Keiner kann einem Mädchen oder Jungen alleine helfen! Wenden Sie sich an Fachberatungsstellen, die Ihnen helfen, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.
Intervention bei einer Vermutung
Ein institutionelles Schutzkonzept beinhaltet auch die Art und Weise, wie bei einer Vermutung vorgegangen wird. Wer wird informiert, welche Maßnahmen werden ergriffen und wie wird dokumentiert? Es ist ratsam, im Zuge der Erstellung eines Schutzkonzeptes den Kontakt zu einer externen Fachberatungsstelle herzustellen, die im Fall der Fälle bei der Klärung einer Vermutung unterstützt und den Prozess begleiten kann.
Viele Einrichtungen ziehen mittlerweile bei einem hinreichenden Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII eine insofern erfahrene Kinderschutzfachkraft hinzu. Die Gefährdung bezieht sich hier auf den Verantwortungsbereich Dritter, klassischerweise die Familie. Meldungen gehen hier an das jeweilige kommunale Jugendamt.
Wenn wir uns dem institutionellen Kinderschutz zuwenden, so tritt §47 des SGB VIII ein, denn hier geht es ganz konkret um die Gefahrenlage innerhalb einer Einrichtung. Beeinträchtigungen, die das Wohl aller Kinder einer Einrichtung betreffen sind an das jeweilige Landesjugendamt zu melden. Die Ausführungen sind hier auch recht deutlich, denn benannt werden in im SGB VIII Ereignisse und Entwicklungen, unter denen auch sexuelle Übergriffe verstanden werden.
Handlungsleitfaden
Wir in einer Einrichtung ein Verdacht kommuniziert, sind alle Beteiligten meist in hohem Maße emotional betroffen. Dem entgegen steht die Forderung, ruhig zu handeln und gleichzeitig zügig den Schutz des betroffenen Mädchens bzw. Jungen sicherzustellen. Für derartige Situationen gibt es kein Patentrezept. Dennoch lassen sich grundlegende Handlungsleitfäden für Krisenfälle im Vorfeld festschreiben. Sie bieten eine grobe Orientierung bei der Abklärung eines Verdachts und stiften somit Sicherheit.
Ein Übergriff wird vermutet:
Ruhe bewahren
Selbstreflexionsbogen und Dokumentationsbogen nutzen
Rücksprache mit Vertrauenspersonen in der Einrichtung halten
Fachberatungsstelle kontaktieren
Betroffene oder Tatverdächtige nicht gezielt befragen
Kontrollmöglichkeiten schaffen
Vermutung lässt sich nicht ausräumen: Information der Einrichtungsleitung
Ein Übergriff wird an eine Fachkraft herangetragen:
Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
Ruhe bewahren, Aktionismus vermeiden
Selbstreflexions- und Dokumentationsbogen nutzen
Leitung informieren
Fachberatungsstelle kontaktieren
Schutz des betroffenen Mädchens bzw. Jungen sicherstellen; nichts ohne Absprache der mitteilenden Person unternehmen
Ein Übergriff wird beobachtet:
Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen (Beweismittel sicherstellen)
Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
Dokumentationsbogen nutzen
Leitung informieren!
Krisenteam bilden: Schutz des Kindes herstellen
Fachberatungsstelle kontaktieren
Arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten
Hinweis:
Die vorgestellten Interventionsmöglichkeiten dienen zur Orientierung; Reihenfolge der Interventionen kann je nach institutioneller Zusammensetzung variieren.