Intervention bei Übergriffen durch Kinder und Jugendliche

Warum gehört Intervention zur Prävention?

Prävention und Intervention bilden ein ganzheitliches Konzept und ergänzen sich in ihren Maßnahmen gegenseitig.

Präventive Angebote haben auch immer eine aufdeckende Wirkung. Daher ist es wichtig, dass Fachkräfte Wissen darüber haben, welche Interventionsschritte im Vermutungsfall oder bei Offenbarung zu ergreifen sind.

Pädagogische Interventionen bei Grenzverletzungen und Übergriffen geben Kindern und Jugendlichen einen Orientierungsrahmen und haben somit eine präventive und korrigierende Wirkung. Einen Übergriff als solchen zu erkennen, zu benennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, trägt dazu bei, dass sich übergriffiges Verhalten nicht manifestiert und sich kein „Gewöhnungseffekt“ unter den Kindern, Jugendlichen und den Erwachsenen einschleicht.

Was mache ich bei einem Übergriff und wo bekomme ich Hilfe?

Wenn es in einer Einrichtung zu einem Übergriff durch Kinder oder Jugendliche kommt, ist pädagogisch-fachliche Intervention durch die Fachkräfte unerlässlich. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person sich direkt an eine Fachkraft wendet, ob diese selbst eine Beobachtung macht oder ob andere Kinder oder Jugendliche von einer Situation berichten. Übergriffe entwickeln sich im dynamischen Miteinander, finden gezielt statt und können subtil und nicht sichtbar oder offensichtlich sein. Diese dynamischen Prozesse können sich auf die Kommunikation und Beziehungsgestaltung im realen Leben sowie auf die Interaktion im digitalen Raum beziehen.

Vorverurteilung, Dramatisierung sowie Bagatellisierung oder Leugnung des Geschehens helfen weder der betroffenen noch der übergriffigen Person. Entscheidend ist, dass Fachkräfte gut vorbereitet sind, im Team eine gemeinsame Haltung zum Umgang mit grenzverletzendem und übergriffigem Verhalten besteht und verbindliche Verfahrensschritte entwickelt wurden (siehe dazu auch den Baustein „Intervention“ auf unserer Webseite zu Rechte- und Schutzkonzepten).

Für ein umsichtiges und reflektiertes Handeln empfiehlt es sich eine Fachberatungsstelle hinzuzuziehen. Diese unterstützt bei der Einordnung des Geschehens, hilft bei der Vorbereitung erforderlicher Gespräche und der Planung weiterer Schritte.

Grundsätze der Intervention

Stellung beziehen / Haltung zeigen

Wenn eine Fachkraft eine Situation beobachtet, in der das Recht eines Kindes oder Jugendlichen verletzt wird, muss dieser Übergriff sofort beendet und als solcher benannt werden. Als Erstmaßnahme wird der Schutz der betroffenen Person sichergestellt, ihre eigenen emotionalen Bedürfnisse erfragt und zugesichert, dass das Geschehen ernst genommen und sich weiterhin darum gekümmert wird.

Auch wenn sich eine betroffene Person oder ein*e Zeug*in einer Fachkraft anvertraut, gilt als erste Intervention, dass dieser Person geglaubt und Stellung bezogen wird.

Wenn ehrenamtlich Mitarbeitende, Praktikant*innen, Übungsanleiter*innen o.a. einen Übergriff beobachten oder als Vertrauensperson hinzugezogen werden, informieren diese im Fortgang eine*n hauptamtliche*n Kolleg*in oder die Einrichtungsleitung und geben die Verantwortung für die weiteren Schritte an diese ab. Wenn die betroffene Person den Wunsch äußert, sollte die angesprochene Person weiterhin als Vertrauensperson ansprechbar bleiben und begleitend unterstützen.  Dieser Handlungsschritt sowie die zu informierenden Personen sollten idealerweise im Rechte- und Schutzkonzept benannt sein.

