Prävention heißt auch Fortbildung: Angemessenes Handeln setzt Wissen voraus. Deswegen werden alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Organisation, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, in den Grundlagen von sexueller Bildung, der Prävention sexualisierter Gewalt und zu Handlungsleitfäden geschult. Diese Schulungen sind ein zentraler Baustein des Rechte- und Schutzkonzeptes und dienen nicht nur zur Vermittlung von grundlegenden Informationen zur Entwicklung oder zu Bestandteilen von Rechte- und Schutzkonzepten, sondern auch zur Etablierung einer gemeinsamen Haltung. Welchen zeitlichen Umfang die Präventionsschulungen für Mitarbeitende haben, hängt von der Intensität des Kontakts ab, den sie zu Kindern und Jugendlichen pflegen.
Ziele aller Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt sind eine grundlegende Sensibilisierung für das Thema, die Fähigkeit, mögliche Gefährdungen zu erkennen, und das Gewinnen von Handlungssicherheit im Vermutungsfall.
Regelmäßige Fortbildungen sollten Mitarbeitende auch über allgemeine und spezifische Risiken digitaler Medien und über entsprechende Ansätze zur Prävention und Intervention auf dem Laufenden halten. Die Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollen reflektiert werden: Hier geht es einerseits um eine Sensibilisierung im Team, die Kenntnis und Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung, kindersichere Einstellung von digitalen Geräten etc. Andererseits geht es auch um eine Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für Schutz, Persönlichkeitsrechte und weitere rechtliche Aspekte im digitalen Bereich. Die bereits beschriebene Kultur der Achtsamkeit und des grenzwahrenden Umgangs miteinander ist natürlich auch hier essenziell.
Vernetzen Sie sich. Stellen Sie sicher, dass die Fachberatungsstelle, mit der Sie eine Kooperation eingehen wollen, auch im Bereich der sexualisierten Gewalt im digitalen Raum inhaltlich kompetent ist. Andernfalls können Sie medienpädagogische Fachkräfte einbinden.