Fortbildung Schutzkonzeptberatung für NRW – Prozesse in Organisationen begleiten (Präsenz)
(Die oben angegebenen Uhrzeiten gelten jeweils nur für den ersten Tag. Eine detaillierte Angabe zum zeitlichen Umfang finden Sie weiter unten.)
Ein Rechte- und Schutzkonzept gehört zu den verpflichtenden Standards von Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten. Es spannt den Bogen von Maßnahmen zur Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation und der Prävention (sexualisierter) Gewalt bis zur Festlegung möglicher Handlungsschritte bei Verdachtsfällen sowie deren Aufarbeitung.
Die Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepten ist ein Prozess, der Einrichtungen und Teams dazu bringt, sich mit den eigenen Strukturen auseinanderzusetzen, in die Reflexion über das eigene Handeln zu kommen und eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Letztlich gleicht die Implementierung eines organisationalen Rechte- und Schutzkonzeptes dem Umfang eines Organisationsentwicklungsprozesses.
In drei Modulen (je drei Tage) bieten wir einen Überblick über die Inhalte und Prozessbedingungen bei der Begleitung und Beratung einer Rechte- und Schutzkonzeptentwicklung. Die Fortbildung ist eine Qualifizierung für die Planung und Durchführung von längerfristig angedachten Schutzkonzeptbegleitungen. Die Inhalte der Fortbildungsreihe entsprechen sowohl den aktuellen fachlichen als auch rechtlichen Anforderungen an Rechte- und Schutzkonzepte in Nordrhein-Westfahlen.
Die Absolvent*innen sollen nach Abschluss der Reihe in der Lage sein, als Multiplikator*innen Organisationen und Institutionen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in NRW bei der Erstellung von einrichtungsbezogenen Rechte- und Schutzkonzepten zu beraten und langfristig zu begleiten.
Die Fortbildung hat zudem das Ziel einer langfristigen Vernetzung zwischen den Absolvent*innen und der PsG.nrw. Eine aktive Teilnahme am Netzwerk bietet den Absolvent*innen Informationen über neue thematische Entwicklungen und Publikationen, Fachaustausch und Intervision und die Weiterleitung von Aufträgen zu Schutzkonzeptanfragen.
Leitung Lisa Thoben und Pascal Feldmann-Schultheis, PsG.nrw
Themenschwerpunkte
- Bestandteile von Rechte- und Schutzkonzepten
- Qualitätsaspekte von Schutzkonzepten und -prozessen
- Rechtliche Voraussetzungen und Anforderungen an Einrichtungen und Organisationen hinsichtlich Rechte- und Schutzkonzepten
- Grundlagen der Organisationentwicklung, Prozessplanung und -steuerung
- Methoden der Beteiligung von unterschiedlichen Akteur*innen im Prozess
- Risiko- und Potentialanalyse als Kernstück des Prozesses in Theorie und Praxis
- Aufbereitung der Analyseergebnisse und Nutzung für den weiteren Prozess
- Rolle von Schutzkonzeptberater*innen und Entwicklung von eigenen Beratungsangeboten
- Reflexion von Qualitätsanforderungen an Rechte- und Schutzkonzepte sowie deren Entwicklungsprozessen
- Vermittlung von theoretischem Wissen und praktischem Handwerkszeug zur Beratung von Trägern und Organisationen
- Erörterung eines lösungsorientierten Umgangs mit Spannungsfeldern in der Praxis
- Entwicklung eines Rollenverständnisses von Schutzkonzeptberater*innen
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an psychologische oder pädagogische Fachkräfte aus NRW, die
- als Multiplikator*innen in freien Trägern angestellt sind und übergeordnet Einrichtungen bei der Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepte beraten oder
- als Freiberufler*innen mit dem Schwerpunkt auf dem Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt und Intervention arbeiten.
- Arbeitsbereich in NRW
- Studium oder Ausbildung im pädagogischen oder psychologischen Bereich
- umfangreiches Wissen in der Prävention sexualisierter Gewalt
- mehrjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Fortbildungen in den Themenfeldern Kinderschutz, sexualisierte Gewalt und ggf. sexuelle Bildung
- Kapazitäten für Beratung und Begleitung verschiedener Organisationen
- langfristige Mitarbeit im Netzwerk „Schutzkonzeptberatung für NRW“
Termin/Zeit
21. bis 23.01.2026: Modul 1 – Grundlagen und Qualitätskriterien von Rechte- und Schutzkonzepten
18. bis 20.02.2026: Modul 2 – Prozesssteuerung, Beteiligung und die Rolle von Berater*innen
25. bis 27.03.2026: Modul 3 – Von der Risiko- und Potentialanalyse zur Entwicklung bedarfsgerechter Rechte- und Schutzkonzepte
Alle drei Module haben folgenden zeitlichen Ablauf:
Tag 1: 09.30 – 18.00 Uhr
Tag 2: 09.30 – 18.00 Uhr
Tag 3: 09.30- 16.00 Uhr
Kosten
1250 €
Der angegebene Preis gilt ausschließlich für die Fortbildung und Verpflegung. Übernachtungen sind darin nicht enthalten und müssen, sofern gewünscht, von den Teilnehmenden selbstständig organisiert werden.
Ort
DJH Jugendherberge Duisburg Sportpark
Kruppstraße 9
47055 Duisburg
Tel. 0203/ 3639960
Mail: duisburg-sportpark@jugendherberge.de
AGBs
https://ajs.nrw/veranstaltungsuebersicht-2/agb-veranstaltungen/
Die Buchung von einzelnen Fachmodulen ist ausgeschlossen.
Bezahlung des Teilnahmebeitrages
Bitte beachten Sie, dass der Gesamtbetrag für alle Module in Höhe von 1250,00 EUR bereits nach der Durchführung des ersten Moduls in Rechnung gestellt wird. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung, wie sie von vielen Versicherungsdienstleistern angeboten wird.
Ausstellung der Teilnahmebestätigung
Nach der Teilnahme an der gesamten Fortbildung stellen wir Ihnen ein Zertifikat „Schutzkonzeptberater*in für NRW“ mit den Inhalten und dem zeitlichen Umfang der Fortbildung aus. Die Teilnahme an allen drei Fachmodulen ist verpflichtend für die Ausstellung dieses Zertifikats. Die einzelnen Module werden jeweils mit einer Teilnahmebestätigung bescheinigt. Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung eines Zertifikats bei einer Teilnahme an einzelnen Fachmodulen.
Fragen
Bitte direkt an Lisa Thoben, fortbildung@psg.nrw.
Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie Ende Juni 2025.