Wissen kompakt: Rechtliche Einordnung für mehr Sicherheit im Umgang mit Cybergrooming, Sexting und Co


  • Datum:
    11.09.2024
  • Uhrzeit:
    10:00 – 12:00 Uhr
  • Ort:
    Online
  • Kosten:
    30,00 €
  • Anmeldeschluss:
    28. August 2024 10:00

In der Online-Veranstaltung werden zunächst Aufbau und Aufgaben der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) vorgestellt, insbesondere die Task-Force zur „Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien“.

Den Schwerpunkt bildet ein rechtlicher Überblick zum Straftatbestand des Erwerbs, der Verbreitung und des Besitzes sogenannter „kinderpornographischer Inhalte“ sowie über das Phänomen „Cybergrooming“. Insbesondere die konkrete strafrechtliche Einordnung entsprechender Sachverhalte wird Thema sein.

Hierbei werden zudem etwaige strafrechtliche Konsequenzen für übergriffige Kinder und Jugendliche erörtert und ein Ausblick über Verfahren (Anzeigeerstattung, Ermittlungen, Verfahrensabschluss) gegeben.

 

Themenschwerpunkte
  • Vorstellung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW)
  • der Straftatbestand des Erwerbs, der Verbreitung und des Besitzes sogenannter „kinderpornographischer Inhalte“
  • strafrechtliche Konsequenzen für übergriffige Kinder und Jugendliche
Referentin
Tina Langer (Staatsanwältin ZAC NRW)
Zielgruppe
pädagogische Fachkräfte und weitere Interessierte in NRW
Termin/Zeit
Mittwoch, 11.9.2024, 10:00-12:00 Uhr
Kosten
30,00 €

 
Technische Voraussetzung
Das Online-Seminar wird über ZOOM angeboten. Für die Teilnehmenden ist folgende Technik nötig:
  • PC/Laptop/Tablet/Smartphone mit Internetzugang und Tonausgabe
  • aktuelle Browser-Version bzw. die Installation von ZOOM
Vor den Online-Seminaren wird ein Zugangslink per Mail an die Teilnehmenden gesendet.
 
Fragen
Organisatorische Fragen bitte an inass.bada@psg.nrw.

Inhaltliche Fragen bitte an silke.knabenschuh@psg.nrw.