18.11.: Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Der Europarat ruft jedes Jahr am 18. November den Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt aus.

In diesem Jahr fokussiert der Tag die Prävention durch eine wissenschaftlich fundierte / evidenzbasierte Politik.

Diese hat auch eine rechtliche Grundlage.

Am 1. März 2016 ist das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (kurz: die Lanzarote-Konvention) für Deutschland in Kraft getreten.

Mit Art. 10 Absatz 2 b) 1. HS der Lanzarote-Konvention verpflichteten sich die Vertragsstaaten zur Errichtung oder Bestimmung von Mechanismen zur Sammlung von Daten oder Anlaufstellen zur Beobachtung und Bewertung sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt gegen Personen unter 18 Jahren.

Für Deutschland forderte der Nationale Rat daher in der Gemeinsamen Verständigung 2021 ein bundeszentrales Kompetenzzentrum für Häufigkeitsforschung zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Ende 2024 ist in Deutschland ein Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München verankert worden.

Die hierdurch verbesserte Datenlage soll in den Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) einfließen. Dadurch soll sie die Grundlage für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung wirksamer Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen schaffen (BT-Drs. 20/13183, S. 32).

In Nordrhein-Westfalen ist zusätzlich die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Dunkelfeldstudien unter Einbezug der Kinderschutzkommission betraut.

Evidenzbasierte Politik kann erst dann wirksam werden, wenn neue Forschungsergebnisse in pädagogischen Kontexten angewendet werden. Forschung kann und muss z.B. dazu dienen,

  • wissenschaftlich-fundierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln,
  • Präventionsprogramme zu evaluieren und praxisorientiert weiterzuentwickeln,
  • Bedarfe von Einrichtungen, Fachkräften und Klient*innen erkennen.

Um die fachlich angemessene Arbeit von Fachkräften zu ermöglichen braucht es empirische Forschung. Diese wiederum profitiert von Erkenntnissen und Weiterentwicklungen der pädagogischen Praxis.

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