In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Bestimmungen rund um junge Menschen und Sexualität erläutert. Wann sind junge Menschen eigentlich strafmündig? Was gilt im Jugendstrafrecht, welche Rolle spielt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und welche Regelungen gelten für den digitalen Raum?
Trotz frühzeitigem Einschreiten bei Grenzverletzungen, trotz Gestaltung einer grenzachtenden Atmosphäre durch Mitarbeitende in der Einrichtung kann es sein, dass Kinder und Jugendliche gegenüber Gleichaltrigen übergriffig werden. Was in diesem Fall zu tun ist, lesen Sie in diesem Baustein.
Für Kinder und Jugendliche, die Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt erfahren haben, ist es in der Regel nicht leicht darüber zu sprechen und sich Erwachsenen – wie z.B. Fachkräften – anzuvertrauen. Wenn sie es tun, ist das erst einmal ein gutes Zeichen, ein Vertrauensbeweis.
Neben den vielen Annehmlichkeiten, die der digitale Raum insbesondere für junge Menschen als Ort von Unterhaltung, Austausch und Identitätsangeboten bereitstellt, besitzt er auch vielfältige Risiken. Die gewachsene Zahl von Fällen digitaler Gewalt durch Kinder und Jugendliche macht deutlich, dass Präventionsarbeit sich mit der heutigen hybriden Lebenswirklichkeit auseinandersetzen muss.
Prävention und Intervention bilden ein ganzheitliches Konzept und ergänzen sich in ihren Maßnahmen gegenseitig. Präventive Angebote haben auch immer eine aufdeckende Wirkung. Daher ist es wichtig, dass Fachkräfte Wissen darüber haben, welche Interventionsschritte im Vermutungsfall oder bei Offenbarung zu ergreifen sind.
Kinder und Jugendliche entwickeln ein natürliches Interesse an ihrem Körper und an zwischenmenschlichen Beziehungen. Dabei gibt es altersgerechte Erkundungen, aber auch Situationen, in denen Grenzen überschritten werden. Für pädagogische Fachkräfte und Erziehungspersonen kann es eine Herausforderung sein, einzuschätzen, wann ein Verhalten unbedenklich ist und wann ein Eingreifen erforderlich ist.
Es ist eine der Kernaufgaben von Fach- und Leitungskräften, das gesunde Aufwachsen junger Menschen in pädagogischen Einrichtungen bestmöglich zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierten Übergriffen und Gewalt, ganz gleich, von wem mögliche Grenzüberschreitungen und Gewalthandlungen ausgehen.
Wie kann Präventionsarbeit in der Praxis aussehen?
Düsseldorf, 25. September 2025 – Über 100 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in NRW kamen am Donnerstag zur Fachtagung der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) in Düsseldorf. Unter dem Titel „Einfach nur spielerische Neugier – oder eine Grenze, die überschritten wurde? Prävention von sexualisierten Übergriffen durch Kinder und Jugendliche“ widmete sich die Landesfachstelle mit vielen geladenen Referierenden einem oft vernachlässigten Thema. Mit dem gesammelten inhaltlichen Input verband sie auch die Vorstellung einer diesbezüglichen Kampagne sowie die Begehung ihres 5-jährigen Jubiläums.