeschriebene) gewaltvoll sind und einer Veränderung bedürfen. Insbesondere Erwachsene haben die Möglichkeit zu überprüfen, inwiefern verschiedene Formen der Gewalt (bewusst oder unbewusst) Teil des organisationalen Alltags sind.

In einem zweiten Schritt lassen sich auf Grundlage der Erkenntnisse, die in der Risiko- und Potentialanalyse gewonnen wurden, konkrete Bausteine für das Rechte- und Schutzkonzept entwickeln. Auch dabei ist es möglich, alle Formen von Gewalt und Machtmissbrauch mitzudenken. So lassen sich beispielsweise Verhaltenserwartungen bezüglich der Nicht-Anwendung verbaler/psychischer Gewalt explizit in Verhaltensleitlinien und -kodexe implementieren. Ebenso können die Themen Gewaltprävention oder Deeskalationstraining mit in den Fortbildungsplan aufgenommen werden. Ein weiteres Beispiel ist die Möglichkeit, das Interventionsverfahren zu erweitern und interne Handlungsabläufe festzulegen, wenn es beispielsweise zu körperlichen Auseinandersetzungen unter Jugendlichen in der Einrichtung kommt.

Siehe dazu auch die Handreichung „Thema Jugend Kompakt. Rechte- und Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit“ der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW und des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend.

Was ist überhaupt Gewalt? Diese Diskussion muss weitergehen

Sämtliche Formen von Gewalt sind ein Risiko für gesundes Aufwachsen junger Menschen. Rechte- und Schutzkonzepte haben zum Ziel, Einrichtungen zu möglichst sicheren Orten für Kinder und Jugendliche zu machen. Daher müssen alle Formen von Gewalt in der Praxis mitgedacht werden. Eine Subsumierung von sexualisierter Gewalt in einen „allgemeinen Gewaltbegriff“ geht mit dem Risiko einher, dass ebenjene Spezifika aus dem Sichtfeld geraten und somit innerhalb des Schutzprozesses unzureichend berücksichtigt werden.

Die Einordnung des Gewaltbegriffs und welche Handlungen als gewaltvoll gelten, ist historisch gewachsen und wurde (und wird auch heute) unterschiedlich bewertet. Schauen wir auf Gewalt als Phänomen, ist es elementar zu hinterfragen, was wir überhaupt als Gewalt definieren und welche Ausformungen wir mit einbeziehen. In diesem Zusammenhang können wir Formen der Gewalt auch nicht losgelöst von gesellschaftlichen Machtstrukturen denken. Kinder und Jugendliche sind keine einheitliche Gruppe und die Bedingungen für das Aufwachsen sind von der sozialen Position abhängig. Diskriminierungserfahrungen durch unter anderem Klassismus, Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit oder Ableismus gehören dabei zur Lebensrealität von jungen Menschen und ergeben unterschiedliche Vulnerabilitäten.

Auch betreffen junge Menschen weitere Gewaltkonstellationen wie Zeug*innenschaft häuslicher Gewalt, Gewalt in der Partner*innenschaft, Stalking, Sextortion und Femizide, die ebenfalls zur Lebensrealität gehören (können) und die es zu berücksichtigen gilt.

Die Komplexität und Viel-Dimensionalität des Gewaltbegriffs sind eine Herausforderung für die Präventionsarbeit durch Rechte- und Schutzkonzepte. An dieser Stelle sei aber noch einmal das Ziel der achtsamen Organisationskultur hervorgehoben, die sich durch Konzepte etablieren soll. Eine Kultur der Grenzachtung, des Hinschauens, der Verantwortung und (selbst-)kritischen Auseinandersetzung mit Machtstrukturen erschwert eine Anknüpfung von jeglichen Gewaltdynamiken und begünstigt ein möglichst sicheres Aufwachsen von jungen Menschen.

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Sexuelle Bildung in sozialen Medien und Prävention sexualisierter Gewalt


Menschen sind von Geburt an sexuelle Wesen. Dabei unterscheidet sich die Sexualität von Kindern deutlich von der Erwachsener – sie ist verspielt, spontan und neugierig, das eigene Handeln wird noch nicht als sexuell wahrgenommen.

Wenn aus Kindern Jugendliche werden, sehen sie sich u.a. mit zahlreichen Entwicklungsaufgaben im sexuellen Bereich, in ihrer sexuellen Identität konfrontiert. Sie müssen lernen, Sexualität in ihre Identität zu integrieren und ihre körperliche Erscheinung zu akzeptieren. Sie müssen in die ihnen zugeschriebene Geschlechterrolle finden, und sie bauen schrittweise intime Beziehungen auf. 

Sexuelle Bildung und Prävention

Sexuelle Bildung soll Kindern und Jugendlichen helfen, grundlegende Fähigkeiten zu entwickeln, um ihre Sexualität zu verstehen, sichere Beziehungen aufzubauen und verantwortungsvoll mit ihren Grenzen und denen ihrer Partner*innen umzugehen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Förderung und den Schutz einer selbstbestimmten sexuellen Identität beinhaltet und dazu beiträgt, sexualisierte Gewalt zu verhindern (vgl. World Health Organization Europe 2011, S. 22).

