Das Grundgesetz hat die Verantwortung für Pflege und Erziehung den Eltern belassen. Dem Staat bleibt die Aufgabe, über Pflege und Erziehung zu „wachen“. Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, wird dieses „Wächteramt“ aktiv. § 8a SGB VIII hat diesen Schutzauftrag für Fachkräfte in ein verbindliches Vorgehen übersetzt. § 8b SGB VIII vermittelt Berufsgruppen und bestimmten Trägern von Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unter näheren Voraussetzungen einen kindeswohlbezogenen Anspruch auf Beratung.