Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Die „Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ hat im Zeitraum von Mai 2025 bis Juli 2026 ein Konzept von Haltungs-, Struktur- und Verfahrensstandards entwickelt. Dieses soll es der Landesregierung ermöglichen, Wege der gesellschaftlichen und individuellen Aufarbeitung zu bereiten und die rechtlichen sowie strukturellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Ergebnisse wurden am 9.9.2026 im Rahmen einer bewegenden Abschlussveranstaltung vorgestellt und sind zum Download verfügbar. Die zentralen Forderungen der Kommission drehen sich um die Aspekte Aufarbeitungsgesetz, Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat.

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