Die Art, wie Heranwachsende mit Sexualität umgehen und wie sie darüber kommunizieren, kann ihren Schutz vor sexualisierter Gewalt oder aber ihre Vulnerabilität erhöhen. Eine sexualfreundliche Erziehung hilft Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte kennenzulernen, ihre eigenen Grenzen und die anderer zu wahrzunehmen und zu respektieren sowie ihre sexuelle Identität selbstbestimmt auszuleben. Wenn sie in Bezug auf Sexualität sprechfähig sind, können sie Grenzverletzungen benennen und sich Erwachsenen mitteilen. Die sexualfreundliche Erziehung ist also unverzichtbarer Bestandteil der Prävention sexualisierter Gewalt.

Erziehende und pädagogische Fachkräfte haben darum die Verantwortung, Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung und Identitätsbildung zu begleiten und Schutz- und Kompetenzräume zu schaffen. Dabei sollte die Prävention von sexualisierter Gewalt nicht zur Prävention von Sexualität werden: Es ist wichtig, eine Balance zwischen Selbstbestimmung und Schutz sowie Sexualitätsbejahung und Gefahrenabwehr zu finden.

Sexuelle Bildung in sozialen Medien

Ziel von sexueller Bildung sollte es sein, sexuelle Informationen zu vermitteln und den Austausch über entsprechende Fragen zu ermöglichen, um sexuelles Wissen und Handlungskompetenzen auszubauen. Dafür bietet sich der digitale Raum an, wie ein kurzer Blick auf aktuelle Tendenzen zeigt:

Bei einer Umfrage der BZgA gaben 56 Prozent der befragten Mädchen und 62 Prozent der befragten Jungen (zwischen 14 und 17 Jahren) u. a. das Internet als Quelle ihrer Kenntnisse über Sexualität, Fortpflanzung etc. an (vgl. BZgA, 2019).  Dabei sind in den sozialen Medien in den vergangenen Jahren zahlreiche Accounts zur sexuellen Bildung hinzugekommen. Die jungen Menschen erhalten ihre Informationen meist über gezielte (situative) Recherche oder aber algorithmusbedingt per Push. Hinsichtlich der Anbietenden und der Inhalte zeigt sich ein diverses Bild – so können dies Gesundheitsprofis wie die BZgA oder pro familia, journalistische Angebote (etwa von funk) oder auch Accounts von Lai*innen sein, welche ihre persönlichen Einstellungen und Erfahrungen teilen. Es spiegelt sich auch hier der Wandel in der Sexualpädagogik und sexuellen Bildung der vergangenen Jahre wider – weg von der Gefahrenzentrierung hin zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.

Sexuelle Bildung in sozialen Medien ist schnell und diskret, barrierearm und divers hinsichtlich der Themen wie auch der Zielgruppen. Allerdings eröffnen diese Eigenschaften auch einige Nachteile – so etwa das Risiko der Falschinformation bzw. Fehleranfälligkeit, der Verbreitung von Ideologien oder des Aufbaus von sexuellem Leistungsdruck. Auch werden Debatten bezüglich sexualisierter Gewalt ausgetragen, in denen die Schuld Betroffenen zugewiesen wird („Victim Blaming“, „Slut Shaming“). Entscheidend für eine risikoarme Nutzung sind also Medienkompetenzen wie das Recherchieren und Überprüfen von Quellen und der Abgleich verschiedener Positionen (vgl. Döring, 2019).

Was macht gute Angebote der sexuellen Bildung in den sozialen Medien aus?

  • Darstellung von Vielfalt und Werben für Akzeptanz und Verständnis
  • Möglichst wenige Stereotype (in Bildern, Videos und Texten)
  • Unterstützung Jugendlicher in ihren Entwicklungsaufgaben
  • Vermeidung von Ideologieüberfrachtung oder Mystifizierung
  • Leistungsdruck wird durch einen Bezug zur Realität abgebaut
  • Alle Sinnaspekte von Sexualität werden berücksichtigt
  • Auch Auseinandersetzung mit vermeidlich Peinlichem, Pannen oder Außergewöhnlichem
  • Barrierearme Zugänge (z.B. Untertitel, Leichte Sprache, Voiceover)
  • Sexualfreundlich
  • Sachlich korrekte Sprache und klare Benennung von z.B. Geschlechtsorganen

Prävention im digitalen Raum

Wie können diese Entwicklungen nun in der Prävention sexualisierter Gewalt zusammengebracht werden? Grundsätzlich sollten alle Bausteine eines Schutzkonzeptes daraufhin überprüft werden, wie sich der digitale Raum berücksichtigen lässt und welche Notwendigkeiten sich diesbezüglich ergeben. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat Bestandteile eines Schutzkonzeptes für den digitalen Raum formuliert (vgl. UBSKM, 2022):

