Berlin, den 7.9.2021. Die Familie genießt als privater Raum einen besonderen gesetzlichen Schutz. Für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt in der Familie erleben, kann dieser Schutz zum Verhängnis werden. Die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Aufarbeitungskommission zeigen neben dem Spezifischen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie auch die Verantwortung unserer Gesellschaft für Hilfe und Aufarbeitung in diesem Tatkontext auf.
Ein zentrales Merkmal von Familie als Tatkontext ist die Möglichkeit der Täter oder Täterinnen sowie anderer Beteiligter, sich nach außen abzuschotten, den Anschein von Normalität aufrechtzuerhalten und so einem betroffenen Kind alle Auswege aus der Gewalt zu versperren. Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Tatkontexten ist, dass Kinder ihre Familie meist nicht einfach verlassen können wie z.B. eine Schule oder einen Sportverein. Kinder bleiben der sexuellen Gewalt in der Familie somit oft über einen langen Zeitraum ausgeliefert.
Die Analyse der Betroffenenberichte zeigt auf, dass Kinder und Jugendliche Signale gesendet und versucht haben, sich jemandem anzuvertrauen. Vertrauenspersonen in der Familie wie zum Beispiel Mütter benötigen ihrerseits gute Unterstützung und Beratung, um ihr Kind schützen zu können. Und Vertrauenspersonen außerhalb der Familie in der Schule oder einem Verein müssen wissen, wie sie helfen können.
Die Studie verdeutlicht, welche weiteren Aufarbeitungsschritte nötig sind. So ist auf der Basis von Betroffenenberichten zu klären, wie Jugendämter agiert haben und ob und wie Hilfe wirkungsvoll war. Hierzu hat die Kommission jüngst eine Fallstudie in Auftrag gegeben.
Betroffene fordern, dass neben der gesellschaftlichen Aufarbeitung auch in der einzelnen Familie selbst aufgearbeitet werden muss. Auch hierfür benötigen Familien fachliche Beratung und Unterstützung. Diese ist für Angehörige bisher kaum verfügbar.
www.aufarbeitungskommission.de
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