Der Europarat ruft jedes Jahr am 18. November den Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt aus. In diesem Jahr fokussiert der Tag die Prävention durch eine wissenschaftlich fundierte / evidenzbasierte Politik.
Die TH Köln bittet um Beteiligung von Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendbildung und in den Kontexten Kinderschutz und Kinderrechte tätig sind.
Wir haben die für Fachkräfte vermutlich wichtigsten rechtlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene 2025 aufbereitet.
Einfach nur spielerische Neugier – oder schon ein Übergriff? Manchmal ist es gar nicht so einfach, diese Frage zu beantworten. Die neue Kampagne der PsG.nrw leistet Hilfestellung.
Derzeit sind falsche Schreiben im Namen sowohl der AJS NRW als auch des Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule NRW in Umlauf, deren Urheberin wir ausdrücklich nicht sind (sog. Identitätsmissbrauch). Rechtliche Schritte sind eingeleitet, die Polizei ist informiert.
im Herbst dieses Jahres wird die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) fünf Jahre alt. Zu diesem Anlass planen wir eine kleine Jubiläumsaktion, und wir möchten darin gerne…
Partizipation ist grundlegend für die Prävention sexualisierte Gewalt. Denn sexualisierte Gewalt ist eine Form von Machtmissbrauch. Daher ist es wichtig, das strukturell bedingte Machtgefälle zu vermindern,
Seit 2022 bietet die PsG.nrw eine Fortbildung zur Schutzkonzeptberatung für NRW an. Gerade besteht die Möglichkeit, sich für 2026 dazu anzumelden. Grund genug, Entstehen und Inhalte des Angebots einmal genauer zu betrachten!
Unsere Fachreferent*innen Lisa Thoben und Pascal Feldmann-Schultheis, welche die Fortbildung leiten, im Interview.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass sie in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, umfassend beteiligt werden. Dabei haben Erwachsene die Aufgabe, ihnen dieses Recht zu gewähren.
Dazu gehört es, Kinder und Jugendliche zu befähigen und darin zu unterstützen, sich eine eigene Meinung möglichst frei von äußeren Einflüssen zu bilden, sowie sie zu ermutigen, diese Meinung auch zu äußern. In einem zweiten Schritt ist es wichtig, ihre Meinung angemessen zu berücksichtigen. Falls es Gründe dafür gibt, dass diese nicht oder nur bedingt in eine Entscheidung einfließen kann, sind Erwachsene dafür verantwortlich, dies vor den Heranwachsenden zu begründen.
An vielen Stellen in unserer Gesellschaft ist aktuell eine starke Vereinnahmung von Diskursen zu beobachten und gelebte Werte wie Offenheit und Akzeptanz werden insbesondere durch rechte Akteur*innen massiv in Frage gestellt. In diesem Newsletter schauen wir darauf, in welche Richtung diese Vereinnahmung im Themenfeld der Prävention sexualisierter Gewalt und Sexueller Bildung geht.