Je nach Fallkontext empfiehlt es sich, die Sorgeberechtigten der betroffenen Person und der übergriffigen Person über das Geschehen und die folgenden Interventionsschritte zu informieren und einen zeitnahen Gesprächstermin mit diesen zu vereinbaren.

Einschätzung des Geschehens

Professionelles Handeln setzt voraus, dass Fachkräfte nicht im überstürzten Alleingang vorgehen, sondern sich umgehend mit mindestens einem*einer Kolleg*in austauschen und je nach Fallkonstellation die Einrichtungsleitung informieren. Dieses Vorgehen ist unabhängig davon, ob der Übergriff online oder offline stattgefunden hat.

Grenzverletzungen, die kindlichem oder jugendlichem Überschwang zuzuordnen sind oder aus Neugier oder Unwissenheit resultieren, bedürfen eines direkten Ansprechens und einer klaren Grenzsetzung. Es folgt eine weitere Beobachtung und Sicherstellung, dass das grenzverletzende Verhalten eingestellt wird. Bereits in der Entwicklung des Interventionsleitfadens sollten sich Team und Einrichtungsleitung darüber verständigen, in welchen Fällen die Einrichtungsleitung eine Meldung benötigt.  

In allen anderen Fällen folgt eine zeitnahe Fallberatung mit Team und Einrichtungsleitung, in der das Geschehen gemeinsam eingeschätzt wird und weitere Maßnahmen geprüft und geplant werden. Je nach Komplexität des Geschehens kann zur Einschätzung sowie zur Besprechung der weiteren Schritte auch direkt zu Beginn eine Fachberatungsstelle oder eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden.

Schutzmaßnahmen treffen und auf Wirkung überprüfen

Für die betroffene Person werden unterstützende Maßnahmen erörtert, die bei der Bewältigung des Erlebten helfen können und sie vor weiteren Übergriffen schützen.

Die angestrebten Maßnahmen für die übergriffige Person sollten immer im Zusammenhang mit dem Übergriff stehen und den jeweiligen Entwicklungsstand der Person berücksichtigen. Die ausgewählten Maßnahmen zielen darauf ab, die übergriffige Person zunächst in ihrem übergriffigen Verhalten zu kontrollieren und einzuschränken und im besten Fall durch Einsicht eine Verhaltensveränderung bei ihr zu bewirken. Dabei ist es wichtig, dass das gesamte Team über die geplanten Maßnahmen informiert ist und diese einheitlich und konsequent umgesetzt werden. Während einer zeitlich festgelegten Frist wird die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert. Nach Ende der Frist überprüft das Team, ob die Maßnahmen wirkungsvoll waren und aufgehoben werden können oder ob eine Verlängerung oder eine Maßnahmenänderung erforderlich ist.

Unterstützung durch eine Fachberatungsstelle

Um fachliche Sicherheit bezüglich der Einordung des Geschehens und des weiteren Umgangs damit zu gewinnen, kann eine unabhängige anonymisierte Beratung durch eine Fachberatungsstelle helfen. Diese Beratung unterstützt das Team auch dabei, mögliche Gefährdungen sowohl für die betroffene Person als auch für die übergriffige Person einzuschätzen. Wenn im Rahmen dieser Einschätzung eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, ist das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft dringend erforderlich. Diese sind beim Träger der Einrichtung oder beim zuständigen Jugendamt verortet.

Zur Beratungsstellensuche

Dokumentation

Eine gewissenhafte Dokumentation des Geschehens ist zwingend erforderlich. Notiert werden sollten:

  • Beobachtungen und/oder Schilderungen des Übergriffs
  • beteiligte Personen, Ansprechpersonen bzw. fallführende Fachkraft
  • bereits unternommene Handlungsschritte
  • weitere geplante Maßnahmen

Dazu kann die Dokumentationsvorlage des Trägers genutzt werden oder eine Vorlage, auf die sich innerhalb der Einrichtung verständigt wurde.

