Interessenbekundungs­verfahren für neue Kinderschutzprofessur gestartet

Mit der Einrichtung einer neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen unternimmt die Landesregierung einen weiteren Schritt, um Fachkräften in Theorie und Praxis Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen zu vermitteln und ihnen den Mut und die nötigen Kompetenzen zu vermitteln, diesen auch professionell nachzugehen.

Ziel der Professur ist es, an einer Hochschule des Landes Forschung und Lehre sowie den wissenschaftlichen Austausch zu diesen Themen zu stärken, den Austausch über Kinderschutzthemen in relevanten Studiengängen weiter auf- und auszubauen, die bestehenden Kinderschutzstrukturen in Nordrhein-Westfalen einzubinden sowie das Wissen in die Breite der Gesellschaft zu tragen.

Das nun gestartete Interessensbekundungsverfahren richtet sich an die staatlichen und staatlich refinanzierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

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