Hinweis: Eine ausführlichere Version dieses Bausteins mit praktischen Leitfragen zu den einzelnen Ebenen finden Sie hier als PDF zum Download.
Unter vielen Fachkräften kursiert die Sorge, dass sie in der pädagogischen Praxis zu Unrecht mit Vorwürfen von (sexualisierter) Gewalt konfrontiert werden könnten. Tatsächliche Falschbeschuldigungen kommen zwar in der Praxis selten vor, aber die Angst davor bedarf einer Bearbeitung.
Für Organisationen empfiehlt sich darum die Erarbeitung eines sogenannten Rehabilitationskonzepts zur Wiederherstellung der Reputation der fälschlich angeschuldigten Person und zu ihrer Reintegration in die Organisation und pädagogische Tätigkeit.
Die mögliche Rehabilitation einer falsch beschuldigten Person ist Teil des gesamten organisationalen Aufarbeitungsprozesses, welcher sich an eine Fallbearbeitung anschließt.
Wichtig: Ein Rehabilitationsprozess findet lediglich Anwendung, wenn im Rahmen eines abgeschlossenen Interventions- und Klärungsprozesses nachgewiesen werden konnte, dass sich der Verdacht gegenüber dem*der angeschuldigten Mitarbeiter*in zweifelsfrei als unbegründet herausgestellt hat.
Bei einem anstehenden Rehabilitationsverfahren übernimmt die Leitung die Koordination. Je nach Konstellation wird die Personalabteilung sowie die Mitarbeiter*innenvertretung hinzugezogen. Um Fachlichkeit zu gewährleisten, empfiehlt sich vor allem die Hinzunahme von externer Prozessbegleitung (z.B. Supervision).
Zu betrachten ist der Prozess mit Blick auf die unterschiedlichen Akteur*innen in der Organisation.
