Save the date: Fortbildung Schutzkonzeptberater*in für NRW – Prozesse in Organisationen begleiten (Präsenz)
(Die oben angegebenen Uhrzeiten gelten jeweils nur für den ersten Tag. Eine detaillierte Angabe zum zeitlichen Umfang finden Sie hier bei Anmeldestart.)
Ein Rechte- und Schutzkonzept gehört zu den verpflichtenden Standards von Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten. Es spannt den Bogen von Maßnahmen zur Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation und der Prävention (sexualisierter) Gewalt bis zur Festlegung möglicher Handlungsschritte bei Vermutungsfällen sowie deren Aufarbeitung.
Die Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepten ist ein Prozess, der Einrichtungen und Teams dazu bringt, sich mit den eigenen Strukturen auseinanderzusetzen und in die Reflexion über das eigene Handeln zu kommen. Letztlich gleicht die Implementierung eines organisationalen Rechte- und Schutzkonzeptes dem Umfang eines Organisationsentwicklungsprozesses.
Die zwei- und dreitägigen Blockseminare mit vier verschiedenen Modulen bieten einen Überblick über die Inhalte und Prozessbedingungen bei der Begleitung und Beratung einer Rechte- und Schutzkonzeptentwicklung. Die Fortbildung ist eine Qualifizierung für die Planung und Durchführung von längerfristig angedachten Schutzkonzeptbegleitungen. Die Inhalte der Fortbildungsreihe entsprechen sowohl den aktuellen fachlichen als auch rechtlichen Anforderungen an Rechte- und Schutzkonzepte.
Die Absolvent*innen sollen nach Abschluss der Reihe in der Lage sein, als Multiplikator*innen Organisationen und Institutionen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe in NRW bei der Erstellung von einrichtungsbezogenen Rechte- und Schutzkonzepten zu beraten und langfristig zu begleiten.
Die Fortbildung hat zudem das Ziel einer langfristigen Vernetzung zwischen den Absolvent*innen und der PsG.nrw. Eine aktive Teilnahme am Netzwerk bietet den Absolvent*innen Informationen über neue thematische Entwicklungen und Publikationen, Fachaustausch und Intervision und die Weiterleitung von Aufträgen zu Schutzkonzeptanfragen.
Leitung: Pascal Schultheis und Lisa Thoben, PsG.nrw
Themenschwerpunkte
- Bestandteile von Rechte- und Schutzkonzepten
- Qualitätsaspekte von Schutzkonzepten und -prozessen
- Rechtliche Voraussetzungen und Anforderungen an Einrichtungen und Organisationen hinsichtlich Rechte- und Schutzkonzepten
- Grundlagen der Organisationentwicklung, Prozessplanung und -steuerung
- Methoden der Beteiligung von unterschiedlichen Akteur*innen im Prozess
- Risiko- und Potentialanalyse in Theorie und Praxis
- Aufbereitung der Analyseergebnisse und Nutzung für den weiteren Prozess
- Implementierung von Interventions- und Aufarbeitungsverfahren im Rechte- und Schutzkonzept
- Rolle von Schutzkonzeptberater*innen und Entwicklung von eigenen Beratungsangeboten
- Reflexion von Qualitätsanforderungen an Rechte- und Schutzkonzepte sowie deren Entwicklungsprozessen
- Vermittlung von theoretischem Wissen und praktischem Handwerkszeug zur Beratung von Trägern und Organisationen
- Erörterung eines lösungsorientierten Umgangs mit Spannungsfeldern in der Praxis
- Entwicklung eines Rollenverständnisses von Schutzkonzeptberater*innen
Zielgruppe
-
- Die Fortbildung richtet sich an psychologische oder pädagogische Fachkräfte aus NRW, die
-
- als Multiplikator*innen bei freien Trägern angestellt sind und übergeordnet Einrichtungen bei der Entwicklung von Rechte- und Schutzkonzepte beraten oder
- als Freiberufler*innen mit dem Schwerpunkt Prävention sexualisierter Gewalt und Intervention arbeiten.
-
Teilnahmevoraussetzungen
-
-
- Arbeitsbereich in NRW
- Studium oder Ausbildung im pädagogischen oder psychologischen Bereich
- umfangreiches Wissen in der Prävention sexualisierter Gewalt
- mehrjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Fortbildungen in den Themenfeldern Kinderschutz, sexualisierte Gewalt und ggf. sexuelle Bildung
- Bereitschaft, nach Abschluss der Qualifizierungsreihe der freien Kinder- und Jugendhilfe für Schutzkonzeptbegleitungen zur Verfügung zu stehen; Kapazitäten für Beratung und Begleitung verschiedener Organisationen
- aktive langfristige Mitarbeit im Netzwerk „Schutzkonzeptberatung für NRW“
-
Termine
22. bis 23.05.2024: Modul 1 – Grundlagen und Qualitätskriterien von Rechte- und Schutzkonzepten
26. bis 28.06.2024: Modul 2 – Prozesssteuerung, Beteiligung und die Rolle von Berater*innen
28. bis 30.08.2024: Modul 3 – Von der Risiko- und Potentialanalyse zur Entwicklung präventiver Maßnahmen
09. bis 10.10.2024: Modul 4 –Interventions- und Aufarbeitungsverfahren für ein ganzheitliches Konzept
Modul 1 und 4 haben folgenden zeitlichen Ablauf:
Tag 1: 10.00 – 19.00
Tag 2: 09.00 – 16.00 Uhr
Module 2 und 3 haben folgenden zeitlichen Ablauf:
Tag 1: 10.00 – 19.00 Uhr
Tag 2: 09.00 – 18.00 Uhr
Tag 3: 09.00 – 13.00 Uhr
Rücktritt von der Teilnahme
Ein Rücktritt der Teilnahme ist nur in schriftlicher Form gültig.
Bei Rücktritt von der Teilnahme werden folgende Verwaltungskosten fällig:
– bis 9 Wochen vor Kursbeginn: kostenlos
– bis 6 Wochen vor Kursbeginn: 25 % der Kursgebühren
– ab 6 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühren
– ab 2 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühren
Bei Nichtteilnahme an einzelnen Modulen können grundsätzlich keine Gebühren erstattet werden.
In Ausnahme- und Härtefällen, die schriftlich zu belegen sind und die nachweisbar vor Ablauf der Frist für einen kostenlose Stornierungsmöglichkeit nicht bekannt waren, kann eine gesonderte Einzelfallregelung möglich sein. Dazu ist vom/von der Teilnehmer*in mit der AJS NRW rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine Einzelfallregelung.