Familienglück auf Social Media? Kinder haben ein Recht auf Wahrung ihrer Privatsphäre!

Eltern sind stolz auf ihre Kinder und möchten das am liebsten der ganzen Welt mitteilen.

Sie erleben schöne, lustige oder erstaunliche Momente mit ihren Kindern. Immer wieder sind sie fasziniert, wie toll sich ihr Nachwuchs entwickelt, und haben das Bedürfnis, ihr Glück mit anderen zu teilen. Das ist verständlich!

Aber: Kinder haben ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre – auch im digitalen Raum.

Eltern, die bedenkenlos Bilder oder Videos ihrer Kinder bei Instagram, im WhatsApp-Status usw. veröffentlichen, verletzen den persönlichen Intimbereich des Kindes.

Öffentliche oder halb-öffentliche Social-Media-Plattformen sind nicht der richtige Ort dafür. Das Risiko von Datenmissbrauch ist zu hoch.

Ein Kind kann nicht darüber entscheiden, ob es auf dem Töpfchen, in der Badewanne oder bei Ärzt*innen gezeigt werden will. Und selbst wenn es nichts dagegen hat, so hat es keine Vorstellung von der Reichweite und möglichen Reaktionen im digitalen Raum.

Auch rein rechtlich gesehen gibt es Einschränkungen für Sorgeberechtigte, die Kinder-Aufnahmen posten wollen:  

Kinder ab sieben Jahren können ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung von Aufnahmen haben (sog. Doppelzuständigkeit), wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit aufweisen.

Ab 14 Jahren entscheiden Heranwachsende mit den Erziehungsberechtigen gemeinsam.[1]

Eltern haben außerdem eine Vorbildrolle: Wenn Kindern vorgelebt wird, dass nicht-einvernehmliches Veröffentlichen von Aufnahmen und Gezeigt-werden „normal“ ist, gewöhnen sie sich an derlei Grenzverletzungen.

Das kann dazu führen, dass sie später ebenso nicht-einvernehmlich mit privaten Aufnahmen anderer umgehen.

Insbesondere bei öffentlich zugänglichen Profilen wird das Schutzrecht von Kindern übergangen. Eltern und Erziehungsverantwortliche sollten wissen, dass auch harmlose Schnappschüsse oder selbst erstellte Videos von Kindern durch Pädokriminelle missbraucht werden können. Es gibt einschlägige Plattformen oder Börsen, wo solche Kinderbilder als sogenannte „Non-Nudes“ (= nicht nackt) kursieren.

Was Eltern und Erziehende tun können

  • Einstellungen überprüfen: Handelt es sich um öffentliche Social-Media-Profile, können deren Inhalte von jeder x-beliebigen Person gesehen, geteilt, gespeichert oder über Suchmaschinen gefunden werden. Daher sollten Sie die Einstellung „Privates Konto“ (oder vergleichbar) wählen und bestenfalls Inhalte nur mit persönlich bekannten Personen teilen.[2]

  • Vorbildrolle wahrnehmen: Gehen Sie verantwortungsvoll mit Kinderfotos und -videos um. Hinterfragen Sie beispielsweise, ob ein bestimmtes Bild dem Klein- oder Vorschulkind peinlich sein könnte. Könnte es sich vorgeführt oder gar bloßgestellt fühlen? In diesem Fall verzichten Sie vielleicht besser auf das Posten.

  • Notwendigkeit hinterfragen: Sind Aufnahmen in der jeweiligen Situation wirklich nötig? Je nach Alter des Kindes können Sie sie auch fragen, bevor Sie überhaupt fotografieren.

  • Eigene Motive überprüfen – Rechte von Kindern aktiv wahrnehmen: Hinterfragen Sie vor dem Posten noch einmal Ihre Beweggründe für die Verbreitung des Bildes und die dahinterstehende Haltung. Stehen die Rechte des Kindes an erster Stelle?

  • Ältere Kinder miteinbeziehen: Spätestens ab dem Grundschulalter sollten Sie mit dem Kind ins Gespräch gehen: Darf ich dieses Bild oder Video posten? Wäre es für dich in Ordnung, wenn xy dieses Bild/Video sieht? Wenn das Kind mit „Nein“ antwortet, bedeutet das, auf das Teilen zu verzichten.

  • Sensibel mit dem Bildmaterial umgehen: Achten Sie beim Speichern, Weiterleiten etc. auf den Datenschutz.

Mehr Tipps und Infos hat z.B. das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) zusammengestellt:

DKHW: Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos

DKHW/5 Rights Foundation: Kinderrechte in der digitalen Welt

Kindersache.de: Dein Kinderrechte-Video: Privatsphäre und Beteiligung

Kindersache.de: Wenn Eltern Bilder von ihren Kindern posten

Medien-kindersicher.de: Technische Schutzlösungen für Geräte

[1] Die AJS NRW hat zu den rechtlichen Aspekten ein Merkblatt herausgebracht.

[2] Praktische Unterstützung gibt es auf medien-kindersicher.de.