Partizipation und der Zusammenhang mit der Prävention sexualisierter Gewalt

Partizipation ist grundlegend für die Prävention sexualisierte Gewalt. Denn sexualisierte Gewalt ist eine Form von Machtmissbrauch. Daher ist es wichtig, das strukturell bedingte Machtgefälle zu vermindern, sodass grenzverletzendes Verhalten möglichst verhindert wird. So wird auch die Gefahr minimiert, dass es zur weiteren Ausübung sexualisierter Gewalt kommt.

Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Deswegen ist ein Schutzkonzept auch immer ein Rechtekonzept, und das Recht auf Beteiligung hat hier einen besonderen Stellenwert. Das Konzept kann nur angenommen und gelebt werden, wenn es von allen akzeptiert und verinnerlicht wird. Partizipation kann die Haltung in einer Einrichtung verändern, und gleichzeitig soll sie selbst zur gelebten Haltung werden.

Das Kernstück eines Schutzkonzeptes ist die Risiko- und Potenzialanalyse. Dabei sollen sowohl die Risiken in einer Einrichtung als auch deren Potenziale umfassend analysiert werden. In diesem Zusammenhang gilt es, die Choice-, Voice– und Exit-Optionen in der Einrichtung zu überprüfen. Die zentrale Frage lautet: Welche Risiken und Gefährdungen für Menschen können in unterschiedlichen Settings bestehen, in denen ihre höchstpersönlichen Rechte nicht gewahrt werden?

  • Choice: Junge Menschen sollten immer die Wahl haben, ob sie sich in der aktuellen Situation befinden wollen.
  • Voice: Sie sollten immer das Recht haben, Rechteverletzungen zu äußern und ihre Stimme zu erheben.
  • Exit: Sie müssen aus jeder Situation aussteigen können.

Die Risiko- und Potenzialanalyse ist der Start in einen Organisationsentwicklungsprozess. Ziel dabei ist es, gemeinsam zu Einschätzungen über Gefährdungen in der Einrichtung zu kommen. Deshalb ist es notwendig, alle Menschen, die sich in der Einrichtung aufhalten – also Mitarbeiter*innen, Kinder und Jugendliche, ihre Eltern bzw. Erziehungsverantwortlichen und gegebenenfalls weitere Personen – daran zu beteiligen.

Dabei sollte im Vorfeld festgelegt werden,

  • wer wann Wünsche, Einschätzungen und Ideen einbringen kann,
  • wer die letztendliche Entscheidungsbefugnis hat,
  • wessen Wünsche zwingend in Entscheidungen berücksichtigt werden müssen,
  • wie mit Unstimmigkeiten umgegangen werden soll
  • und wie die getroffenen Entscheidungen transparent gemacht werden.

Auch dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung, die jeweils an die Zielgruppe angepasst werden sollten. So können Kinder und Jugendliche in der Steuerungsgruppe durch gewählte Vertreter*innen beteiligt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können bei Elternabenden über den Prozess informiert und durch Fragebögen nach ihren Einschätzungen und Wünschen gefragt werden. Es kann zudem Schulungen zur Sensibilisierung über das Thema sexualisierte Gewalt in Einrichtungen geben. Außerdem gibt es weitere Methoden, die punktuell in der Risiko- und Potenzialanalyse genutzt werden können: zum Beispiel eine Fotorallye, die gemeinsame Erarbeitung einer Verhaltensampel oder Diskussionsrunden.