Schlagwort: Kinderschutzgesetz

Verabschiedung des Landeskinder­schutzgesetzes NRW

Köln, den 6.4.2022: Heute wurde das neue Landeskinderschutzgesetz („Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“) verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies soll gewährleistet werden durch:

  • die Sicherung der hohen fachlichen Standards 
  • einen verbesserten Austausch insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes 
  • verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten 

Wichtige Eckpfeiler sind dabei:

  • Kinderschutz und Kinderrechte
  • Verfahren im Kinderschutz
  • interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
  • die Verankerung von Kinderschutzkonzepten in Organisationen

Kinder und Jugendliche werden in ihrer Eigenschaft als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen als Expert*innen in eigener Sache maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihren Schutz, Unterstützung und Hilfe geht.

Welche Bedeutung das Landeskinderschutzgesetz für die  Prävention sexualisierter Gewalt, insbesondere den Aspekt der Rechte- und Schutzkonzepte, für die Praxis hat, wird die PsG.nrw dieses Jahr in mehreren Veranstaltungen und Informationen aufgreifen. 

Weitere Informationen: Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes

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Stellungnahme PsG.nrw/AJS zum Kinderschutzgesetz


Köln, den 2.3.2022. „Kinderschutz ist ein Prinzip, kein Projekt!“ Unter diesem Motto hat die PsG.nrw gemeinsam mit der AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ Stellung genommen.

„Kinderrechte und Kinderschutz werden im Gesetzentwurf untrennbar miteinander vereint. Wir begrüßen es, dass Kinder und Jugendliche als Träger*innen von eigenen Rechten im Fokus des Gesetzentwurfes stehen (jedes Kind als Subjekt und Rechtsträger*in) und deren Beteiligung eine zentrale Stellung einnimmt, denn ohne gelebte Partizipation ist Kinderschutz weder präventiv noch intervenierend wirksam. Damit einhergehend wird auch verdeutlicht, dass Kinderschutz nicht Gefahr laufen darf, die Rechte von Kindern zugunsten ihres Schutzes, pädagogischer Konzepte oder erwachsener Bezugspersonen zu beschneiden. Kinder und Jugendliche haben, wie es im Entwurf ebenfalls hervorgehoben wird, ein Recht auf Beteiligung, wenn es um präventive oder intervenierende Maßnahmen geht. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und können Fach- und Leitungskräften am besten mitteilen, welchen Schutz und welche Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen sie benötigen. Kinder und Jugendliche sind Träger*innen eigener Rechte und diese müssen ihnen von Erwachsenen nicht nur zugestanden, sondern auch ermöglicht werden. Dabei ist es die aktive Aufgabe von (pädagogischen) Fachkräften und anderen Bezugspersonen, Mädchen* und Jungen* Gemeinsame Stellungnahme der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW und AJS NRW zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kinderschutzgesetz und Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes über ihre Rechte aufzuklären und sie in der Wahrnehmung und Durchsetzung dieser zu unterstützen. Dringend braucht es verbindlichere und weitere Maßnahmen für den Kinderschutz, die mit diesem Gesetzentwurf formuliert werden.


Für die Umsetzung einer stärkeren und umfassenderen Beteiligung von jungen Menschen braucht es sowohl passende und einrichtungsbezogene Konzepte mit vielfältigen Maßnahmen als auch die Bereitschaft von erwachsenen Verantwortlichen, Macht abzugeben und sich umfassend mit Beteiligungsmöglichkeiten und Umsetzungsoptionen zu befassen und sich darin fortzubilden.“

Hier gibt es die ganze Stellungnahme.

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