Strafgesetzbuch

Die Strafnormen des dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) schützen die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen jeden Alters. Bestimmte Delikte betreffen jedoch explizit die Selbstbestimmung und Entwicklung von Kindern und bzw. oder Jugendlichen. Andere sehen bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze einen höheren Schutzstandard vor. Von zentraler Bedeutung ist die absolute Altersgrenze von 14 Jahren, unterhalb derer nach § 176 StGB Erwachsenen alle sexuellen Handlungen verboten sind, der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb bestimmter Abhängigkeitsverhältnisse nach § 174 StGB sowie die Strafbarkeit der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften nach §§ 184 b und c StGB.