Gespräche mit betroffenen und übergriffigen Kindern oder Jugendlichen

In Gesprächen mit Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten sowie im Austausch unter Fachkräften ist es wichtig, eine angemessene Terminologie zu verwenden. Anstelle des Begriffs „Opfer“ sollte die Formulierung „betroffenes Kind“ oder „betroffener Jugendlicher“ gewählt werden. Ebenso sollten die Begriffe „Täter“ oder „Täterin“ vermieden und stattdessen „übergriffiges Kind“ oder „übergriffige Jugendliche“ verwendet werden. Diese Formulierungen helfen, eine Stigmatisierung und eine langfristige Zuschreibung zu vermeiden.

Nach Planung der individuellen Schutzmaßnahmen werden getrennte Gespräche mit den beteiligten Personen geführt. Dabei hat das Gespräch mit der betroffenen Person in der zeitlichen Abfolge immer Vorrang. Im Gespräch mit der betroffenen Person wird gemeinsam erörtert, welche Unterstützung sie benötigt, um sich in der Einrichtung wieder wohl und sicher zu fühlen. Die Maßnahmen, die im Team entwickelt wurden, werden dabei auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Zudem wird ihr versichert, dass die Fachkräfte dafür verantwortlich sind, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt.

Auch die übergriffige Person erhält die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern und ihre Sichtweise darzulegen. Zudem werden die geplanten Maßnahmen besprochen, wobei klar kommuniziert wird, dass das gezeigte Verhalten nicht akzeptiert wird. Dabei liegt die Betonung auf der Ablehnung des Verhaltens und nicht auf der Person selbst. Mehr Informationen zur Gesprächsführung finden Sie im entsprechenden Baustein.

Wenn übergriffiges Verhalten bei einer Person gehäuft auftritt, ist es wichtig, die Ursache dieses Verhaltens zu hinterfragen. Wiederholtes und gezieltes übergriffiges Verhalten kann unterschiedliche Ursachen haben und sollte daher individuell betrachtet werden. Es kann zudem ein Hinweis darauf sein, dass die übergriffige Person selbst Gewalt erfahren hat bzw. erfährt und kann bedeuten, dass die Person therapeutische Unterstützung benötigt. Mehr zum Umgang mit übergriffigen Kindern hier.

Gespräch mit den Sorgeberechtigten der betroffenen und der übergriffigen Kinder oder Jugendlichen

Auch die Sorgeberechtigten benötigen Einordnung und Klarheit über das Geschehen und Informationen über das weitere Vorgehen innerhalb der Einrichtung. Je nach Fallkontext ist der Einbezug weiterer Anlaufstellen im Hilfesystem sinnvoll.

Ggf. Gespräch mit anderen Kindern / Jugendlichen der Einrichtung

Nicht nur bei den unmittelbar beteiligten Personen, sondern auch bei Kindern oder Jugendlichen, die den Übergriff beobachtet haben, kann es zu persönlichen Belastungen kommen. Häufig fällt es ihnen schwer, das Geschehen zu verstehen und einzuordnen, was zu diffusen Gefühlen wie Angst, Unsicherheit und Scham führen kann.

Aus Gründen des Gruppenzwangs oder aus Sorge, selbst in eine ähnliche Lage zu kommen, schreiten sie in der Situation des Übergriffes nicht ein bzw. holen keine Hilfe bei erwachsenen Personen. Aus Sorge, aus der Gruppe ausgeschlossen zu werden und als „Petze“ zu gelten, verarbeiten sie die Beobachtungen häufig allein oder innerhalb der Peer-Group. Dies kann zu Spannungen oder auch zur Spaltung innerhalb der Gruppe führen.

Ein zuvor gebildetes Interventionsteam kann den Zeug*innen des Geschehens durch Gesprächsangebote Entlastung schaffen und dabei helfen, den Vorfall richtig einzuordnen und Bewältigungsstrategien zu aktivieren.

