Entscheidender Baustein von Schutzkonzepten ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in vielen Bereichen.
Es gilt, die Rechte auf Befähigung und Partizipation, auf Information und auf Schutz miteinander zu vereinbaren. Das sind entscheidende Bestandteile einer präventiven Grundhaltung, die alle Beteiligten, allen voran die Kinder und Jugendlichen, verinnerlichen sollten.
Inhalte der entsprechenden Präventionsgrundsätze, die mit den Kindern und Jugendlichen partizipativ erarbeitet werden sollten, sind beispielsweise:[1]
Zudem sollte mit Kindern und Jugendlichen altersangemessen darüber gesprochen werden, was sexualisierte Gewalt ist, wie Täter*innen vorgehen, wie sie sich Hilfe holen können etc. Ein solches Informationsangebot sollte dabei keine Angst machen und nicht verunsichern, sondern Spaß bzw. Mut machen. Das geht, beispielsweise wenn es theaterpädagogisch aufgebaut ist, die Stärkung von Ressourcen in den Vordergrund stellt und sich an bestimmten Qualitätskriterien orientiert.[2] Entsprechende Empfehlungen finden Sie am Ende dieses Bausteins unter Literatur.
Hinsichtlich digitaler Aspekte sollten die Kinder und Jugendlichen außerdem konkret vertraut sein mit Einstellungen der Privatsphäre, Blockierfunktionen, Meldestellen etc. Zudem kann auch der Umgang mit Pornografie im Netz ein Thema sein u.ä.
[1] Vgl. Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021, S. 33 ff.
[2] Vgl. dazu DGfPI (Hrsg.): Qualitätskriterien für die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Jungen und Mädchen. Düsseldorf 2020.
Ein Beschwerdeverfahren regelt die Art und Weise des Umganges mit Beschwerden von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden in der Organisation und schafft so klare und sichere Arbeitsstrukturen. Es beinhaltet einen konsequenten Ablaufplan für Beschwerden durch Kinder und Jugendliche, durch Mitarbeitende oder beispielsweise Eltern, sowie eine entsprechende Prüfung und Auswertung. Im Verfahren sollten Beschwerden von allen Seiten immer ernst genommen werden; sie können auch Hinweise auf Gefährdungslagen sein. Eine offene und konstruktive Kultur im Umgang mit Fehlern und Feedback ist dabei hilfreich; nach dem Motto: „Beschweren erwünscht!“ und: „Bescheid sagen ist nicht Petzen!“.
Auch digital sollten eindeutige Beschwerde- und Meldemöglichkeiten vorhanden sein. Hier kann auch eine Peer-to-Peer-Beratung angeboten werden.
Ein Beschwerdeverfahren sollte auf verschiedenen Ebenen angesiedelt werden. Wichtig ist ein niederschwelliges Angebot von Möglichkeiten zur Beschwerde, das leicht erreichbar bzw. nutzbar ist und anonym verwendet werden kann. Die Beschwerdewege müssen veröffentlicht und bekannt sein. Dazu gehört in jedem Fall auch, dass die Kinder und Jugendlichen öffentlich benannte Vertrauenspersonen haben, denen gegenüber sie sich öffnen können. Organisationen können auch externe Ombudsstellen einrichten.
Um wirksame Verfahren zu implementieren, können folgende Fragen helfen:[1]
Beschwerden dürfen nicht ins Leere laufen, sie brauchen immer eine Rückmeldung.
[1] Quelle: Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021. S. 31.
BMFSFJ und BzgA (Initiatoren): Trau dich! Bundesweite Initiative zur Prävention sexualisierter Gewalt mit Theaterstück.
DGfPI (Hrsg.): Qualitätskriterien für die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Jungen und Mädchen. Düsseldorf 2020.
Paritätisches Jugendwerk NRW (Hrsg.) und ISA (Institut für soziale Arbeit e.V., inhaltliche Ausarbeitung): Schutzkonzepte für die Kinder- und Jugendarbeit. Arbeitshilfe. Wuppertal 2021.
Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück (tpw): Mein Körper gehört mir! / Die große Nein-Tonne.
Technischer Kinderschutz
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