  • Klare Regeln aufstellen (etwa Community Guidelines zum Umgang mit sexualisierter Gewalt)
  • Technische Möglichkeiten nutzen (etwa Schutzmechanismen oder Alterskennzeichnung)
  • Handlungsstrategie festlegen (Beschwerdeverfahren, Konsequenzen bei Regelverstößen etc.)
  • Aktiv informieren (etwa durch zielgruppengerechte Ansprache von jungen Menschen und Eltern)
  • Personalverantwortung übernehmen (etwa gezielte Auswahl und Qualifizierung von Mitarbeitenden von Beschwerdestellen oder Chat-Funktionen)
  • Kooperationen ausbauen (etwa mit Beratungsstellen oder Strafverfolgungsbehörden)
  • Grundsätzlich sollte es Leitlinien im Umgang mit Social Media in den Einrichtungen geben, die gemeinsam mit allen Beteiligten ausgehandelt werden und im Schutzkonzept verankert werden. Sie sollten z.B. Themen wie Daten- und Jugendschutz sowie eine Netiquette und Beschwerdemöglichkeiten beinhalten.

Präventionsangebote sollten Jugendliche bestärken, Gefahren thematisieren und die Wichtigkeit von Konsens(bildung) vermitteln. Dies kann auch mit Social-Media-Accounts unterstützt werden. Zum Beispiel können Postings und Reels von Fachkräften aufgegriffen und mit den Jugendlichen besprochen werden. Sie können als Impuls für vertiefende Gespräche zu sexuellen Themen genutzt werden.

Es ist außerdem wichtig, dass Erwachsene Jugendliche dabei unterstützen, ein gesundes Verhältnis zur Nutzung sozialer Medien zu entwickeln und ihre Kompetenzen in Bezug auf die Digitalisierung zu stärken. Erwachsene, die mit Kindern und Jugendlichen leben oder arbeiten, brauchen also ausgeprägte Medien- wie auch Sexualkompetenzen, um die jungen Menschen begleiten und schützen zu können. Und um ansprechbar und informiert zu sein, brauchen sie Offenheit und Interesse für die digitale Lebenswelten und konkrete Angebote im Netz. Fachkräfte müssen sich mit Grenzüberschreitungen und dem Verhältnis von Nähe und Distanz auch in Bezug auf ihre eigene Rolle ebenso wie mit stereotypen Geschlechterbildern und dem eigenen Verständnis von Sexualität auseinandersetzen.

Zwei Bildungsaufgaben für Fachkräfte:

  1. Kompetenzentwicklung und Bewältigung von Entwicklungsaufgaben bezüglich der eigenen sexuellen Identität im Erwachsenenleben
  2. Begleitung der Entwicklung und Kompetenzaneignung von jungen Menschen im Sinne von sexueller Bildung

Literaturverzeichnis

 BZgA (Hrsg.): BZgA-Repräsentativstudie „Jugendsexualität 9. Welle“. Datensatz „Jugendsexualität“, https://shop.bzga.de/bzga-repraesentativstudie-jugendsexualitaet-9-welle/, abgerufen am 11.9.2023.

Döring, Nicola: Sexualaufklärung in digitalen Medien: Der aktuelle Entwicklungs- und Forschungsstand. In: BzgA (Hrsg.):  Forum Sexualaufklärung und Familienplanung 01-2019, Köln 2019.

Timmermanns, Stefan: Materialien der Sexualerziehung. In: Berenike Schmidt, Renate / Sielert, Uwe (Hrsg.): Handbuch Sexualpädagogik und sexuelle Bildung, Beltz Juventa, Weinheim 2013.

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Schutzkonzepte für den digitalen Raum – Bestandteile eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. 2022. https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Schutzkonzepte_fuer_den_digitalen_Raum_akualisiert.pdf, abgerufen am 11.09.2023.

World Health Organization Europe (WHO-Regionalbüro für Europa) / Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.): Standards für die Sexualaufklärung in Europa. Rahmenkonzept für politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbehörden, Expertinnen und Experten, Köln 2011.

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Sexuelle Bildung und Prävention sexualisierter Gewalt


Köln, Juni 2022. Die neue „Thema Jugend“ der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. dreht sich um das vielschichtige  Thema Sexuelle Bildung. PsG.nrw-Fachreferentin Lisa Thoben hat sich darin dem Zusammenspiel von sexueller Bildung und der Prävention sexualisierter Gewalt gewidmet: 

Jahrzehntelang diskutierten Präventionsfachkräfte und Sexualpädagog*innen über die Vorrangstellung der eigenen Disziplin, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ging. Die einen kritisierten, nur die „Sonnenseiten“ der Sexualität zu betonen und damit den Gewaltaspekt zu vernachlässigen, die anderen warnten davor, in einer Gefahrenabwehrpädagogik festzustecken und Lernräume aus dem Schutzgedanken heraus nicht möglich zu machen.

Heute sind sich die meisten weitgehend einig: Wenn wir Kinder und Jugendliche bestmöglich vor sexualisierter Gewalt schützen wollen, brauchen wir beide Disziplinen gleichermaßen. Es geht darum, eine Balance zwischen Sexualitätsbejahung und Gefahrenabwehr zu finden.

Das ganze Heft und den ausführlichen Artikel gibt es hier.

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