Um Ängsten und Unsicherheiten sowie weiteren Übergriffen vorzubeugen, sollte das Interventionsteam ebenfalls in der gesamten Gruppe einen grenzachtenden Umgang untereinander thematisieren und definieren und den Kindern oder Jugendlichen die ausdrückliche Erlaubnis bzw. Einladung geben, in Konfliktsituationen am besten gemeinsam einzuschreiten und/oder Hilfe bei erwachsenen Personen zu holen.

Ggf. Gespräch mit Eltern der Kinder / Jugendlichen der Einrichtung

Der Vorfall kann nicht nur innerhalb der Einrichtung für Aufregung sorgen, sondern auch bei den Sorgeberechtigten unbeteiligter Kinder und Jugendlicher Fragen aufwerfen. Bei Bedarf an Gesprächen und Informationen kann ein Gesprächsangebot, das die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz berücksichtigt, zur Klärung und Beruhigung beitragen. Externe fachliche Expertise kann dabei ebenfalls hilfreich sein.

Die Rolle der Einrichtungsleitung und des Trägers

Die Einrichtungsleitung ist immer zeitnah einzubeziehen. Ausnahmen bedürfen voriger klarer Absprachen zwischen Team und Leitung. Die Leitung hat die Aufgabe, das Team bei der Bearbeitung des Geschehens zu unterstützen. Sie ist an Gesprächen mit Eltern und anderen externen Personengruppen beteiligt, kommuniziert Vorgänge und Maßnahmen an den Träger oder an das regionale Jugendamt oder nach § 47 SGB VIII an das Landesjugendamt oder lässt sich je nach Fallkonstellation auch rechtlich beraten. Auch im Falle der Prüfung einer möglichen Strafanzeige ist sie zwingend einzubeziehen.

Wenn Ereignisse auch außerhalb der Einrichtung öffentliches Interesse wecken, unterstützt der Träger die Einrichtung mit einer vereinbarten Sprachregelung. Der Träger und die Einrichtungsleitung sorgen dafür, dass der Umgang mit dem Vorfall transparent ist und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Interventionen, wenn sich Verdacht nicht eindeutig klären lässt

Im beruflichen Alltag kann es vorkommen, dass Grenzverletzungen oder Übergriffe durch Kinder und Jugendliche nicht lückenlos geklärt werden können. Oft gibt es unterschiedliche Aussagen der mittelbar und unmittelbar beteiligten Personen.

In solchen Fällen fehlen konkrete Anhaltspunkte, um den Vorfall zu rekonstruieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Um das Geschehen nicht „unter den Tisch zu kehren“ ist es ratsam, mit den beteiligten Kindern/Jugendlichen ins Gespräch darüber zu gehen und Verhaltensregeln im pädagogischen Alltag und Miteinander in der Einrichtung neu zu definieren.

Dies macht allen Einrichtungsangehörigen deutlich, dass auch Übergriffe, die nicht eindeutig nachweisbar sind, ernst genommen werden.

Interventionsplan der Einrichtung überprüfen

Nach einem Vorfall sollte der Interventionsleitfaden der Einrichtung überprüft werden, um festzustellen, ob das pädagogische Vorgehen weiterhin gemäß Leitfaden stattfinden kann oder ob Anpassungen erforderlich sind. Zudem sollte je nach Fall in Erwägung gezogen werden, ob eine erneute Risikoanalyse notwendig ist, um zukünftige Übergriffe dieser Art zu vermeiden.

Hilfe- und Beratungsangebote

Für den interdisziplinären Austausch stehen Fachkräften verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Diese können ebenfalls für Beratung und/oder therapeutische Interventionen von betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie übergriffigen Kindern und Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten in Anspruch genommen werden.

  • Fachberatungsstellen
  • Kinderschutzambulanz
  • Insoweit erfahrene Fachkräfte bei den Trägern und des örtlichen Jugendamtes
  • Landesjugendämter LVR und LWL
  • Polizeiliche Kriminalprävention
Weiter zum digitalen Raum
Zurück nach oben