In ihrem ersten Politischen Bericht informiert die Kommission über die Bedeutung und Funktion von Aufarbeitung sowie ihre eigene Arbeitsweise. Im Mittelpunkt stehen dabei vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Sie bilden eine zentrale Grundlage für die Empfehlungen und Forderungen der Kommission an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung.