Eltern sind stolz auf ihre Kinder und möchten das am liebsten der ganzen Welt mitteilen.
Sie erleben schöne, lustige oder erstaunliche Momente mit ihren Kindern. Immer wieder sind sie fasziniert, wie toll sich ihr Nachwuchs entwickelt, und haben das Bedürfnis, ihr Glück mit anderen zu teilen. Das ist verständlich!
Aber: Kinder haben ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre – auch im digitalen Raum.
Eltern, die bedenkenlos Bilder oder Videos ihrer Kinder bei Instagram, im WhatsApp-Status usw. veröffentlichen, verletzen den persönlichen Intimbereich des Kindes.
Öffentliche oder halb-öffentliche Social-Media-Plattformen sind nicht der richtige Ort dafür. Das Risiko von Datenmissbrauch ist zu hoch.
Ein Kind kann nicht darüber entscheiden, ob es auf dem Töpfchen, in der Badewanne oder bei Ärzt*innen gezeigt werden will. Und selbst wenn es nichts dagegen hat, so hat es keine Vorstellung von der Reichweite und möglichen Reaktionen im digitalen Raum.
Auch rein rechtlich gesehen gibt es Einschränkungen für Sorgeberechtigte, die Kinder-Aufnahmen posten wollen:
Kinder ab sieben Jahren können ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung von Aufnahmen haben (sog. Doppelzuständigkeit), wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit aufweisen.
Ab 14 Jahren entscheiden Heranwachsende mit den Erziehungsberechtigen gemeinsam.[1]
Eltern haben außerdem eine Vorbildrolle: Wenn Kindern vorgelebt wird, dass nicht-einvernehmliches Veröffentlichen von Aufnahmen und Gezeigt-werden „normal“ ist, gewöhnen sie sich an derlei Grenzverletzungen.
Das kann dazu führen, dass sie später ebenso nicht-einvernehmlich mit privaten Aufnahmen anderer umgehen.
Insbesondere bei öffentlich zugänglichen Profilen wird das Schutzrecht von Kindern übergangen. Eltern und Erziehungsverantwortliche sollten wissen, dass auch harmlose Schnappschüsse oder selbst erstellte Videos von Kindern durch Pädokriminelle missbraucht werden können. Es gibt einschlägige Plattformen oder Börsen, wo solche Kinderbilder als sogenannte „Non-Nudes“ (= nicht nackt) kursieren.
Was Eltern und Erziehende tun können
Mehr Tipps und Infos hat z.B. das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) zusammengestellt:
DKHW: Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos
DKHW/5 Rights Foundation: Kinderrechte in der digitalen Welt
Kindersache.de: Dein Kinderrechte-Video: Privatsphäre und Beteiligung
Kindersache.de: Wenn Eltern Bilder von ihren Kindern posten
Medien-kindersicher.de: Technische Schutzlösungen für Geräte
[1] Die AJS NRW hat zu den rechtlichen Aspekten ein Merkblatt herausgebracht.
[2] Praktische Unterstützung gibt es auf medien-kindersicher.de.
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