Qualitätskriterien für Selbstbehauptungstrainings

Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, greifen Eltern und pädagogische Fachkräfte häufig auf Anbieter von Selbstbehauptungstrainings bzw. Selbstverteidigungstrainings zurück. Auf die Risiken einiger solcher Angebote wies die PsG.nrw bereits in ihrer im März-Newsletter verlinkten Stellungnahme hin. Im Folgenden wird ausgeführt, wodurch sich ein sinnvoller und zweckdienlicher Trainingskurs auszeichnet und worauf man bei der Auswahl achten sollte.

Was ein sinnvolles Training bewirken kann 

Ein Selbstbehauptungstraining bzw. Selbstverteidigungstraining kann die Selbstwirksamkeit und den Selbstwert von Kindern und Jugendlichen erhöhen und dazu beitragen, dass sie sich selbst und anderen wertschätzend und grenzachtend begegnen. Es kann Mädchen* und Jungen* befähigen, sich ihrer Ressourcen und Rechte, aber auch ihrer Grenzen bewusst zu werden. Ziele eines Trainings sollten die Stärkung, Wahrnehmung und Artikulation der individuellen Gefühle und Grenzen sowie die Thematisierung von Aspekten des Hilfeholens sein. Kinder und Jugendliche können darin bekräftigt werden, auf ihr eigenes Gefühl zu hören, sich gegenseitig ernst zu nehmen und sich mit Achtsamkeit zu begegnen. Zudem kann ein solcher Kurs Eltern und Fachkräfte darin unterstützen, Mädchen* und Jungen* kindgerechtes Wissen über Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe zu vermitteln. Im Vordergrund des Trainings steht die Weitergabe einer Haltung – nicht die Vermittlung von Techniken.

Was eine Kursleitung mitbringen sollte 

Es gibt eine große Zahl von Anbietern solcher Kurse, die unterschiedlichen Berufsgruppen angehören. Die Landesfachstelle nimmt wahr, dass eine Vielzahl solcher Kurse von nicht ausreichend informierten Personen angeboten wird. Für Eltern und Fachkräfte ist es deswegen hilfreich, bei der Auswahl auf folgende Kriterien zu achten.

Die Kursleitung sollte:

  • ein Studium oder eine Ausbildung mit pädagogischem oder psychologischem Kontext haben
  • über ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §72a SGB VIII verfügen
  • im Themenfeld sexualisierte Gewalt fachlich versiert sein
  • die verschiedenen Dimensionen von Geschlecht kennen und dazu eine reflektierte Haltung einnehmen
  • entwicklungspsychologische Kenntnisse und Erfahrung in der Gruppenarbeit mit Kindern mitbringen
  • Fachkompetenz bei einer möglichen Krisenintervention haben
  • eine wertschätzende und empathische Grundhaltung gegenüber Kindern und Jugendlichen besitzen
  • regelmäßig Fortbildungen besuchen und kollegiale Beratung oder Supervision in Anspruch nehmen
  • nachgewiesene persönliche und fachliche Vernetzung mit den örtlichen Hilfestellen aufweisen
  • über eine positive Haltung zur Präventionsarbeit und sexuellen Bildung verfügen

    Mit den Kursanbieter*innen sollte geklärt werden, ob diese Qualitätskriterien erfüllt werden können. Grundsätzlich muss die Kursleitung bereit sein, ihr Kurskonzept offenzulegen und kritisch hinterfragen zu lassen.

    Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW e.V. hat in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen für Selbstsicherheitstrainings erstellt. Diese können Sie hier einsehen.