Intervention

Keiner kann einem Mädchen oder Jungen alleine helfen! Wenden Sie sich an Fachberatungsstellen, die Ihnen helfen, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.

Intervention bei einer Vermutung

Ein institutionelles Schutzkonzept beinhaltet auch die Art und Weise, wie bei einer Vermutung vorgegangen wird. Wer wird informiert, welche Maßnahmen werden ergriffen und wie wird dokumentiert? Es ist ratsam, im Zuge der Erstellung eines Schutzkonzeptes den Kontakt zu einer externen Fachberatungsstelle herzustellen, die im Fall der Fälle bei der Klärung einer Vermutung unterstützt und den Prozess begleiten kann.

Viele Einrichtungen ziehen mittlerweile bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII eine insofern erfahrene Kinderschutzfachkraft hinzu. Die Gefährdung bezieht sich hier auf den Verantwortungsbereich Dritter, klassischerweise die Familie. Meldungen gehen hier an das jeweilige kommunale Jugendamt.

Wenn wir uns dem institutionellen Kinderschutz zuwenden, so tritt §47 des SGB VIII ein, denn hier geht es ganz konkret um die Gefahrenlage innerhalb einer Einrichtung. Beeinträchtigungen, die das Wohl aller Kinder einer Einrichtung betreffen sind an das jeweilige Landesjugendamt zu melden. Die Ausführungen sind hier auch recht deutlich, denn benannt werden in im SGB VIII Ereignisse und Entwicklungen, unter denen auch sexuelle Übergriffe verstanden werden.

Handlungsleitfaden

Wir in einer Einrichtung ein Verdacht kommuniziert, sind alle Beteiligten meist in hohem Maße emotional betroffen. Dem entgegen steht die Forderung, ruhig zu handeln und gleichzeitig zügig den Schutz des betroffenen Mädchens bzw. Jungen sicherzustellen. Für derartige Situationen gibt es kein Patentrezept. Dennoch lassen sich grundlegende Handlungsleitfäden für Krisenfälle im Vorfeld festschreiben. Sie bieten eine grobe Orientierung bei der Abklärung eines Verdachts und stiften somit Sicherheit.

Ein Übergriff wird vermutet:
  • Ruhe bewahren

  • Selbstreflexionsbogen und Dokumentationsbogen nutzen
  • Rücksprache mit Vertrauenspersonen in der Einrichtung halten
  • Fachberatungsstelle kontaktieren
  • Betroffene oder Tatverdächtige nicht gezielt befragen
  • Kontrollmöglichkeiten schaffen
  • Vermutung lässt sich nicht ausräumen: Information der Einrichtungsleitung
Ein Übergriff wird an eine Fachkraft herangetragen:
  • Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
  • Ruhe bewahren, Aktionismus vermeiden
  • Selbstreflexions- und Dokumentationsbogen nutzen
  • Leitung informieren
  • Fachberatungsstelle kontaktieren
  • Schutz des betroffenen Mädchens bzw. Jungen sicherstellen; nichts ohne Absprache der mitteilenden Person unternehmen
Ein Übergriff wird beobachtet:
  • Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen (Beweismittel sicherstellen)
  • Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
  • Dokumentationsbogen nutzen
  • Leitung informieren!
  • Krisenteam bilden: Schutz des Kindes herstellen
  • Fachberatungsstelle kontaktieren
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten
Hinweis:

Die vorgestellten Interventionsmöglichkeiten dienen zur Orientierung; Reihenfolge der Interventionen kann je nach institutioneller Zusammensetzung variieren.

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