Baustein 8: Aufarbeitung und Rehabilitierung

Aufarbeitung

Ein Fall von sexualisierter Gewalt kann einer Organisation und allen beteiligten Personen großen Schaden zufügen. Aus diesem Grund ist wichtig, ein nachhaltiges Aufarbeitungskonzept zu entwickeln, damit der Vorfall nicht traumatisierend im System „hängenbleibt“. Eine fehlerfreundliche und lernende Organisation zeichnet sich auch durch eine Kultur der Aufarbeitung aus. Die Leitfrage ist dabei: Was können wir aus dem Geschehenen lernen?

Es kann zwischen organisationaler und persönlicher Aufarbeitung unterschieden werden. 

Bei der organisationalen Aufarbeitung geht es um eine systematische Analyse der Geschehnisse und Reflektion der daraus resultierenden Handlungsabläufe. Wie konnte es zu dem Vorfall kommen? Wurde im Vorfeld etwas übersehen? Wurden beispielsweise bei der Risiko- und Potenzialanalyse Risiken nicht berücksichtigt? Das dient der Identifizierung von Fehlerquellen und somit der bewussten Entscheidung zur Veränderung von bestehenden Strukturen. Welche Maßnahmen haben funktioniert, welche nicht? Das Resultat der Nachbereitung muss wiederum Eingang ins Rechte- und Schutzkonzept finden. All das dient dem verbesserten Schutz vor sexualisierter Gewalt innerhalb der Institution. Dafür ist die Unterstützung externer Fachkräfte hilfreich.

Auf individueller Ebene bedeutet Aufarbeitung, direkt und indirekt betroffene Personen darin zu unterstützen, das Geschehene zu verarbeiten. Ebenso brauchen auch die Teams und Kinder- oder Jugendgruppen Unterstützung.

Rehabilitierung

Für den Fall einer Falschbeschuldigung bzw. eines Verdachts, der sich als unbegründet herausstellt, muss eine Strategie vorliegen, durch die zu Unrecht Beschuldigte und gegebenenfalls auch die Organisation rehabilitiert werden. Diese kann auch präventiven Charakter haben, weil sie Mitarbeitenden Sicherheit gibt, wie es weitergeht, wenn sie Vermutungen äußern. Bedenken Sie: Die größte Hürde ist es, Bescheid zu sagen! Der Gedanke, beispielsweise eine*n Kolleg*in zu Unrecht zu beschuldigen, kann die Beendigung von sexualisierter Gewalt verhindern.[1]

[1] Vgl. auch Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.): Schutzkonzepte Praktisch 2021. Ein Handlungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Düsseldorf 2021. S. 49.

Literatur- und Materialempfehlungen

Oppermann / Winter / Harder / Wolff / Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz: Weinheim 2018.


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