Barrierefreiheitserklärung

Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) arbeitet aktiv an einer möglichst barrierearmen und nutzer*innenfreundlichen Gestaltung ihrer Website und orientiert sich dabei an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der europäischen Norm EN 301 549 möglichst barrierearm zu gestalten.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.09.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Unterseiten Rechte- und Schutzkonzepte, sowie Materialien, sind mit dem Erfolgskriterium WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) (A) → Für alle aufgezeichneten Videos mit Ton müssen Untertitel verfügbar sein, noch nicht vereinbar.

Teile unserer Videoinhalte sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich, da Untertitel und Audiodeskriptionen fehlen. Wir planen jedoch, bei künftigen Veröffentlichungen verstärkt auf barrierefreie Formate zu achten und sukzessive bestehende Inhalte anzupassen.

Auch einige PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit (z. B. fehlende Tags und Alternativtexte). Die vollständige Nachbearbeitung aller Dokumente ist aufgrund des Umfangs derzeit nicht möglich, wird jedoch bei Neuveröffentlichungen berücksichtigt.

Darüber hinaus enthalten manche Bilder und Grafiken auf der Website noch keine Alternativtexte. Eine vollständige Nachpflege ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht realisierbar, wird aber schrittweise erfolgen.

Bestimmte Inhalte auf dieser Website sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da sie nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen.

Hierzu zählen insbesondere:

– PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und ausschließlich im Archiv zur Verfügung stehen,
– eingebundene Inhalte von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder ohne alt-Attribute – WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) – Screenreader erhalten keine Bildbeschreibung.
  • Elemente mit aria-hidden=“true“ enthalten dennoch fokussierbare Unterelemente – WCAG 4.1.2 (Name – Rolle – Wert) – versteckte, aber erreichbar bedienbare Elemente verwirren Tastaturnutzer.
  • Schaltflächen ohne zugänglichen Namen (z. B. fehlendes aria-label) – WCAG 4.1.2 (Name – Rolle – Wert) – Funktion der Buttons wird nicht angesagt.

Geplante Maßnahmen 

  • Allen Bildern aussagekräftige alt-Texte hinzufügen.
  • aria-hidden=“true“-Container so anpassen, dass keine ihrer Kindelemente mehr fokussierbar sind.
  • Jeder Schaltfläche einen sprechenden, für Screenreader auslesbaren Namen geben (sichtbarer Text oder aria-label).

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.09.2025 erstellt und zuletzt am 18.09.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter 0221 – 92 13 92-34 an.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot so barrierefrei wie möglich zu gestalten und sind für Hinweise dankbar.

Name
DSGVO-Einverständnis

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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