PM: Einfach nur spielerische Neugier – oder eine Grenze, die überschritten wurde?

Eine Kampagne der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) macht auf sexualisierte Übergriffe durch Kinder und Jugendliche aufmerksam

Nicht nur Erwachsene können Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen verüben, sondern auch andere Kinder und Jugendliche. In Schutzkonzepten, Ausbildungen und Fachdebatten ist das Thema jedoch häufig nicht ausreichend vertreten. Pädagogische Fachkräfte und Eltern können solche Vorfälle sehr verunsichern: Wie lassen sie sich richtig einordnen und bearbeiten? Dabei ist angemessenes pädagogisches Handeln essenziell. Darum widmet sich die aktuelle Kampagne der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) und ihrer Regionalstellen diesem wichtigen Thema. Die Kampagnenmotive sollen sensibilisieren, die Verantwortlichkeit der Erwachsenen aufzeigen und Unsicherheiten abbauen helfen.

Vorfälle einschätzen

Sexuelle Neugier ist ein natürlicher Bestandteil der kindlichen Entwicklung. Kinder erkunden spielerisch ihren Körper und interessieren sich für Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Solche Verhaltensweisen sind entwicklungsbedingt unbedenklich, solange sie freiwillig und im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Im Gegensatz dazu verletzen sexualisierte Grenzüberschreitungen die persönlichen oder körperlichen Grenzen eines anderen Kindes oder Jugendlichen. Sie können verbal, körperlich oder digital erfolgen und reichen von unangemessenen Kommentaren bis hin zu körperlichem Zwang. Entscheidende Faktoren zur Einschätzung sind, ob das Verhalten einvernehmlich und freiwillig geschieht oder ob Zwang, ein Machtgefälle oder Manipulation im Spiel sind. Unabhängig davon, ob dies bewusst oder unbewusst geschieht, ist eine pädagogische Reaktion erforderlich. Die Grenzen der Unterscheidungen und auch der Übergänge in den Altersbereichen sind dabei fließend und bedürfen meist genauerer Betrachtung und Einschätzung.

Prävention

Pädagogische Fachkräfte und Erziehungspersonen sollten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten zu lernen, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und die Grenzen anderer zu respektieren. Frühzeitige Angebote zu Sensibilisierung und Information können helfen, grenzverletzende Verhaltensweisen wahrzunehmen, als solche zu benennen und zu bearbeiten. So lautet ein wichtiger Grundsatz der Prävention: Nur wer Bescheid weiß, kann auch Bescheid sagen. Darüber hinaus sind Themen wie Gleichberechtigung sowie Konsens in Freund*innenschaften und Liebesbeziehungen bedeutsam für junge Menschen. Aus Sicht von Prävention sind dies zentrale Themen, an denen Fachkräfte thematisch anknüpfen müssen.

Entscheidend ist jedoch: Die Erwachsenen sind in der Verantwortung. Nur informierte und handlungssichere Erwachsene können kompetente Ansprechpersonen für junge Menschen sein, einen Beitrag zur Prävention leisten und bei einem Vorfall angemessen handeln, ohne zu leugnen, zu dramatisieren oder zu bagatellisieren. Denn sexualisierte Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche sind immer pädagogische Handlungsanlässe. Um fachgerecht intervenieren zu können, empfiehlt sich die Unterstützung durch eine spezialisierte Fachberatungsstelle.

Die PsG.nrw unterstützt Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe in NRW bei der Prävention sexualisierter Gewalt. Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zum Thema Übergriffe durch Kinder und Jugendliche, etwa zur Einschätzung, Prävention, Intervention und Gesprächsführung, rechtlichen Aspekten u.v.m., gibt es hier: www.psg.nrw/weil-wissen-schuetzt. Für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in NRW gibt es außerdem ein kostenloses Materialpaket.

Alle Kampagnenmotive zum kostenlosen Download und zur Verwendung: www.psg.nrw/weil-wissen-schuetzt.

Die PsG.nrw ist die erste Fachstelle eines Bundeslandes zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Vorrangig richtet sich ihr Angebot an Fachkräfte der freien Kinder- und Jugendhilfe und Akteur*innen in der Prävention von sexualisierter Gewalt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Wissensvermittlung, fachliche Vernetzung, die flächendeckende Qualifizierung von Fachkräften und die Verankerung von institutionellen Schutzkonzepten. Die PsG.nrw berät zu Schutz und Vorbeugung, vernetzt Akteur*innen und Angebote und leistet einen aktiven Beitrag zur Qualitätsentwicklung. Außerdem vermittelt sie an Fachberatungsstellen und regionale Angebote. So schafft sie Handlungssicherheit und Orientierung. Die Fachstelle sitzt in Köln und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. Trägerin ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW. Auf regionaler Ebene wird die PsG.nrw von ihren 5 Regionalstellen in den einzelnen Regierungsbezirken unterstützt.

[1] Vgl. z.B. Deutsches Jugendinstitut e.V.: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen. Abschlussbericht, München 2011, S. 74.

Zurück nach oben