Baustein 5: Prävention – Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Präventionsangebote und Partizipation 

Entscheidender Baustein von Schutzkonzepten ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in vielen Bereichen.

  1. In Form von alters- und bedarfsgerechter Information und Aufklärung: Kinder und Jugendliche haben Rechte und sollen das auch wissen. Wissen ist Macht. Und der Präventionsgrundsatz „Nur wer Bescheid weiß, kann auch Bescheid sagen“ muss hier Berücksichtigung finden.
  2. In Form von Beteiligung und Partizipation: Kinder und Jugendliche brauchen Selbstvertrauen, sollen ihre Meinung sagen, ernst genommen werden und an Entscheidungen beteiligt werden. Damit Partizipation auch im Rahmen des Rechte- und Schutzkonzeptes gelebt wird, sollten Kinder und Jugendliche von Anfang an in den Prozess mit einbezogen werden, denn sie sind ja die primäre Zielgruppe. Zum Beispiel kann mit Kindern und Jugendlichen eine Vereinbarung zur Mediennutzung oder eine für alle geltende Netikette zu ihrem Selbstschutz getroffen werden. Hier bietet es sich an, die Perspektive von Kindern und Jugendlichen mit einzubeziehen, nicht zuletzt, weil sie selbst Expert*innen sind. Aber: Die Verantwortung für die Prävention verbleibt immer bei den Erwachsenen! 
  3. In Form von Beschwerdeverfahren: Kinder und Jugendliche sollen dazu ermutigt werden, ihre Anliegen selbst zu vertreten. Dabei helfen ein wertschätzendes, faires Miteinander, ein konstruktiver Umgang mit Konflikten und geregelte Abläufe.

      Es gilt, die Rechte auf Befähigung und Partizipation, auf Information und auf Schutz miteinander zu vereinbaren. Das sind entscheidende Bestandteile einer präventiven Grundhaltung, die alle Beteiligten, allen voran die Kinder und Jugendlichen, verinnerlichen sollten.

      Inhalte der entsprechenden Präventionsgrundsätze, die mit den Kindern und Jugendlichen partizipativ erarbeitet werden sollten, sind beispielsweise:[1]

      • ein grenzwahrender Umgang miteinander
      • eine „beschwerdefreundliche Haltung“
      • der reflektierte Umgang mit Geschlechterrollen
      • der reflektierte Umgang mit digitalen Medien
      • die Berücksichtigung von Stärken und Schwächen junger Menschen im pädagogischen Alltag

      Zudem sollte mit Kindern und Jugendlichen altersangemessen darüber gesprochen werden, was sexualisierte Gewalt ist, wie Täter*innen vorgehen, wie sie sich Hilfe holen können etc. Ein solches Informationsangebot sollte dabei keine Angst machen und nicht verunsichern, sondern Spaß bzw. Mut machen. Das geht, beispielsweise wenn es theaterpädagogisch aufgebaut ist, die Stärkung von Ressourcen in den Vordergrund stellt und sich an bestimmten Qualitätskriterien orientiert.[2] Entsprechende Empfehlungen finden Sie am Ende dieses Bausteins unter Literatur.

      Hinsichtlich digitaler Aspekte sollten die Kinder und Jugendlichen außerdem konkret vertraut sein mit Einstellungen der Privatsphäre, Blockierfunktionen, Meldestellen etc. Zudem kann auch der Umgang mit Pornografie im Netz ein Thema sein u.ä.

      [1] Vgl. Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021, S. 33 ff.

      [2] Vgl. dazu DGfPI (Hrsg.): Qualitätskriterien für die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Jungen und Mädchen. Düsseldorf 2020.

      Beschwerdemöglichkeiten und Feedbackkultur

      Ein Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umganges mit Beschwerden von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden in der Organisation und schafft so klare und sichere Arbeitsstrukturen. Es beinhaltet einen konsequenten Ablaufplan für Beschwerden durch Kinder und Jugendliche, durch Mitarbeitende oder beispielsweise Eltern, sowie eine entsprechende Prüfung und Auswertung. Im Verfahren sollten Beschwerden von allen Seiten immer ernst genommen werden; sie können auch Hinweise auf Gefährdungslagen sein. Eine offene und konstruktive Kultur im Umgang mit Fehlern und Feedback ist dabei hilfreich; nach dem Motto: „Beschweren erwünscht!“ und: „Bescheid sagen ist nicht Petzen!“.

      Auch digital sollten eindeutige Beschwerde- und Meldemöglichkeiten vorhanden sein. Hier kann auch eine Peer-to-Peer-Beratung angeboten werden.

      Ein Beschwerdeverfahren sollte auf verschiedenen Ebenen angesiedelt werden. Wichtig ist ein niederschwelliges Angebot von Möglichkeiten zur Beschwerde, das leicht erreichbar bzw. nutzbar ist und anonym verwendet werden kann. Die Beschwerdewege müssen veröffentlicht und bekannt sein. Dazu gehört in jedem Fall auch, dass die Kinder und Jugendlichen öffentlich benannte Vertrauenspersonen haben, denen gegenüber sie sich öffnen können. Organisationen können auch externe Ombudsstellen einrichten.

      Um wirksame Verfahren zu implementieren, können folgende Fragen helfen:[1]

      1. Wer darf sich beschweren?
      2. Was ist eine Beschwerde? / Worüber darf man sich beschweren?
      3. Wie und bei wem kann man sich beschweren?
      4. Was passiert, wenn ich mich beschwere?

      Beschwerden dürfen nicht ins Leere laufen, sie brauchen immer eine Rückmeldung.

      [1] Quelle: Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021. S. 31.

      Literatur- und Materialempfehlungen

      BMFSFJ und BzgA (Initiatoren): Trau dich! Bundesweite Initiative zur Prävention sexualisierter Gewalt mit Theaterstück.

      DGfPI (Hrsg.): Qualitätskriterien für die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Jungen und Mädchen. Düsseldorf 2020.

      Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021.

      Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück (tpw): Mein Körper gehört mir! / Die große Nein-Tonne.

      Technischer Kinderschutz